Beschlussvorlage - 0395/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung Beethovenstraße, Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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03.05.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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24.05.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 8 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die
Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kostenspaltung
Beethovenstraße, Warnemünde |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Beitrag für die Teileinrichtung Fahrbahn der
Beethovenstraße (Anlagen 1 + 2) wird
selbständig erhoben. |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Die Beethovenstraße ist eine
selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des
Bauprogramms wurde nur die Teileinrichtung Fahrbahn Beethovenstraße erneuert
und verbessert.
Grundlage für die Abrechnung
der Anlage ist die Schlussrechnung vom 14.03.2002.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der genannten Teileinrichtung.
Roland Methling
Anlagen