Beschlussvorlage - 0323/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 11.MI.114 "Holzhalbinsel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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12.04.2005
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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14.04.2005
| |||
●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
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04.05.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 4 Ziffer 5 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 5 Abs. 3
Ziffer 5 der Hauptsatzung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
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|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Finanzausschuss |
14.04.2005 17:00 |
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Gegenstand |
Beteiligt
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||
Vertrag
über die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 11.MI.114
"Holzhalbinsel" |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0764/04 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag
über die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 11.MI.114 "Holzhalbinsel"
zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH (Anlage) abzuschließen. |
Begründung
Mit dem vorliegenden Vertrag
überträgt die Stadt die Erschließung des B-Plangebietes
Nr. 11.MI.114 „Holzhalbinsel“ auf die WIRO.
Die Stadt hat Fördermittel
aus dem Strukturfonds EFRE für Maßnahmen des Städtebaus mit touristischem
Schwerpunkt in Höhe von 1.575.000,00 EUR erhalten. Der Kommunale Eigenanteil in
Höhe von 25%, das sind 525.000,00 EUR, wird durch das Innenministerium M-V
getragen. Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2004 erteilt. Die zuwendungsfähigen Baukosten
betragen 2,1 Mio. EUR, die Gesamtbaukosten der förderfähigen Anlagen werden mit
4.133.303,46 EUR beziffert. Lt. Zuwendungsbescheid werden nur die nicht
nach BauGB umlagefähigen Kosten gefördert.
Die WIRO übernimmt die
Vorfinanzierung der Maßnahme. Die Stadt wird nach Abschluss der Maßnahme auf
der Grundlage der aktuell gültigen Erschließungsbeitragssatzung die Höhe der
umlagefähigen Kosten ermitteln und mit der WIRO als Grundstückseigentümer
verrechnen. Ein Eigentum Dritter an bebaubaren Grundstücken ist im
Erschließungsgebiet nicht vorhanden.
Der vorliegende Vertrag
regelt die Beteiligung der WIRO an den
Erschließungsmaßnahmen und die Sicherung der Zuwendungsfähigkeit der
Fördermittel.
Die nicht förderfähigen und
nicht umlagefähigen Kosten werden durch die WIRO getragen.
Für das städtische Flurstück
1435/4 besteht nach Inkrafttreten des B-Plans eine Option auf ein Erbbaurecht
für einen Dritten, soweit das Flurstück im B-Plan als Baugebiet festgesetzt
worden ist. Der auf die bebaubare Teilfläche von ca. 485 m² entfallende
Erschließungsbeitrag ist durch die Stadt zu erstatten. Dieser Betrag wird
entweder bei Wahrnehmung der Option an den Erbbauberechtigten oder an einen
künftigen Bauherrn als Eigentümer weitergegeben. Die Kosten bleiben nicht auf
Dauer bei der Stadt. Der Beitrag für das
städtische Kanuclubgrundstück wird durch die WIRO übernommen. Weitere
Grundstücke der Stadt sind nicht betroffen.
In Vertretung
Peter Grüttner
Beauftragter in der Funktion
des
Ersten Stellvertreters des
Oberbürgermeisters
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