Antrag - 0350/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Mustervergleichs zur Arbeitszeit in der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.05.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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19.04.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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04.05.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die
Beamten der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock arbeiten regelmäßig über 40
Stunden pro Woche (die Bestätigung des zuständigen Senators liegt in seiner
Stellungnahme zur kleinen Anfrage vor). Die verlängerte Arbeitszeit stellt so
lange einen Verstoß gegen § 3 (1) Arbeitszeitverordnung (AZVO) M-V dar, wie es
keinen Beschluss der obersten Dienstbehörde entsprechend § 5 AZVO M-V gibt.
Da
es bisher keinen Beschluss zur Arbeitszeitverlängerung gegeben hat, legten
mindestens 100 Beamte Widerspruch gegen ihre Arbeitszeit ein. Die Widersprüche
datieren teilweise vom April 2004.
Nach
Übersicht über die derzeitige Rechtslage ist das Risiko der Hansestadt Rostock,
eine entsprechende Rechtsauseinandersetzung (Anerkennung der über 40 Stunden/Woche
hinaus geleisteten Arbeit als Mehrarbeit) zu verlieren, als recht hoch
einzuschätzen. Sich daraus ergebende Ansprüche der Beamten könnten bis in das
Jahr 2000 zurück geltend gemacht werden.
Geht
man davon aus, dass wöchentlich 14 Stunden Mehrarbeit angefallen sein könnten,
und multipliziert man das mit der Anzahl der Wochen bis zu einem
Bürgerschaftsbeschluss sowie der Anzahl der Beamten, so würde sich daraus eine
gewaltige Summe an eventuell aufzubringenden Nachzahlungen ergeben, die auf jeden
Fall im sechsstelligen Bereich liegen würde. (Die Ostseezeitung sprach
am 28.10.04 von 8 Millionen Euro, was aber zu hoch gegriffen sein dürfte).
Die
mehrfachen Hinweise zu diesem Thema an die Verantwortlichen wurden leider
ebenso ausgeschlagen wie Gesprächsangebote. Dieses (Nicht-)Handeln von Seiten
der Zuständigen (Amtsleiter, Senator) führte zur Antragstellung und damit zum
Beschreiten des Rechtsweges, der für die Finanzen der Hansestadt Rostock ein
hohes Risiko darstellt.
Dennoch
ist eine Vielzahl von Beamten nach wie vor zu einer gütlichen Einigung bereit.
Diese letzte Chance sollte die Stadtverwaltung nutzen, um den voraussehbaren
Schaden so weit wie möglich zu minimieren. Im Rahmen eines Mustervergleiches
zwischen Dienststelle und Personalrat könnte diese Chance materialisiert
werden.
Der
Mustervergleich muss und sollte nicht nur finanzielle Aspekte enthalten, er
könnte Punkte wie die folgenden berücksichtigen:
- Freizeitausgleich
z.B. in einem Zeitrahmen von 2-3 Jahren, um die Arbeitsfähigkeit der
Feuerwehr nicht zu gefährden
- anteilige
finanzielle Entschädigung
- Streichung von
kw-Vermerken
- Überarbeitung des
Feuerwehrbedarfsplans entsprechend der EU-Richtlinie
- Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung des Betriebsklimas.
Aus
Gesprächen mit Beamten der Feuerwehr schließen wir, dass insbesondere ein
Angebot hohe Akzeptanz erreichen könnte, das neben der reinen Sachfrage
Arbeitszeit auch die Problematik Betriebsklima und Überarbeitung des
Feuerwehrbedarfsplans mit anpackt.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende