Beschlussvorlage - 0246/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines neuen Gebührenmodells in der Abfallwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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03.06.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Kommunalabgabengesetz
Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einführung
eines neuen Gebührenmodells in der Abfallwirtschaft |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0200/04-A v. 31.3.2004 |
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0200/04-A v. 31.3.2004 |
Beschlussvorschlag |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Am 02.04.2003 wurde durch die Bürgerschaft das
Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock beschlossen. In dem Konzept
wurde empfohlen, weitere Untersuchungen zu dem Abfallgebührenmodell der
Hansestadt Rostock durchzuführen. Ergänzend wurde am 31.03.2004 beschlossen,
einen Richtungsbeschluss durch die Bürgerschaft zur Einführung eines neuen
Gebührenmodells, im Juni 2004 herbeizuführen.
Im II. Quartal 2003 wurden Untersuchungen zu einem neuen
Abfallgebührenmodell beauftragt. Ziel dieser Untersuchungen war es, alternative
Möglichkeiten zu ermitteln, um eine höhere Effektivität bei der Erhebung der
Gebühren zu erreichen.
Die Diskussion zur
Informationsvorlage zum neuen Gebührenmodell im I. Quartal 2004 hat gezeigt,
dass in Vorbereitung der Einführung die Interessenlage aller betroffenen
Parteien weiterführend betrachtet werden muss. Des weiteren stehen in den
Jahren 2005/2006 im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
Restabfallbehandlungsanlage Kostensteigerungen für die Abfallgebühren zur
Diskussion, die die Einführung eines neuen Gebührenmodells in der öffentlichen
Diskussion nicht positiv beeinflussen würden.
Darüber hinaus werden Effekte aus der
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung
Rostock GmbH bei Umsetzung der Einsparpotentiale aus dem Umstrukturierungsprozess
des Unternehmens erst zum Ende des Jah-
res 2007 spürbar gebührenwirksam. Der
Bürgerschaft wird aus diesem Grunde empfohlen über die Einführung eines neuen
Gebührenmodells frühestens im Jahre 2007 durch erneute Vorlage einer
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu befinden. Die Verwaltung wird damit in
die Lage versetzt die Prognose für das Abfallaufkommen und den
Behälterbestand weiter zu qualifizieren
und das Kalkulationsrisiko für die Gebührensatzung entsprechend zu minimieren.
Das erhöht die Rechtsicherheit im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen
Gebührenmodells.
Arno
Pöker