Beschlussvorlage - 0395/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0395/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

20.04.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

24.05.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

03.05.2005 17:30

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Kostenspaltung Beethovenstraße, Warnemünde

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Beitrag für die Teileinrichtung Fahrbahn der Beethovenstraße

(Anlagen 1 + 2) wird selbständig erhoben.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Sicherung von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock

 

 

Begründung

 

 

Die Beethovenstraße ist eine selbstständige Erschließungsanlage.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde nur die Teileinrichtung Fahrbahn Beethovenstraße erneuert und verbessert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 14.03.2002.

 

Der  Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtung.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlagen

 

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Beschlüsse

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03.05.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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24.05.2005 - Hauptausschuss