Beschlussvorlage - 0614/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung und Kostenspaltung Erich-Schlesinger-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.08.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
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|
02.08.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
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16.08.2005
|
HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetzes M-V und
§ 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für
den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
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|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
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Abschnittsbildung
und Kostenspaltung Erich-Schlesinger-Straße |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Die Erich-Schlesinger-Straße
ist eine selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde nur die Teileinrichtung Fahrbahn
der Erich-Schlesinger-Straße zwischen dem Südring und dem Abzweig zur DMR GmbH
erneuert und verbessert.
Grundlage für die Abrechnung ist die Schlussrechnung vom 13.12.2000.
Der Abschnittsbildungs- und der Kostenspaltungsbeschluss sind Voraussetzung für
die Beitrags-
erhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur
teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und
Verbesserung der genannten Teileinrichtung.
Roland Methling
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