Beschlussvorlage - 0663/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0663/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,10,20,03.4

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

27.09.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

03.11.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

19.10.2004 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Fünfte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0694/01-BV, 0125/02-BV, 0552/02-BV, 0557/03-BV, 0147/04-BV

0694/01-BV, 0125/02-BV, 0552/02-BV, 0557/03-BV, 0147/04-BV

 

 

Beschlussvorschlag

Die Fünfte Satzung zur Änderung Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage)

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Mit der eingereichten Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung vor, in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (von der Hansestadt Rostock zu reinigende öffentliche Straßen der Reinigungsklassen 1-7) folgende Änderungen vorzunehmen.

 

Der Libellenweg soll neu aufgenommen werden, die Einstufung ist für die Reinigungsklasse 6 vorgesehen. Der Libellenweg ist eine Straße mit entsprechender Verkehrsbedeutung im ehemaligen Messegelände Schutow, in der die Verkehrssicherungspflicht insbesondere auch beim Winterdienst durch die Hansestadt Rostock wahrgenommen werden sollte.

 

Der Klaus-Störtebecker-Platz, der Groß-Kleiner-Weg und die Lubminer Straße sollen aus verschiedenen Gründen aus dem Verzeichnis der zu reinigenden Straßen gestrichen werden. Den Klaus-Störtebecker-Platz gibt es als Straße nicht mehr.

Der Groß-Kleiner-Weg ist in weiten Teilen nur als Radweg ausgewiesen, der nur durch Anlieger auch mit Kraftfahrzeugen benutzt werden darf. Damit ist es möglich, die Reinigungspflicht in den bebauten Teilen des Weges auf die Anlieger zu übertragen. In den unbebauten Bereichen wird eine Bedarfsreinigung durch die Hansestadt durchgeführt.

Die Lubminer Straße ist nur rund 30 m lang und hat eine geringe Verkehrsbedeutung.

 

Der Schmarler Landgang soll von Reinigungsklasse 3 in die Reinigungsklasse 6 eingestuft werden.

In der Reinigungsklasse 3 sind nur Straßen, die als Fußgängerzonen ausgewiesen sind, wie zum Beispiel die Schnickmannstraße eingeordnet.

Der Schmarler Landgang ist jedoch eine „normale“ Straße mit Kraftfahrzeugverkehr.

Die anderen Straßen sollen von der Reinigungsklasse 6 in die Reinigungsklasse 7 zurückgestuft werden. Die Verkehrsbedeutung und der damit verbundene Verschmutzungsgrad bzw. die Lage der Straßen rechtfertigen hier eine 14-tägliche Reinigung.

Die geplanten Veränderungen wurden mit den betroffenen Ortsämtern abgestimmt.

 

 

 

Arno Pöker

Anlage

Anlage zur Beschlussvorlage

0663/04-BV

 

Fünfte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBI. M-V S 205), der §§ 1, 2, 6 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), geändert durch Art. 27 des Euro-Umstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Euro-UG-M-V) vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S.438), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch das Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LUmwRLUG M-V) vom 9. August 2002 (GVOBl. M-V S.531), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am                         2004 sowie der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom                2004, Aktenzeichen:                              , folgende Satzung erlassen:

 

 

 

§ 1       Änderungen

 

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 18. Dezember 2001 veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock  „Städtischer Anzeiger“ Nr.26 vom 28. Dezember 2001, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 07. Juli 2004 veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 15 vom 28. Juli 2004 wird wie folgt geändert:

 

1. In das Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 wird folgende Straße aufgenommen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Libellenweg

 

6

B

 

2. Aus dem Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 werden folgende Straßen gestrichen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Klaus-Störtebecker-Platz

 

5

A

Groß-Kleiner-Weg

1 - 10

6

A

Groß-Kleiner-Weg

15 b – 18

6

A

Groß-Kleiner-Weg

19 - 22

6

A

Lubminer Straße

 

6

B

 

 

 

3. Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 wird für folgende Straßen die Reinigungsklasse geändert:

 

  

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Schmarler Landgang

 

6

C

An der Jägerbäk

 

7

A

Anne-Frank-Weg

 

7

B

Bettina-von-Arnim-Platz

 

7

B

Groß-Schwaßer-Weg

 

7

C

Hans-Fallada-Straße

 

7

B

Heinrich-Böll-Weg

 

7

B

Wolfgang-Borchert-Weg

 

7

B

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Arno Pöker

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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