Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0196/05-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubekanntmachnung der Genehmigung des Bebauungsplans Wohngebiet "Am Tonnenhof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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17.08.2005
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Neubekanntmachnung
der Genehmigung des Bebauungsplans Wohngebiet "Am Tonnenhof" |
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Im
Städtischen Anzeiger vom 20. Juli 2005 wurde die Genehmigung des
Bebauungsplans Wohngebiet „Am Tonnenhof“ erneut bekannt gemacht,
mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung zum 05. April 2002.
In
der Begründung für die erneute Bekanntmachung heißt es: „Die Erteilung
der Genehmigung wird hiermit aus Gründen der Rechtssicherheit erneut bekannt
gemacht.“
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Welche Gründe lagen
für die Notwendigkeit einer Neubekanntmachung vor, d.h. welche Gründe
sprachen gegen die bisher angenommene Rechtssicherheit?
- Welche Rechtsfolgen
hat eine Neubekanntmachung bzw. welche könnte sie haben?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende