Antrag - 0762/04-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0762/04-A

 

Antrag

Datum

 

22.09.2004

Absender

Datum

 Fraktion der SPD, CDU, Bündnis 90 und PDS

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

22.09.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.10.2004 16:00

gez. Eschenburg

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Geschäftsbedarf der Bürgerschaftsfraktionen 2005 -2009 in der Hansestadt Rostock

 

 

Beschlussvorschlag

 

Zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen Aufwandes im Rahmen der ihnen durch die Kommunalverfassung M-V zugewiesenen Aufgaben erhalten die in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vertretenen Fraktionen Gelder aus öffentlichen Mitteln. Für die Wahlperiode 2004 - 2009 gilt die nachstehende Regelung als Grundlage für die Haushaltsaufstellung.

 

 

1. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen einen:

- Sockelbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR je Fraktion/jährlich,

- mandatsabhängigen Betrag in Höhe von 700,00 EUR/pro Mitglied/jährlich,

- Personalkosten (siehe Punkt 4).

 

2. Die Verwendung der aus dem Haushalt der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der organschaftlichen Aufgaben und orientiert sich an der "Darmstädter Liste".

 

3. Sockelbetrag und mandatsabhängiger Betrag sind für einmalige und wiederkehrende Ausgaben der laufenden Fraktionsarbeit zu verwenden. Hierzu zählen Ausgaben für z. B. die Anschaffung von Büromöbeln und Technik, zur Ersatzbeschaffung (soweit diese nicht über die Verwaltung realisiert werden können), Büromaterial, Papier,  Zeitung, Fachliteratur, Weiterbildung, Dienstreisen, Internetgestaltung und deren Aktualisierung u.a.m.

 

4. Orientiert an der Aufgabenstellung von Fraktionen, aber auch unter Berücksichtigung der Anzahl der Fraktionsmitglieder erhalten alle Fraktionen Personalkosten für eine(n) Geschäftsführer(in), Verg. Gr. III BAT-Ost.

Für die Beschäftigung weiterer Mitarbeit(innen) gilt nachstehende Maximalregelung:

- Fraktionen                1 Mitarbeiter(in) BAT VI b, 12 Wochenstunden

- Fraktionen ab 6 Mitgliedern  1 Mitarbeiter(in) BAT VI b, (0,5)

- Fraktionen ab 10 Mitglieder  1 Mitarbeiter(in) BAT VI b (1,0)

 

Die Realisierung der monatlichen Gehaltsabrechnungen der Fraktionen erfolgt über die Stadtverwaltung Rostock auf Grundlage eines Servicevertrages.

 

5. Zusätzlich werden als geldwerte Leistungen  gewährt:

- Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Fraktionsgeschäftsstellen, Fraktionssitzungen und weitere Fraktionsveranstaltungen

- Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Reinigung und Renovierung

- Inanspruchnahme des Hausmeisterdienstleistungen

- Betreuung und Aktualisierung der elektronischen Informations- und Kommunikationstechnik

- Nutzung des Postversandes und der Postverteilung der Stadtverwaltung

 

6. Verringert oder erhöht sich im Verlaufe des Jahres die Anzahl der Mitglieder einer Fraktion, ist der mandatsabhängige Betrag zum 1. des Monats des auf die Anzeige der Fraktion bei der Präsidentin folgenden Monats entsprechend neu zu verrechnen. Löst sich eine Fraktion im Verlaufe des Jahres auf, erfolgt eine Rückrechnung der nicht aufgebrauchten Mittel. Wird eine Fraktion im Verlauf des Jahres neu gebildet, wird die unter Absatz 1 benannte Summe nach dem oben genannten Verfahren zum 1. des auf die Anzeige bei der Präsidentin folgenden Monats für die Fraktion anteilig gewährt.

 

7. Die Fraktionen der Bürgerschaft erstellen gemäß Kommunalverfassung und Durchführungsverordnung einen jährlichen Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Nach der Vorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die abschließende Beratung zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

8. Die Auszahlung der Sachkosten an die Fraktionen erfolgt halbjährlich zum Anfang des Kalenderhalbjahres.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

 

Eine Neuregelung der Fraktionsfinanzierung ist notwendig, da der entsprechende Bürgerschaftsbeschluss zur Fraktionsfinanzierung aus dem Jahr 1991 ist und sich zwischenzeitlich gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen mehrfach geändert haben.

 

 

 

 

 

.................................................                                 ..................................................

Fraktion der SPD                                                    Fraktion der PDS

 

 

 

 

.................................................                                 ..................................................

Fraktion der CDU                                                    Fraktion Bündnis 90

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2004 - Bürgerschaft