Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0112/04-KA

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0112/04-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

16.09.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/AfR)

 Neuer Markt  1

18055 Rostock

16.09.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Pöker

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

06.10.2004 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Überführung des Schifffahrts- und Schiffbaumuseums in die IGA-Nachfolgegesellschaft

 

 

 

 

Am 03. März 2004 fasste die Bürgerschaft hinsichtlich der Nachnutzung des IGA-Geländes folgenden das Schifffahrts- und Schiffbaumuseum betreffenden Beschluss:

Die Betreibung des IGA-Parks wird einer Park- und Museumsgesellschaft (GmbH) als Rechtsnachfolger der IGA GmbH übertragen. ... Das Schifffahrtsmuseum wird in das Betreiberkonzept der Park- und Museumsgesellschaft integriert.

Die Begründung zur Beschlussvorlage (Nachnutzungskonzept) wird als Arbeitsgrundlage bestätigt. Bis zum 31.12.2004 wird der Bürgerschaft ein fortgeschriebenes mittelfristiges Nachnutzungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2004 erklärte der Oberbürgermeister, die Bürgerschaft hätte einen Beschluss zum Betriebsübergang des Museums gefasst.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.      Gibt es eine Park- und Museumsgesellschaft mbH?

2.      Entsprechend welcher Rechtsnorm ist die Absichtserklärung, das Museum in die künftige Gesellschaft zu integrieren bereits ein Beschluss zum Betriebsübergang?

3.      Inwiefern stellt eine Arbeitsgrundlage, über die im Detail erst im Dezember 2004 entschieden werden soll, bereits einen Beschluss zum Betriebsübergang dar?

4.      Welchen Beschluss der Bürgerschaft gab es zum Betriebsübergang für den 01.09.2004?

5.      Aus welchem Grunde ist der Oberbürgermeister der Aufforderung einer Fraktion sowie der Bürgerschaftspräsidentin nicht nachgekommen, den von ihm angekündigten Betriebsübergang bis zur Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Museum auszusetzen?

 

Ebenfalls am 03. März 2004 wurde der Gesellschaftsvertrag der IGA Rostock 2003 GmbH hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes geändert. In diesen Zweck wurde die „Integration des Schifffahrtsmuseums“ als „maritimen Schwerpunkt des Parks“ verankert. Eine Umbenennung der Gesellschaft wurde nicht beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

 

 

 

6.      Stellt die Änderung des Unternehmensgegenstandes der IGA GmbH juristisch gleichwertig die Gründung einer Park- und Museumsgesellschaft dar?

 

Wenn nein:

      6.1 Inwiefern ist dann ein Betriebsübergang des Museums gegeben?

     

      Wenn ja:

6.2 Aus welchem Grunde lies die Verwaltung dann zeitgleich einen Beschluss zur 

             Gründung einer Park- und Museumsgesellschaft vorlegen und beschließen?

6.3 Inwiefern stellt die „Integration des Schiffahrtsmuseums“ in den (zukünftigen) Unternehmenszweck bereits einen Beschluss zum Betriebsübergang dar?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.10.2004 - Bürgerschaft