Beschlussvorlage - 0632/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg" - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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31.08.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.10.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3 (2) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
21.09.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg" - Auslegungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Aufstellungsbeschluss
Nr. 0243/04 vom 18.05.2004 |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
· im Norden durch
die Kleingartenanlage Waldessaum IV", den Garagenkomplex und
Wohnbebauung am Asternweg 4 und 4a · im Osten durch
den Asterweg · im Süden durch
das Grundstück des Christophorus-Gymnasiums · im Westen durch
die Kleingartenanlage "Sternwarte" und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Mit dem Bebauungsplan soll für eine
brachliegende Fläche im Asternweg die Voraussetzung für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Das Grundstück stellt zurzeit
einen städtebaulichen Missstand dar. Es hat einen hohen Versiegelungsgrad und
ist zurzeit mit einer leerstehenden Schule, Nebenanlagen, einem Heizhaus und
einer Mensa bebaut. Letztere soll durch einen Neubau am Christophorus
Gymnasiums ersetzt werden.
Durch die Entwicklung einer Wohnbaufläche auf
diesem Flurstück wird die bereits vorhandene angrenzende Bebauung- Gymnasium
und die nördliche Wohnbebauung am Asternweg- städtebaulich aufgewertet.
Für die Bebauung wird der Standort beräumt und entsiegelt. Für Naturschutz und Landschaftspflege werden keine wertvollen Flächen in Anspruch genommen. Schützenswerte Baumbestände werden erhalten. Es erfolgt eine Aufwertung hinsichtlich der Bodennutzung und des Städtebaus.
Ein Grünordnungsplan wurde zum Bebauungsplan erstellt und nimmt am Planverfahren teil. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.
Vorhandene Infrastruktureinrichtungen entlang des Asternweges können ohne zusätzlichen Aufwand genutzt werden. Die verkehrliche Anbindung erfolgt an den Asternweg
Der Bebauungsplan wird aus dem fortgeltenden Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 (2) BauGB). Die Fläche ist größtenteils als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Eine UVP soll nicht durchgeführt werden, da bereits der
Schwellenwert für eine Vorprüfung (2,0 ha versiegelte Grundfläche) gemäß
UVP-Gesetz, Anlage1, Pkt. 18.7.2 nicht erreicht
wird.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,4 ha.
Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger und
Grundstückseigentümer. Planungskosten entstehen für die Stadt somit nicht.
Arno Pöker