Beschlussvorlage - 0632/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0632/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.25,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

3 22 (2) KV M-V

§ 3 (2) BauGB

18.08.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.10.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gartenstadt (10)

Bau- und Planungsausschuss

02.09.2004 18:00

21.09.2004 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg" - Auslegungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungsbeschluss Nr. 0243/04 vom 18.05.2004

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 07.W.147 Wohngebiet "Am Asternweg" (Anlage 1) westlich des Asternweges zwischen dem Christophorus Gymnasium und der nördlich vorhandenen Wohnbebauung begrenzt:

 

· im Norden     durch die Kleingartenanlage Waldessaum IV", den Garagenkomplex und Wohnbebauung am Asternweg 4 und 4a

· im Osten                  durch den Asterweg

· im Süden                  durch das Grundstück des Christophorus-Gymnasiums

· im Westen    durch die Kleingartenanlage "Sternwarte"

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

 

Mit dem Bebauungsplan soll für eine brachliegende Fläche im Asternweg die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Das Grundstück stellt zurzeit einen städtebaulichen Missstand dar. Es hat einen hohen Versiegelungsgrad und ist zurzeit mit einer leerstehenden Schule, Nebenanlagen, einem Heizhaus und einer Mensa bebaut. Letztere soll durch einen Neubau am Christophorus Gymnasiums ersetzt werden.

 

Durch die Entwicklung einer Wohnbaufläche auf diesem Flurstück wird die bereits vorhandene angrenzende Bebauung- Gymnasium und die nördliche Wohnbebauung am Asternweg- städtebaulich aufgewertet.

 

 

Für die Bebauung wird der Standort beräumt und entsiegelt. Für Naturschutz und Landschaftspflege werden keine wertvollen Flächen in Anspruch genommen. Schützenswerte Baumbestände werden erhalten. Es erfolgt eine Aufwertung hinsichtlich der Bodennutzung und des Städtebaus.

 

Ein Grünordnungsplan wurde zum Bebauungsplan erstellt und nimmt am Planverfahren teil. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.

 

Vorhandene Infrastruktureinrichtungen entlang des Asternweges können ohne zusätzlichen Aufwand genutzt werden. Die verkehrliche Anbindung erfolgt an den Asternweg

 

Der Bebauungsplan wird aus dem fortgeltenden Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 (2) BauGB). Die Fläche ist größtenteils als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Eine UVP soll nicht durchgeführt werden, da bereits der Schwellenwert für eine Vorprüfung (2,0 ha versiegelte Grundfläche) gemäß UVP-Gesetz, Anlage1, Pkt. 18.7.2 nicht erreicht  wird.

Das Plangebiet umfasst ca. 1,4 ha.

Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger und Grundstückseigentümer. Planungskosten entstehen für die Stadt somit nicht.

 

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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