Beschlussvorlage - 0633/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl" - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.09.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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21.09.2004
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21.09.2004
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21.09.2004
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21.09.2004
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02.11.2004
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11.01.2005
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01.02.2005
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22.03.2005
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03.05.2005
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24.05.2005
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07.06.2005
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28.06.2005
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02.08.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.09.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Brinckmansdorf (15) Bau- und Planungsausschuss |
21.09.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl" - Satzungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
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Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I
S. 137), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I
S.1950), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 06. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 468, 612), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09.August 2002 (GVOBl. M-V S. 531),
beschließt die Bürgerschaft den
Bebauungsplan Nr. 12.W.144 "Wohnanlage Riekdahl", bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). 3. Die Begründung wird gebilligt. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12.W.144 „Wohnanlage Riekdahl“ hat
in der Zeit vom 19.02.2004 bis zum 19.03.2004 öffentlich ausgelegen. Die zum
Entwurf vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen. Das
Abwägungsergebnis ist der Anlage zu entnehmen. Die Anregungen führten zu keinen
wesentlichen Änderungen.
Mit dem
vorliegenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, einige der durch Aufgabe
ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzungen und Bebauungen entstandenen Lücken in
Teilen der Dorflage Riekdahl neu zu entwickeln.
Die
Flächen dienen dem Allgemeinen Wohnungsbau und können insbesondere den
speziellen Wohnformen Altenwohnen, Altenpflege und stationäre Pflege zur
Verfügung stehen. Zur Erschließung der zu entwickelnden Flächen wurde ein
überwiegend privates Straßensystem festgesetzt, dass an die bestehende Straße Riekdahl
anknüpft.
Um für die
genannten speziellen Nutzungen den wirtschaftlichen Betrieb zu sichern, wurde
das Baufeld 3 etwas großzügiger ausgelegt. Die erforderlichen Regelungen,
insbesondere zum Immissionsschutz, wurden im intensiven Dialog mit den zu
beteiligenden Fachämtern erarbeitet und festgesetzt.
Der
Bebauungsplan ist nicht UVP-pflichtig. Die Auswirkungen auf die Natur wurden
ausführlich behandelt. Der erforderliche Ausgleich und Ersatz wurde festgesetzt
und zwischenzeitlich vertraglich gebunden.
Der Bebauungsplan soll, nach erfolgter öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, nach § 10 BauGB als
Satzung beschlossen werden.
Arno Pöker