Beschlussvorlage - 0170/09-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0170/09-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

27.02.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

21.04.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

31.03.2009 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Kostenspaltung Heinrich-Tessenow-Straße, westlicher Teil vom Wendehammer bis zur Umfahrt

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Beitrag für die Teileinrichtungen  Beleuchtung und Fahrbahn der Heinrich-Tessenow-Straße, westlicher Teil vom Wendehammer bis zur Umfahrt,  wird selbstständig erhoben.

 

Anlage 1

Anlage 2

         

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

 

Begründung

 

Der westliche Teil der Heinrich-Tessenow-Straße vom Wendehammer bis zur Umfahrt ist eine selbstständige Erschließungsanlage.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn und Beleuchtung erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 26.10.2006.             

 

Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtungen.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen (liegen nur in Papierfom vor)

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31.03.2009 - Bau- und Planungsausschuss