Beschlussvorlage - 0323/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0323/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,61,62,66,67,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 4 Ziffer 5 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 5 Abs. 3 Ziffer 5 der Hauptsatzung

 

17.03.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.05.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Finanzausschuss

12.04.2005 17:00

14.04.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

Beteiligt

Vertrag über die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 11.MI.114 "Holzhalbinsel"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0764/04

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag über die Erschließung des

B-Plangebietes Nr. 11.MI.114 "Holzhalbinsel" zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (Anlage) abzuschließen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

- Einnahmen: 2,1 Mio EUR  HHST 2.6150.36100003     Zuweisungen vom Land

- Ausgaben:   2,1 Mio EUR  HHST 2.6150.98500003     Städtebauliche Gesamtmaßnahme

                                                                                         „Holzhalbinsel“

- Erstattung des Erschließungsbeitrages für das städt. Grundstück Flurbezirk II, Flur 1, 1435/4

 

 

Begründung

Mit dem vorliegenden Vertrag überträgt die Stadt die Erschließung des B-Plangebietes
Nr. 11.MI.114 „Holzhalbinsel“ auf die WIRO.

 

Die Stadt hat Fördermittel aus dem Strukturfonds EFRE für Maßnahmen des Städtebaus mit touristischem Schwerpunkt in Höhe von 1.575.000,00 EUR erhalten. Der Kommunale Eigenanteil in Höhe von 25%, das sind 525.000,00 EUR, wird durch das Innenministerium M-V getragen. Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2004 erteilt. Die zuwendungsfähigen Baukosten betragen 2,1 Mio. EUR, die Gesamtbaukosten der förderfähigen Anlagen werden mit 4.133.303,46 EUR beziffert. Lt. Zuwendungsbescheid werden nur die nicht nach BauGB umlagefähigen Kosten gefördert.

 

Die WIRO übernimmt die Vorfinanzierung der Maßnahme. Die Stadt wird nach Abschluss der Maßnahme auf der Grundlage der aktuell gültigen Erschließungsbeitragssatzung die Höhe der umlagefähigen Kosten ermitteln und mit der WIRO als Grundstückseigentümer verrechnen. Ein Eigentum Dritter an bebaubaren Grundstücken ist im Erschließungsgebiet nicht vorhanden.

 

 

Der vorliegende Vertrag regelt die Beteiligung der WIRO an den Erschließungsmaßnahmen und die Sicherung der Zuwendungsfähigkeit der Fördermittel.

 

Die nicht förderfähigen und nicht umlagefähigen Kosten werden durch die WIRO getragen.

 

Für das städtische Flurstück 1435/4 besteht nach Inkrafttreten des B-Plans eine Option auf ein Erbbaurecht für einen Dritten, soweit das Flurstück im B-Plan als Baugebiet festgesetzt worden ist. Der auf die bebaubare Teilfläche von ca. 485 m² entfallende Erschließungsbeitrag ist durch die Stadt zu erstatten. Dieser Betrag wird entweder bei Wahrnehmung der Option an den Erbbauberechtigten oder an einen künftigen Bauherrn als Eigentümer weitergegeben. Die Kosten bleiben nicht auf Dauer bei der  Stadt. Der Beitrag für das städtische Kanuclubgrundstück wird durch die WIRO übernommen. Weitere Grundstücke der Stadt sind nicht betroffen.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion des

Ersten Stellvertreters des

Oberbürgermeisters

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.04.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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14.04.2005 - Finanzausschuss

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04.05.2005 - Bürgerschaft