Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0112/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Überführung des Schifffahrts- und Schiffbaumuseums in die IGA-Nachfolgegesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.10.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund/AfR) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Überführung
des Schifffahrts- und Schiffbaumuseums in die IGA-Nachfolgegesellschaft |
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Am 03. März 2004 fasste
die Bürgerschaft hinsichtlich der Nachnutzung des IGA-Geländes folgenden das
Schifffahrts- und Schiffbaumuseum betreffenden Beschluss:
Die Betreibung des
IGA-Parks wird einer Park- und Museumsgesellschaft (GmbH) als Rechtsnachfolger
der IGA GmbH übertragen. ... Das Schifffahrtsmuseum wird in das
Betreiberkonzept der Park- und Museumsgesellschaft integriert.
Die Begründung zur
Beschlussvorlage (Nachnutzungskonzept) wird als Arbeitsgrundlage bestätigt. Bis
zum 31.12.2004 wird der Bürgerschaft ein fortgeschriebenes mittelfristiges
Nachnutzungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt.“
In
der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2004 erklärte der Oberbürgermeister,
die Bürgerschaft hätte einen Beschluss zum Betriebsübergang des Museums
gefasst.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1.
Gibt
es eine Park- und Museumsgesellschaft mbH?
2.
Entsprechend
welcher Rechtsnorm ist die Absichtserklärung, das Museum in die künftige
Gesellschaft zu integrieren bereits ein Beschluss zum Betriebsübergang?
3.
Inwiefern
stellt eine Arbeitsgrundlage, über die im Detail erst im Dezember 2004
entschieden werden soll, bereits einen Beschluss zum Betriebsübergang dar?
4.
Welchen
Beschluss der Bürgerschaft gab es zum Betriebsübergang für den 01.09.2004?
5.
Aus
welchem Grunde ist der Oberbürgermeister der Aufforderung einer Fraktion sowie
der Bürgerschaftspräsidentin nicht nachgekommen, den von ihm angekündigten
Betriebsübergang bis zur Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Museum
auszusetzen?
Ebenfalls
am 03. März 2004 wurde der Gesellschaftsvertrag der IGA Rostock 2003 GmbH
hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes geändert. In diesen Zweck wurde die „Integration des Schifffahrtsmuseums“ als „maritimen Schwerpunkt des Parks“ verankert. Eine Umbenennung der
Gesellschaft wurde nicht beschlossen.
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
6.
Stellt
die Änderung des Unternehmensgegenstandes der IGA GmbH juristisch gleichwertig
die Gründung einer Park- und Museumsgesellschaft dar?
Wenn nein:
6.1 Inwiefern ist dann ein
Betriebsübergang des Museums gegeben?
Wenn ja:
6.2 Aus welchem Grunde lies die
Verwaltung dann zeitgleich einen Beschluss zur
Gründung einer Park- und
Museumsgesellschaft vorlegen und beschließen?
6.3 Inwiefern stellt die
„Integration des Schiffahrtsmuseums“ in den (zukünftigen)
Unternehmenszweck bereits einen Beschluss zum Betriebsübergang dar?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende