Beschlussvorlage - 0344/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Baubeschluss für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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12.04.2005
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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14.04.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.05.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
12.04.2005 17:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Baubeschluss
für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Nr. 0464/03-BV vom
03.09.2003 |
- |
- |
Beschlussvorschlag |
Der Baubeschluss für den Neubau der Feuerwache Ostseeallee 43 in
Lütten Klein wird bestätigt. |
finanzielle
Auswirkungen |
Haushaltsstelle 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein - 2.000,00 T Euro HH-Plan 2005 - 1.000,00 T Euro HH-Plan 2006 |
Begründung
1. Grundlagen
Der Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Rostock wurde durch die Bürgerschaft am 03.09.2003 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0464/03-BV).
Die Bürgerschaft hat gemäß Niederschrift Nr. 0272/03-N vom 15.09.03 entschieden, dass zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere in den Stadtteilen Warnemünde, Lichtenhagen, Lütten Klein, Marienehe, Evershagen, 2004 der Planungsbeschluss für den Neubau der Feuerwache in Lütten Klein eingebracht wird.
Mit Beschluss vom 18.05.2004 (Beschluss-Nr. 0185/04-N) wurde der Planungsbeschluss seitens des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock bestätigt.
2. Begründete
Zielstellung des Bauvorhabens
Die Feuerwache 2 befindet sich zurzeit Warnowenn 1 im Ortsbereich Groß-Klein direkt an der Unterwarnow.
Am derzeitigen Standort sind zwingend bauliche Um- und Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere an der Fahrzeughalle, erforderlich.
Die provisorische Fahrzeughalle verfügt zurzeit nur
über eine Alarmausfahrt für drei Feuerwehrfahrzeuge. Dies entspricht nicht den
geltenden Vorschriften!
Die jetzige Feuerwache 2 entspricht in funktionaler Hinsicht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Feuerwache, da sie nicht für den Landeinsatz, sondern für den Seeeinsatz (Löschbootstation) konzipiert wurde.
Zur Feststellung der weiterhin bestehenden Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache 2 in Lütten Klein wurden erneut die Auswirkungen folgender Einflussfaktoren untersucht.
Auswirkung des ganzjährigen
Betriebes des Warnowtunnels auf die Hilfsfristen im Bereich der Feuerwache 2
Die Auswertung der Brandeinsätze und technischen Hilfeleistungen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Warnemünde, Lütten Klein, Groß Klein, Schmarl, Evershagen und Lichtenhagen) für das Jahr 2004 zeigt auf, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist, nach der die ersten 10 Funktionen vor Ort sein müssen, auch durch die ganzjährige Öffnung des Warnowtunnels nicht positiv beeinflusst wurde.
Die Auswertung des Einsatzgeschehens 2004 ergab, dass in keinem Stadtteil des Zuständigkeitsbereiches der Feuerwache 2 der angestrebte 80 % Erreichnungsgrad für die Einhaltung der Hilfsfrist erreicht werden konnte.
So betrug der Erreichungsgrad der Hilfsfrist bei Brandeinsätzen mit den ersten 10 Funktionen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 im Jahr 2004 16,4 % (2003: 12,3 %).
Auch der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei den technischen Hilfeleistungen ist nicht zufriedenstellend. Gegenüber 2003 musste eine Verschlechterung festgestellt werden.
Mit der Inbetriebnahme des Warnowtunnels verbesserte
sich bei den Brandeinsätzen der Erreichungsgrad für die Erweiterte Hilfsfrist
(14,5 min) im Bereich der Feuerwache 2 auf 75,5 % (2003: 61 %). Hier zeigt
sich, dass sich die erweiterte Hilfsfrist durch den ganzjährigen Betrieb des
Warnowtunnels gegenüber 2003 verbessert hat, aber der im Feuerwehrbedarfsplan
festgelegte Erreichungsgrad von 80 % auch hier nicht erreicht wurde.
Die detaillierte Übersicht über das Einsatzgeschehen
des Jahres 2004 wurde bereits mit der Informationsvorlage Nr. 0030/05-IV der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur Kenntnis gegeben.
Erreichungsgrad
der geplanten Ausrückezeit von 1,5 min incl. Ursachenbewertung
Die
vorhandenen baulichen Bedingungen im Gebäude ermöglichen es nicht, dass der
Löschzug innerhalb von 1,5 min ausrücken kann.
Die mittlere Ausrückezeit betrug bei den Brand- und
Hilfeleistungseinsätzen 2004 1 min 89
sec (2003: 2 min 05 sec). Wesentliche Verbesserungen sind am jetzigen Standort
nicht mehr möglich.
Begründung der Dringlichkeit
des Bauvorhabens
Die Untersuchungen des Einsatzgeschehens des Jahres 2004 ergaben, dass erst mit der Verlagerung der Feuerwache 2 in den Bereich Lütten Klein der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 wesentlich verbessert werden kann.
3. Beschreibung
des beabsichtigten Bauvorhabens
Es ist beabsichtigt, dass zur Verbesserung des Erreichungsgrades für die Hilfsfrist im Nordwesten der Hansestadt eine Feuerwache auf dem Grundstück Ostseeallee 43, Lütten Klein (ehemalige Berufsschule) neu errichtet wird. Es handelt sich hierbei um ein stadteigenes Grundstück (siehe Anlage 1).
Das Grundstück liegt direkt an der Ostseeallee und wird durch die Kreuzungen Warnowallee (im Süden) und Lichtenhäger Chaussee (im Norden) begrenzt.
In dem vorgesehenen Neubau soll der Löschzug der jetzigen Feuerwache 2 untergebracht werden.
Beschreibung
des Entwurfs
Öffentlich
rechtliche Anforderungen
Der zukünftige Standort der Feuerwache befindet sich am Rande eines allgemeinen Wohngebietes (Bau NVO § 4) Lütten Klein und wird baurechtlich nach § 34 BauGB beurteilt.
Erweiterungsmöglichkeiten
Erweiterungsmöglichkeiten sind im nördlichen Teil des Grundstückes noch gegeben.
Übergreifende
Planungsgesichtspunkte
- Eigentümer: Hansestadt Rostock, Grundstück Ostseeallee 43, Gemarkung Lütten Klein, Flur 1, Flurstück 92/23
- Anzahl der Stellplätze:
Forderungen auf Grund öffentl. rechtl. Vorschriften: Feuerwehren sind in der VVL BauO M-V nicht definiert, nur in DIN 14092 T (PKW Stellplätze = Sitzplätze F-Autos).
Laut Planung sind auf dem eigenem Grundstück vorgesehen:
20 Stellplätze ohne Überdachung (das Grundstück ist entsprechend neu zu bilden).
- Lage zum Ort: Das Grundstück befindet sich in Randlage zu den Einsatzorten (Lütten Klein, Lichtenhagen, Warnemünde, Marienehe und Evershagen)
-
Angaben über die Bebauung der
Nachbargrundstücke:
Es liegt an den neu zu bildenden Grundstücksgrenzen keine Bebauung an.
- Gelände / Höhenlage: Die vorhandenen Geländehöhen betragen ca. 6,80 m HN.
Das Gebäude wird mit OFF Erdgeschoss auf + 7,10 mHN höhenmäßig eingeordnet.
Es kann niederschlagsabhängig Schichtenwasser auftreten.
- Tragfähigkeit des Baugrundes:
Tragfähiger Baugrund steht ab + 5,60 / 5,30 mHN an.
Entwurfsidee /
Entwurfsanforderungen
Die gesamte Entwurfsidee ordnet sich dem Primat kurzer Wege von allen Räumen zur Fahrzeughalle unter. Die Einsatzkräfte (11 AK) haben einen 24-Stunden-Dienst. Die Räume werden im Rhythmus von 3 Schichten belegt.
Alle Räume gruppieren sich um die Fahrzeughalle, ohne dass die Fahrzeughalle selbst überbaut wurde (Vermeidung des hohen baulichen Aufwandes), d.h., die Anlage besteht aus einer 1-geschossigen Fahrzeughalle und einem L-förmigen 2-geschossigen Dienstgebäude.
Die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge erfolgt über eine Stichstraße (Verlängerung Warnowallee).
Büro-, Schulungs- und Freizeiträume befinden sich zur Ostseeallee und Werkstatt, Sozial- und Ruheräume orientieren sich nach Norden. Die Anlage erhält, wie ortsüblich, Flachdächer.
Die Fassaden werden geputzt und farblich behandelt (zeichnerische Darstellungen siehe Anlage 2a-2f).
Durch den beabsichtigten Neubau, in der hier konzipierten Form, erhöht sich nicht nur der techniche Einsatzwert der Feuerwache, was sich in einem Plus an Sicherheit für die Bevölkerung im Einsatzbereich der Feuerwache 2 niederschlägt, sondern es verbessern sich auch die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für das Einsatzpersonal.
4. Effektivität und
Wirtschaftlichkeit
Kostenvergleiche
zu Normen/Standards/Richtlinien
Objekt: Neubau Feuerwache 2 ; Hansestadt Rostock
Gesamtkosten |
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2.996.277,--- EURO |
KG 300 + 400 |
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2.187.072,-- EURO |
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Flächen DIN 277 |
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2.200,72 m² |
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Brutto-Rauminhalt (BRI) |
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9.912,58 m³ |
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Gesamtnutzfläche (HNF + NNF + FF + VF) |
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1.937,46 m² |
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Vergleichsobjekte BKI, Ausgabe 2004 mit Durchschnittswert
KG 300 + 400 225,--
€/m³
Brutto-Rauminhalt
Ermittelter Kostenkennwert HU Bau vom 6.12.2004
KG 300 + 400 221,--€/m³
Beispiele Kostenkennwerte – Feuerwehrhäuser als Vergleichobjekte €/m³ BRI siehe Anlagen 3a bis 3e
5. Finanzierungsplan
Gesamt: 3.000.000,-- EURO
davon Anteil der Hansestadt Rostock: 3.000.000,-- EURO
davon Fördermittelanteil -
Deckung aus Einnahmen: -
6. Einordnung in der
mittelfristigen Finanzplanung
|
2005 Euro |
2006 Euro |
Bauleistungen |
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