Beschlussvorlage - 0489/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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07.06.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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28.06.2005
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02.08.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
NN |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Keine |
Keine |
Keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die
Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein hat die
Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 für das "Maritime Gewerbegebiet Groß
Klein" zwischen der Kvaerner Warnow Werft im Norden, der Unterwarnow im
Osten, der Dorflage Groß Klein im Süden und der Werftallee im Westen,
ausgenommen der geschützte Landschaftsbestandteil "Feuchtgebiet am
Laakkanal", bestehend aus der Planzeichnung -Teil A- (Anlage 2), als
Satzung. 3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. |
finanzielle Auswirkungen keine |
Begründung
Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 01.GE.83
„Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ beinhaltet im Wesentlichen die
Verschiebung der Planstraße D nach Osten, heraus aus dem Deponiekörper.
Die bisherige Lage der Straße ergab sich aus der
planerischen Zielstellung, dem angrenzenden Unternehmen Neptun Stahlbau GmbH
Entwicklungsflächen nach Westen zu sichern. Für die mögliche räumliche
Ausdehnung am Standort wird durch das Unternehmen inzwischen eine Entwicklung
des Firmengeländes nach Süden bevorzugt.
Damit ist eine Verschiebung der Planstraße D an das Gelände
der Neptun Stahlbau GmbH möglich, was einen wesentlich geringeren Eingriff in
den Deponiekörper und damit eine deutliche Kostenminimierung bedeutet.
Diese Änderung kann bei der laufenden Erschließungsplanung
direkt berücksichtigt werden.
Die vorgesehenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge
der Planung. Deshalb konnte das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
angewendet werden.
Roland Methling
Anlagen liegen nur in Papierform vor und sind nicht im KSD.