Beschlussvorlage - 0664/04-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0664/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,10,20,03.4

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

27.09.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

03.11.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

14.10.2004 17:00

19.10.2004 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0693/01-BV, 0607/02-BV

0693/01-BV, 0607/02-BV

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation.

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                               4.164.000 €

Geplante Einnahmen:                    2.919.300 €

 

Begründung

Die Hansestadt Rostock und die Stadtentsorgung Rostock (SR) GmbH haben 2003 eine Zielvereinbarung für die vertraglich vereinbarten Leistungen in den Bereichen Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft geschlossen (Bürgerschaftsbeschluss 0620/03-BV vom 05.11.2003). Diese Zielvereinbarung umfasst eine stufenweise Kostenreduzierung zugunsten der Hansestadt Rostock und die Erhöhung der Planungssicherheit und Eigenverantwortung für die SR GmbH durch die Verlängerung des Kalkulationszeitraums von einem auf jeweils drei Jahre.

 

Für das Jahr 2005 war durch die SR GmbH ein einheitlicher Jahresfestpreis für den Leistungszeitraum 2005-2007 zu kalkulieren. Die entsprechende Kalkulation zur Straßenreinigung und zum Winterdienst hat das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften prüfen lassen.

 

Die SR GmbH hat in ihrer Kalkulation die Prüfungsfeststellungen der Vorjahre berücksichtigt und z. T. erhebliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich realisiert. Vertriebskosten wurden für die Leistungen der Straßenreinigung nicht angesetzt. Da die Personalanpassungskosten der SR GmbH preisrechtlich nicht ansatzfähig sind, ist für die erste Kalkulationsperiode das allgemeine Unternehmerwagnis mit 5 % kalkuliert, wie in der Zielvereinbarung festgelegt.

 

Die kalkulierten Kosten der Leistung Fahrbahnreinigung wurde durch die niedrigeren in der Zielvereinbarung festgelegten verbindlichen Höchstpreise ersetzt. In den Positionen Gehbahnreinigung und Winterdienst wurden geringfügige Korrekturen hauptsächlich durch eine Reduktion von Verwaltungskosten vorgenommen.

 

Im Ergebnis sind die jährlichen Kosten für die Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für den Kalkulationszeitraum 2005-2007 gegenüber 2004 um 7,8 % gesunken.

 

 

Kostenentwicklung 2005 im Vergleich zum Vorjahr

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH sind im Vergleich zu 2004 um 7,8 Prozent niedriger. Diese Kosteneinsparung ist Folge der Zielvereinbarung zwischen der HRO und der SR GmbH sowie der durchgeführten Preisprüfung, die im vorangegangenen Abschnitt erläutert ist.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

 

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst,

fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

 

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Verwaltungskosten

 

Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Der Anteil dieser Verwaltungskosten an den Gesamtkosten beträgt 7,7%.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

 

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossenen Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind z.B. solche Straßen die Bäderstraße und Teile der B 103. Für diese Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden und ein Teil der weiteren Kosten auf diese entfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2002 resultiert eine Kostenüberdeckung von

162.000 EUR. Diese Kostenüberdeckung resultiert überwiegend aus zwei Gründen:

1.       Im Jahr 2002 gab es in Rostock überdurchschnittlich viele Straßenbaustellen, die eine geplante 

Reinigung der betreffenden Straßen nicht zuließ. Eine Reihe dieser Baumaßnahmen erstreckte

sich über mehrere Monate bis hin zum gesamten Jahr 2002. Beispiele dafür sind der Südring,

die Nobelstraße, der Friedhofsweg, die Rosa-Luxemburg-Straße und die Warnowallee.

 

2.       Insbesondere in den Monaten Dezember 01 und Februar 02 waren auf Grund der

Witterungsbedingungen erhöhte Winterdiensteinsätze notwendig. Daher wurde in diesen Monaten

weniger gereinigt als geplant.

 

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Soweit der Gebührenhaushalt des abgelaufenen Jahres eine Unter- oder Überdeckung aufweist, kann diese anteilig in einem Zeitraum von drei Jahren ausgeglichen werden. Mit der Kalkulation für 2004 wurde der Bürgerschaft vorgeschlagen, diese Kostenüberdeckung je zur Hälfte in den Jahren 2004 und 2005 auszugleichen und entsprechend gebührensenkend wirksam werden zu lassen. Daraus resultieren die eingestellten 81.000 €.

Die aus der Nachkalkulation 2003 eingestellte Kostenunterdeckung in Höhe von 48.600 € resultiert aus nicht geplanten Gebührenausfällen.

 

Durch die Kostensenkung beim Auftragnehmer ergeben sich in der Kalkulation auch niedrigerer Gebührensätze als im laufenden Jahr.

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen das von der Hansestadt Rostock bekundete Allgemeininteresse in den einzelnen Reinigungsklassen entsprechend prozentual anzupassen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den Reinigungsklassen 1-7

 (Seiten 4 der Gebührenkalkulation)

 

Im Vergleich von 2004 zu 2005 hat sich das Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen wie folgt entwickelt.

 

Jahr

Gesamtausgaben

Gebühreneinnahmen

Zuschuss HRO

2004

4.539.700 EUR

3.137.800 EUR

1.401.900 EUR

2005

4.164.000 EUR

2.919.300 EUR

1.244.700 EUR

 

Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wurde den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes für die Planung der Haushaltsmittel 2005 entsprochen.

 

 

 

 

Arno Pöker

 

 

 

 

Folgende zur Beschlußvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1      Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Seite 4, liegt auch im KSD vor)

 

Anlage 2      Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2005 (Seiten 1 – 5, nicht im KSD)

 

Anlage 3      Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite, nicht im KSD)

 

Anlage 4      Nachkalkulation 2003 (1 Seite, nicht im KSD)

 

 

Anlage 5      Verwaltungsaufwand der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2005 (Seiten 1 – 2, nicht im KSD)

 

Nachstehende zur Beschlußvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur

Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6      Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7      geplanter Leistungsumfang 2005

 

Anlage 8      Bericht über die Angebotspreise 2005 - 2006

 

Anlage 9      Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Jahre 2005 - 2007 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

 

Anlage 10     Rechnungen 2003

 

Anlage 1

zur Beschlussvorlage 0664/04-BV

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock

 

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), geändert durch Art. 27 des Euro-Umstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Euro-UG-M-V) vom 22. November 2001 (GVBOI. M-V S 438), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch das Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern ( LUmwRLUG M-V) vom 09.August 2002 (GVOBI. M-V S 531), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am ……………..2004, sowie der Genehmi­gung der Rechtsaufsichtsbehörde vom                      2004, Aktenzeichen: ………, folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1 Änderungen

 

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 18. Dezember 2001, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 26 vom 28. Dezember 2001, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Gebühren­satzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 16. Dezember 2002, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 26 vom
24. Dezember 2002 wird wie folgt geändert:

 

Der § 4 erhält folgende Fassung:

 

„§ 4 Gebührensatz

 

Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Flächenmeter in der

 

Reinigungsklasse 1

71,64 EUR

 

Reinigungsklasse 2

45,00 EUR

 

Reinigungsklasse 3

28,56 EUR

 

Reinigungsklasse 4

22,92 EUR

 

Reinigungsklasse 5

15,36 EUR

 

Reinigungsklasse 6

7,68 EUR

 

Reinigungsklasse 7

                               3,96 EUR.“

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

 

Rostock,

 

 

Arno Pöker

Oberbürgermeister

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.10.2004 - Finanzausschuss

Erweitern

19.10.2004 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

03.11.2004 - Bürgerschaft