Antrag - 0350/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0350/05-A

 

Antrag

Datum

 

18.03.2005

Absender

Datum

 Fraktion Rostocker Bund/AfR

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

21.3.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.04.2005 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Erarbeitung eines Mustervergleichs zur Arbeitszeit in der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, in Sachen Arbeitszeit in der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock mit dem Personalrat der Feuerwehr einen Mustervergleich auszuhandeln.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Verhandlungssache

 

Begründung

 

Die Beamten der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock arbeiten regelmäßig über 40 Stunden pro Woche (die Bestätigung des zuständigen Senators liegt in seiner Stellungnahme zur kleinen Anfrage vor). Die verlängerte Arbeitszeit stellt so lange einen Verstoß gegen § 3 (1) Arbeitszeitverordnung (AZVO) M-V dar, wie es keinen Beschluss der obersten Dienstbehörde entsprechend § 5  AZVO M-V gibt.

 

Da es bisher keinen Beschluss zur Arbeitszeitverlängerung gegeben hat, legten mindestens 100 Beamte Widerspruch gegen ihre Arbeitszeit ein. Die Widersprüche datieren teilweise vom April 2004.

Nach Übersicht über die derzeitige Rechtslage ist das Risiko der Hansestadt Rostock, eine entsprechende Rechtsauseinandersetzung (Anerkennung der über 40 Stunden/Woche hinaus geleisteten Arbeit als Mehrarbeit) zu verlieren, als recht hoch einzuschätzen. Sich daraus ergebende Ansprüche der Beamten könnten bis in das Jahr 2000 zurück geltend gemacht werden.

Geht man davon aus, dass wöchentlich 14 Stunden Mehrarbeit angefallen sein könnten, und multipliziert man das mit der Anzahl der Wochen bis zu einem Bürgerschaftsbeschluss sowie der Anzahl der Beamten, so würde sich daraus eine gewaltige Summe an eventuell aufzubringenden Nachzahlungen ergeben, die auf jeden Fall im sechsstelligen Bereich liegen würde. (Die Ostseezeitung sprach am 28.10.04 von 8 Millionen Euro, was aber zu hoch gegriffen sein dürfte).

 

Die mehrfachen Hinweise zu diesem Thema an die Verantwortlichen wurden leider ebenso ausgeschlagen wie Gesprächsangebote. Dieses (Nicht-)Handeln von Seiten der Zuständigen (Amtsleiter, Senator) führte zur Antragstellung und damit zum Beschreiten des Rechtsweges, der für die Finanzen der Hansestadt Rostock ein hohes Risiko darstellt.

 

 

 

 

 

 

Dennoch ist eine Vielzahl von Beamten nach wie vor zu einer gütlichen Einigung bereit. Diese letzte Chance sollte die Stadtverwaltung nutzen, um den voraussehbaren Schaden so weit wie möglich zu minimieren. Im Rahmen eines Mustervergleiches zwischen Dienststelle und Personalrat könnte diese Chance materialisiert werden.

 

Der Mustervergleich muss und sollte nicht nur finanzielle Aspekte enthalten, er könnte Punkte wie die folgenden berücksichtigen:

  • Freizeitausgleich z.B. in einem Zeitrahmen von 2-3 Jahren, um die Arbeitsfähigkeit der Feuerwehr nicht zu gefährden
  • anteilige finanzielle Entschädigung
  • Streichung von kw-Vermerken
  • Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans entsprechend der EU-Richtlinie
  • Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Betriebsklimas.

 

Aus Gesprächen mit Beamten der Feuerwehr schließen wir, dass insbesondere ein Angebot hohe Akzeptanz erreichen könnte, das neben der reinen Sachfrage Arbeitszeit auch die Problematik Betriebsklima und Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans mit anpackt. 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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19.04.2005 - Hauptausschuss

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04.05.2005 - Bürgerschaft