Beschlussvorlage - 0457/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0457/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 36 KV M-V i. V. mit § 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

01.07.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

21.07.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Bildung des Bau- und Planungsausschusses

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft wählt zenh Mitglieder in den Bau- und Planungsausschuss.

 

Im Einzelnen werden gewählt:


 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

 

Die Bürgerschaft kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.

Gemäß Hauptsatzung setzen sich die Ausschüsse aus zehn Mitgliedern zusammen, davon müssen mindestens sechs Mitglieder der Bürgerschaft sein.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Listen der Fraktionen und Zählgemeinschaften einzureichen.

 

 

 

 

Arno Pöker

 

 

 

 

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21.07.2004 - Bürgerschaft