Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0139/05-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Nichtumsetzung des Verzichts auf nachträgliche Zahlung von Straßenreinigungsgebühren durch den Verband der Gartenfreunde e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
17.08.2005
|
Nummer |
|
||
|
|||
Datum |
|||
|
|||
Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
||
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
|||
Adressat |
Genehmigungsvermerk |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Nichtumsetzung des Verzichts
auf nachträgliche Zahlung von Straßenreinigungsgebühren durch den Verband der
Gartenfreunde e. V. |
|
Am
09. Juni 2004 beschloss die Bürgerschaft den Verzicht auf die Umlage der
Straßenreinigungsgebühren auf den Generalpächter, den Verband der Gartenfreunde
e.V. Hansestadt Rostock, für die Jahre 1999 – 2003. Einen Widerspruch
gegen den Beschluss der Bürgerschaft von Seiten der Verwaltung wegen
Rechtswidrigkeit hat es nicht gegeben. Von daher hätte der Beschluss umgesetzt
werden müssen.
In
diesem Zusammenhang und in Auswertung der Sitzung des Finanzausschusses vom
30.06.05 (öffentlicher Teil) bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden
Fragen:
- Trifft es zu, dass
die Verwaltung im Juni 2004 bereits einen Widerspruch zum
Bürgerschaftsbeschluss erarbeitet hatte?
- Trifft es zu, dass der
damalige Oberbürgermeister diesen Widerspruch zurück gehalten hat?
- Aus welchem Grunde
hat damals der OB den Widerspruch zurück gehalten bzw. keinen Widerspruch
eingelegt, obwohl die Verwaltung im Beschluss einen Rechtsverstoß gesehen
hat?
- Beabsichtigt die
Verwaltung eine Inregressnahme des damaligen OB für die Nichtaussprache
des Widerspruchs und die sich daraus ergebende Umsetzungsverpflichtung?
- Weshalb ist der
Beschluss der Bürgerschaft, gegen den kein Widerpruch eingelegt wurde,
bisher nicht umgesetzt worden?
- Auf welcher
Rechtsgrundlage ist es der Verwaltung anscheinend möglich, Beschlüsse der
Bürgerschaft, denen sie nicht widersprochen hat, nicht umzusetzen?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende