Beschlussvorlage - 0489/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0489/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.22,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

26.05.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.09.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Groß Klein (4)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

12.07.2005 18:30

NN

23.08.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83  
    Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein
    - Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.   Die Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

2.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das "Maritime Gewerbegebiet Groß Klein" zwischen der Kvaerner Warnow Werft im Norden, der Unterwarnow im Osten, der Dorflage Groß Klein im Süden und der Werftallee im Westen, ausgenommen der geschützte Landschaftsbestandteil "Feuchtgebiet am Laakkanal", bestehend aus der Planzeichnung -Teil A- (Anlage 2), als Satzung.

3.   Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

finanzielle Auswirkungen        keine

 

Begründung

 

Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 01.GE.83 „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ beinhaltet im Wesentlichen die Verschiebung der Planstraße D nach Osten, heraus aus dem Deponiekörper.

Die bisherige Lage der Straße ergab sich aus der planerischen Zielstellung, dem angrenzenden Unternehmen Neptun Stahlbau GmbH Entwicklungsflächen nach Westen zu sichern. Für die mögliche räumliche Ausdehnung am Standort wird durch das Unternehmen inzwischen eine Entwicklung des Firmengeländes nach Süden bevorzugt.

Damit ist eine Verschiebung der Planstraße D an das Gelände der Neptun Stahlbau GmbH möglich, was einen wesentlich geringeren Eingriff in den Deponiekörper und damit eine deutliche Kostenminimierung bedeutet.

Diese Änderung kann bei der laufenden Erschließungsplanung direkt berücksichtigt werden.

Die vorgesehenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Deshalb konnte das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen liegen nur in Papierform vor und sind nicht im KSD.

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.06.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

28.06.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

02.08.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

07.09.2005 - Bürgerschaft