Beschlussvorlage - 0127/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0127/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V i. V. mit der Satzung des Deutschen Städtetages

 

09.03.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.04.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für die 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Rostock entsendet 2 Delegierte mit Stimmrecht für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages.

 

Als Delegierte werden folgende Vertreter aus der Stadtverwaltung entsandt:

 

- Herr Heinrich Wiechert, Hauptamtsleiter

- Frau Ines Gründel, Bauamtsleiterin.

 

Als Stellvertreter werden

 

- Frau Karin Helke für Herrn Heinrich Wiechert und

- Herr Hans-Joachim Engster für Ines Gründel benannt.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock verzichtet auf die Entsendung eines Mitgliedes der Bürgerschaft als Delegierten.

 

finanzielle Auswirkungen

-

 

Begründung

Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 KV M-V sowie § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages.

Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen.

Jeder anwesende Delegierte hat nur eine Stimme.

Da die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in der Zeit der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages bereits einen Sitzungstermin wahrnehmen, ist die Entsendung eines eigenen Delegierten nicht möglich.

 

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion des

1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters

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06.04.2005 - Bürgerschaft