Beschlussvorlage - 0614/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0614/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 (3), § 8 (4) des Kommunalabgabengesetzes M-V und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

27.06.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

16.08.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

02.08.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Abschnittsbildung und Kostenspaltung Erich-Schlesinger-Straße

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für den Abschnitt der Erich-Schlesinger-Straße zwischen dem Südring

    und dem Abzweig zur DMR GmbH werden Straßenbaubeiträge

    erhoben.

 

2. Der Beitrag für die Teileinrichtung Fahrbahn in diesem Abschnitt

    wird selbstständig erhoben.

 

Anlage 1

Anlage 2

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

 

Begründung

Die Erich-Schlesinger-Straße ist eine selbstständige Erschließungsanlage.


Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde nur die Teileinrichtung Fahrbahn der Erich-Schlesinger-Straße zwischen dem Südring und dem Abzweig zur DMR GmbH erneuert und verbessert.

Grundlage für die Abrechnung ist die Schlussrechnung vom 13.12.2000.

Der Abschnittsbildungs- und der Kostenspaltungsbeschluss sind Voraussetzung für die Beitrags-
erhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtung.

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.08.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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16.08.2005 - Hauptausschuss