Beschlussvorlage - 0170/09-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung Heinrich-Tessenow-Straße, westlicher Teil vom Wendehammer bis zur Umfahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.04.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss
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31.03.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7
der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den
Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kostenspaltung
Heinrich-Tessenow-Straße, westlicher Teil vom Wendehammer bis zur Umfahrt |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Der westliche Teil der
Heinrich-Tessenow-Straße vom Wendehammer bis zur Umfahrt ist eine
selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des
Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn und Beleuchtung erneuert und
verbessert.
Grundlage für die Abrechnung
der Anlage ist die Schlussrechnung vom 26.10.2006.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die
Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt
Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung
und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.
Roland Methling
Anlagen (liegen nur in
Papierfom vor)
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