Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0035/05-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0035/05-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

16.02.2005

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt 1

18055 Rostock

16.02.2005

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez.i.V. Schröder

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

02.03.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Wöchentliche Arbeitszeit in der Berufsfeuerwehr der HRO

 

 

 

 

Am 28. Oktober 2004 wurde im Mecklenburg-Vorpommern-Teil der Ostseezeitung über Forderungen von über 50 Beamten der Berufsfeuerwehr hinsichtlich von Nachzahlungen für Mehrarbeit berichtet. Die Forderungen basieren auf der Annahme, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu keinem Zeitpunkt eine  Arbeitszeit über 40 Stunden/Woche hinaus beschlossen habe.

Unserer Kenntnis nach kann die wöchentliche Arbeitszeit, sofern sie Bereitschaftszeit einschließt, bis auf maximal 54 h/Wo erhöht werden kann. Hierzu erforderlich ist jedoch ein Beschluss der obersten Dienstbehörde, d.h. im konkreten Fall der Bürgerschaft.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Trifft es zu, dass die Beamten der Feuerwehr wöchentlich über 40 h hinaus arbeiten?

 

  1. Wie viele Stunden arbeiten die Beamten im Durchschnitt über diese 40 h/Wo hinaus? Ist die Arbeitszeit dabei bei allen gleich?

 

  1. Ist in dieser eventuellen Mehrarbeit über 40 h/wo Bereitschaftszeit enthalten?

 

  1. Für den evtl. unter 3. gegebenen Fall: Wer hat wann den erforderlichen Beschluss der obersten Dienstbehörde herbeigeführt? Wie lautet er?

 

  1. Sollte in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, Gleitarbeitszeit, Schichtarbeitszeit ö. Ä. existieren: Würde diese DV den evtl. fehlenden Beschluss der obersten Dienstbehörde ersetzen?

 

  1. Wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Auffassung bzw. auf welcher rechtlichen Basis darf die dienstliche Seite einer DV bei rechtlichem Erfordernis die oberste Dienstbehörde ersetzen?

 

  1. beabsichtigt die Verwaltung den eventuell fehlenden Beschluss der obersten Dienstbehörde nachzuholen?

 

  1. Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Wie viele Beamte haben ein Rechtsverfahren eröffnet? Wie ist der aktuelle Stand der Rechtsauseinandersetzung?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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