Beschlussvorlage - 0344/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0344/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

37,20,88

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

 

30.03.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.05.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Bau- und Planungsausschuss

14.04.2005 17:00

12.04.2005 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Baubeschluss für das Vorhaben Neubau einer Feuerwache, Ostseeallee 43 in Lütten Klein

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Nr. 0464/03-BV vom 03.09.2003

Nr. 0252/04-BV vom 18.05.2004 (HA)

-

-

 

Beschlussvorschlag

Der Baubeschluss für den Neubau der Feuerwache Ostseeallee 43 in Lütten Klein wird

bestätigt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle 02.1300.9400.0027 Neubau Feuerwache Lütten Klein - 2.000,00 T Euro HH-Plan 2005

- 1.000,00 T Euro HH-Plan 2006

 

Begründung

 

1. Grundlagen

Der Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Rostock wurde durch die Bürgerschaft am 03.09.2003 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0464/03-BV).

Die Bürgerschaft hat gemäß Niederschrift Nr. 0272/03-N vom 15.09.03 entschieden, dass zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung, insbesondere in den Stadtteilen Warnemünde, Lichtenhagen, Lütten Klein, Marienehe, Evershagen, 2004 der Planungsbeschluss für den Neubau der Feuerwache in Lütten Klein eingebracht wird.

Mit Beschluss vom 18.05.2004 (Beschluss-Nr. 0185/04-N) wurde der Planungsbeschluss seitens des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock bestätigt.

 

2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens

 

Die Feuerwache 2 befindet sich zurzeit Warnowenn 1 im Ortsbereich Groß-Klein direkt an der Unterwarnow.

Am derzeitigen Standort sind zwingend bauliche Um- und Erweiterungsmaßnahmen, insbesondere an der Fahrzeughalle, erforderlich.

Die provisorische Fahrzeughalle verfügt zurzeit nur über eine Alarmausfahrt für drei Feuerwehrfahrzeuge. Dies entspricht nicht den geltenden Vorschriften!

Die jetzige Feuerwache 2 entspricht in funktionaler Hinsicht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Feuerwache, da sie nicht für den Landeinsatz, sondern für den Seeeinsatz (Löschbootstation) konzipiert wurde.

Zur Feststellung der weiterhin bestehenden Notwendigkeit des Neubaus der Feuerwache 2 in Lütten Klein wurden erneut die Auswirkungen folgender Einflussfaktoren untersucht.

 

Auswirkung des ganzjährigen Betriebes des Warnowtunnels auf die Hilfsfristen im Bereich der Feuerwache 2

Die Auswertung der Brandeinsätze und technischen Hilfeleistungen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 (Ortsteile Diedrichshagen, Warnemünde, Lütten Klein, Groß Klein, Schmarl, Evershagen und Lichtenhagen) für das Jahr 2004 zeigt auf, dass der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist, nach der die ersten 10 Funktionen vor Ort sein müssen, auch durch die ganzjährige Öffnung des Warnowtunnels nicht positiv beeinflusst wurde.

Die Auswertung des Einsatzgeschehens 2004 ergab, dass in keinem Stadtteil des Zuständigkeitsbereiches der Feuerwache 2 der angestrebte 80 % Erreichnungsgrad für die Einhaltung der Hilfsfrist erreicht werden konnte.

So betrug der Erreichungsgrad der Hilfsfrist bei Brandeinsätzen mit den ersten 10 Funktionen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 im Jahr 2004 16,4 % (2003: 12,3 %).

Auch der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist bei den technischen Hilfeleistungen ist nicht zufriedenstellend. Gegenüber 2003 musste eine Verschlechterung festgestellt werden.

 

Mit der Inbetriebnahme des Warnowtunnels verbesserte sich bei den Brandeinsätzen der Erreichungsgrad für die Erweiterte Hilfsfrist (14,5 min) im Bereich der Feuerwache 2 auf 75,5 % (2003: 61 %). Hier zeigt sich, dass sich die erweiterte Hilfsfrist durch den ganzjährigen Betrieb des Warnowtunnels gegenüber 2003 verbessert hat, aber der im Feuerwehrbedarfsplan festgelegte Erreichungsgrad von 80 % auch hier nicht erreicht wurde.

Die detaillierte Übersicht über das Einsatzgeschehen des Jahres 2004 wurde bereits mit der Informationsvorlage Nr. 0030/05-IV der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur Kenntnis gegeben.

 

Erreichungsgrad der geplanten Ausrückezeit von 1,5 min incl. Ursachenbewertung

Die vorhandenen baulichen Bedingungen im Gebäude ermöglichen es nicht, dass der Löschzug innerhalb von 1,5 min ausrücken kann.

Die mittlere Ausrückezeit betrug bei den Brand- und Hilfeleistungseinsätzen 2004  1 min 89 sec (2003: 2 min 05 sec). Wesentliche Verbesserungen sind am jetzigen Standort nicht mehr möglich.

 

Begründung der Dringlichkeit des Bauvorhabens

Die Untersuchungen des Einsatzgeschehens des Jahres 2004 ergaben, dass erst mit der Verlagerung der Feuerwache 2 in den Bereich Lütten Klein der Erreichungsgrad für die Hilfsfrist für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 wesentlich verbessert werden kann.

Die Verbesserung der Erreichungsgrade für die Hilfsfrist führt zu einem Plus an Sicherheit für alle Bürger und Einrichtungen der sich im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 befindlichen Stadtteile.

Der im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehene Zeitrahmen der Umsetzung, auch mit Blick auf die geplante Verringerung der Funktionsstärken, macht den Neubau der Feuerwache 2 unumgänglich.

 

 

3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens

Es ist beabsichtigt, dass zur Verbesserung des Erreichungsgrades für die Hilfsfrist im Nordwesten der Hansestadt eine Feuerwache auf dem Grundstück Ostseeallee 43, Lütten Klein (ehemalige Berufsschule) neu errichtet wird. Es handelt sich hierbei um ein stadteigenes Grundstück (siehe Anlage 1).

 

Das Grundstück liegt direkt an der Ostseeallee und wird durch die Kreuzungen Warnowallee (im Süden) und Lichtenhäger Chaussee (im Norden) begrenzt.

In dem vorgesehenen Neubau soll der Löschzug der jetzigen Feuerwache 2 untergebracht werden.

 

Beschreibung des Entwurfs

 

Öffentlich rechtliche Anforderungen

 

Der zukünftige Standort der Feuerwache befindet sich am Rande eines allgemeinen Wohngebietes (Bau NVO § 4) Lütten Klein und wird baurechtlich nach § 34 BauGB beurteilt.

 

Erweiterungsmöglichkeiten

 

Erweiterungsmöglichkeiten sind im nördlichen Teil des Grundstückes noch gegeben.

 

Übergreifende Planungsgesichtspunkte

 

-           Eigentümer: Hansestadt Rostock, Grundstück Ostseeallee 43, Gemarkung Lütten Klein, Flur 1, Flurstück 92/23

-           Anzahl der Stellplätze:

Forderungen auf Grund öffentl. rechtl. Vorschriften: Feuerwehren sind in der VVL BauO M-V nicht definiert, nur in DIN 14092 T (PKW Stellplätze = Sitzplätze F-Autos).

Laut Planung sind auf dem eigenem Grundstück vorgesehen:

20 Stellplätze ohne Überdachung (das Grundstück ist entsprechend neu zu bilden).

-           Lage zum Ort: Das Grundstück befindet sich in Randlage zu den Einsatzorten (Lütten Klein, Lichtenhagen, Warnemünde, Marienehe und Evershagen)

-           Angaben über die Bebauung der Nachbargrundstücke:

Es liegt an den neu zu bildenden Grundstücksgrenzen keine Bebauung an.

-           Gelände / Höhenlage: Die vorhandenen Geländehöhen betragen ca. 6,80 m HN.

Das Gebäude wird mit OFF Erdgeschoss auf + 7,10 mHN höhenmäßig eingeordnet.

Es kann niederschlagsabhängig Schichtenwasser auftreten.

-           Tragfähigkeit des Baugrundes:

Tragfähiger Baugrund steht ab + 5,60 / 5,30 mHN an.

 

 

Entwurfsidee / Entwurfsanforderungen

 

Die gesamte Entwurfsidee ordnet sich dem Primat kurzer Wege von allen Räumen zur Fahrzeughalle unter. Die Einsatzkräfte (11 AK) haben einen 24-Stunden-Dienst. Die Räume werden im Rhythmus von 3 Schichten belegt.

Alle Räume gruppieren sich um die Fahrzeughalle, ohne dass die Fahrzeughalle selbst überbaut wurde (Vermeidung des hohen baulichen Aufwandes), d.h., die Anlage besteht aus einer 1-geschossigen Fahrzeughalle und einem L-förmigen 2-geschossigen Dienstgebäude.

Die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge erfolgt über eine Stichstraße (Verlängerung Warnowallee).

Büro-, Schulungs- und Freizeiträume befinden sich zur Ostseeallee und Werkstatt, Sozial- und Ruheräume orientieren sich nach Norden. Die Anlage erhält, wie ortsüblich, Flachdächer.

Die Fassaden werden geputzt und farblich behandelt (zeichnerische Darstellungen siehe Anlage 2a-2f).

 

Durch den beabsichtigten Neubau, in der hier konzipierten Form, erhöht sich nicht nur der techniche Einsatzwert der Feuerwache, was sich in einem Plus an Sicherheit für die Bevölkerung im Einsatzbereich der Feuerwache 2 niederschlägt, sondern es verbessern sich auch die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für das Einsatzpersonal.

 

4. Effektivität und Wirtschaftlichkeit

 

Der Brandschutz auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock ist Pflichtaufgabe der Kommune.

 

Zum Schutz der Bürger, der materiellen Werte im Einsatzgebiet der Feuerwache 2 ist die Aufrechterhaltung der vollen Einsatzbereitschaft und damit die Verbesserung des Erreichungsgrades der Hilfsfrist für die Stadteile im Zuständigkeitsbereich der Feuerwache 2 unabdingbar.

Eine Verbesserung des Erreichungsgrades der Hilfsfrist ist jedoch nur durch den vorgesehenen Neubau am Standort Ostseeallee 43 gegeben.

Die hierfür notwendigen Investitionskosten schlagen sich in einem Plus an Sicherheit für Bürger, Urlauber und Einrichtungen in diesem Territorium nieder.

Neben der Verbesserung der Hilfsfrist im Nordwesten der Hansestadt Rostock wird es durch den Neubau der Feuerwache 2 möglich werden, die Sollstärke an Stellen im Einsatzdienst der Feuerwehr um 18 zu reduzieren, was zu einer Einsparung an Personalkosten in Höhe von ca. 687.600,-- Euro jährlich führen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenvergleiche zu Normen/Standards/Richtlinien

 

Objekt: Neubau Feuerwache 2 ; Hansestadt Rostock

 

 

Gesamtkosten

 

2.996.277,---   EURO

KG 300 + 400

 

2.187.072,--    EURO

 

 

 

Flächen DIN 277

 

 

 

 

 

Brutto-Grundfläche (BGF)

 

2.200,72 m²

 

 

 

Brutto-Rauminhalt  (BRI)

 

9.912,58 m³

 

 

 

Gesamtnutzfläche

(HNF + NNF + FF + VF)

 

 

1.937,46 m²

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

Gesamtnutzfläche

2.996.277,--   

       1.937,46 m²

= 1.546,-- €/m²

 

 

 

KG 300 + 400

Gesamtnutzfläche

2.187.072,--    

       1.937,46 

= 1.128,-- €/m²

 

 

 

Gesamtkosten

Brutto-Grundfläche

2.996.277,--    

       2.200,72 

= 1.361,-- €/m²

 

 

 

Gesamtkosten

Brutto-Rauminhalt

2.996.277,--   

       9.912,58 

=    302,-- €/m³

 

 

 

KG 300 + 400

Brutto-Rauminhalt

2.187.072,--  

       9.912,58 m³

=    221,-- €/m³

 

 

 

Vergleichsobjekte BKI, Ausgabe 2004 mit Durchschnittswert

 

KG 300 + 400                                  225,-- €/m³

Brutto-Rauminhalt

 

Ermittelter Kostenkennwert HU Bau vom 6.12.2004

KG 300 + 400                                  221,--€/m³         

 

Beispiele Kostenkennwerte – Feuerwehrhäuser als Vergleichobjekte €/m³ BRI siehe Anlagen 3a bis 3e


5. Finanzierungsplan

 

Gesamt:                                                                     3.000.000,-- EURO

 

davon Anteil der Hansestadt Rostock:                            3.000.000,-- EURO

 

davon Fördermittelanteil                                                                -

 

Nachrichtlich: Grundstückswertkosten                                           -

 

Deckung aus Einnahmen:                                                              -

 

 

 

 

6. Einordnung in der mittelfristigen Finanzplanung

 

   

 

2005

Euro

2006

Euro

Bauleistungen

2.000.000,00

1.000.000,00

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion des

Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters

 

Anlagen

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Beschlüsse

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12.04.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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14.04.2005 - Finanzausschuss

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04.05.2005 - Bürgerschaft