Ergänzung Antrag - 0545/04-EA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Ergänzung zum Antrag

0387/04-A

Nummer

 

 

 

0545/04-EA

 

Absender

Datum

Fraktion Rostocker Bund/AfR

Neuer Markt 1

18055 Rostock

19.7.200419.07.2004

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Konsequenzen im Zuge der IGA Rostock 2003 GmbH-Schulden

Übernahme der Verantwortung durch die politisch Verantwortlichen

Prof. Dr. Friedrich

 

Beschlussvorschlag

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, Herrn Arno Pöker,
     in Wahrnehmung seiner politischen Verantwortung für das IGA-Finanzdesaster zum soforti-
    gen Rücktritt auf.

 

2. Für den Fall, dass der Oberbürgermeister der Rücktrittsforderung bis zum 30. Juli 2004 nicht
    nachkommt, entscheidet die Bürgerschaft am 01.09.2004 über die Durchführung eines Bür-
    gerentscheids zur Abberufung des Oberbürgermeisters. Hierzu ist durch die Verwaltung eine
    entsprechende Beschlussvorlage gemäß Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung
    vorzulegen. Das Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist herzustellen.

 

3. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage soll wie folgt lauten: "Sind Sie für die Ab-
    berufung von Herrn Arno Pöker aus dem Amt des Oberbürgermeisters der Hansestadt
    Rostock?
"

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Die IGA vom April – Oktober 2003 war zweifelsfrei ein Ereignis, das zu Rostocks Ansehen beigetragen hat. Dieser Beitrag wird jedoch durch das offenkundige Finanzdesaster und insbesondere durch den Umgang mit dem Defizit (Stichworte „Wahrheit auf Raten“ sowie „Hin-und-Her-Schieben von Verantwortung“) in Frage gestellt.

Unabhängig von einer möglichen „Schuldfrage“ trägt der Oberbürgermeister die politische Verantwortung. Als Stadtoberhaupt, als Vertreter des Gesellschafters und als Vorsitzender des Aufsichtsrates hatte er in besonderer Weise für Aufsicht, Kontrolle und Information zu sorgen.

 

Entsprechend DVO-KV ist das in Punkt 2 beschriebene Vorgehen erforderlich. Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit der Fragestellung.

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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06.10.2004 - Bürgerschaft