Beschlussvorlage - 0477/04-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0477/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 156 KV M-V i.V. mit der Satzung des WWAV und § 32

01.07.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

21.07.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Wahl der Vertreter der Hansestadt Rostock für die Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV)

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt wählt vier Vertreter und für diese vier Stellvertreter für die Verbandsversammlung. Die gewählten Vertreter und auch deren Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode zur Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigt.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Auf der Grundlage von § 156 KV M-V müssen gemäß § 4 Verbandssatzung die weiteren Vertreter binnen 2 Monaten nach der Kommunalwahl von der Bürgerschaft neu gewählt werden. Die Wahl erfolgt gemäß § 32 Abs. Abs. 2 KV M-V i.V. mit § 20 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Die Vertreter müssen die Wählbarkeit für die Bürgerschaft besitzen.

 

 

 

 

 

Arno Pöker

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