Antrag - 0762/04-A
Grunddaten
- Betreff:
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Geschäftsbedarf der Bürgerschaftsfraktionen 2005 -2009 in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2004
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.10.2004
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Fraktion der SPD, CDU, Bündnis 90 und PDS Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsident |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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Geschäftsbedarf
der Bürgerschaftsfraktionen 2005 -2009 in der Hansestadt Rostock |
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Beschlussvorschlag |
Zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen
Aufwandes im Rahmen der ihnen durch die Kommunalverfassung M-V zugewiesenen
Aufgaben erhalten die in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vertretenen
Fraktionen Gelder aus öffentlichen Mitteln. Für die Wahlperiode 2004 - 2009
gilt die nachstehende Regelung als Grundlage für die Haushaltsaufstellung. 1. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die
Fraktionen einen: - Sockelbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR je
Fraktion/jährlich, - mandatsabhängigen Betrag in Höhe von 700,00
EUR/pro Mitglied/jährlich, - Personalkosten (siehe Punkt 4). 2. Die Verwendung der aus dem Haushalt der
Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt ausschließlich zur
Erfüllung der organschaftlichen Aufgaben und orientiert sich an der
"Darmstädter Liste". 3. Sockelbetrag und mandatsabhängiger Betrag sind
für einmalige und wiederkehrende Ausgaben der laufenden Fraktionsarbeit zu verwenden.
Hierzu zählen Ausgaben für z. B. die Anschaffung von Büromöbeln und Technik,
zur Ersatzbeschaffung (soweit diese nicht über die Verwaltung realisiert
werden können), Büromaterial, Papier,
Zeitung, Fachliteratur, Weiterbildung, Dienstreisen, Internetgestaltung
und deren Aktualisierung u.a.m. 4. Orientiert an der Aufgabenstellung von
Fraktionen, aber auch unter Berücksichtigung der Anzahl der
Fraktionsmitglieder erhalten alle Fraktionen Personalkosten für eine(n)
Geschäftsführer(in), Verg. Gr. III BAT-Ost. Für die Beschäftigung weiterer Mitarbeit(innen) gilt
nachstehende Maximalregelung: - Fraktionen 1
Mitarbeiter(in) BAT VI b, 12 Wochenstunden - Fraktionen ab 6 Mitgliedern 1 Mitarbeiter(in) BAT VI b, (0,5) - Fraktionen ab 10 Mitglieder 1 Mitarbeiter(in) BAT VI b (1,0) Die Realisierung der monatlichen Gehaltsabrechnungen
der Fraktionen erfolgt über die Stadtverwaltung Rostock auf Grundlage eines
Servicevertrages. 5. Zusätzlich werden als geldwerte Leistungen gewährt: - Bereitstellung von Räumlichkeiten für die
Fraktionsgeschäftsstellen, Fraktionssitzungen und weitere
Fraktionsveranstaltungen - Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung,
Telefon, Reinigung und Renovierung - Inanspruchnahme des Hausmeisterdienstleistungen - Betreuung und Aktualisierung der elektronischen
Informations- und Kommunikationstechnik - Nutzung des Postversandes und der Postverteilung
der Stadtverwaltung 6. Verringert oder erhöht sich im Verlaufe des
Jahres die Anzahl der Mitglieder einer Fraktion, ist der mandatsabhängige
Betrag zum 1. des Monats des auf die Anzeige der Fraktion bei der Präsidentin
folgenden Monats entsprechend neu zu verrechnen. Löst sich eine Fraktion im
Verlaufe des Jahres auf, erfolgt eine Rückrechnung der nicht aufgebrauchten
Mittel. Wird eine Fraktion im Verlauf des Jahres neu gebildet, wird die unter
Absatz 1 benannte Summe nach dem oben genannten Verfahren zum 1. des auf die
Anzeige bei der Präsidentin folgenden Monats für die Fraktion anteilig
gewährt. 7. Die Fraktionen der Bürgerschaft erstellen gemäß
Kommunalverfassung und Durchführungsverordnung einen jährlichen
Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Nach der
Vorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die abschließende Beratung
zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. 8. Die Auszahlung der Sachkosten an die Fraktionen
erfolgt halbjährlich zum Anfang des Kalenderhalbjahres.
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Eine Neuregelung der
Fraktionsfinanzierung ist notwendig, da der entsprechende
Bürgerschaftsbeschluss zur Fraktionsfinanzierung aus dem Jahr 1991 ist und sich
zwischenzeitlich gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen mehrfach geändert
haben.
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Fraktion der SPD Fraktion
der PDS
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Fraktion der CDU Fraktion
Bündnis 90