Beschlussvorlage - 0246/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0246/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern

14.05.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

18.05.2004 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Einführung eines neuen Gebührenmodells in der Abfallwirtschaft

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0200/04-A v. 31.3.2004

 

0200/04-A v. 31.3.2004

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hebt den Beschluss Nr. 0200/04-A vom 31.3.2004 auf. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister mit der Fortführung der Untersuchungen zu einem  neuen Gebührenmodell und die Einreichung einer Beschlussempfehlung frühestens im Jahre 2007.

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Begründung

Am 02.04.2003 wurde durch die Bürgerschaft das Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock beschlossen. In dem Konzept wurde empfohlen, weitere Untersuchungen zu dem Abfallgebührenmodell der Hansestadt Rostock durchzuführen. Ergänzend wurde am 31.03.2004 beschlossen, einen Richtungsbeschluss durch die Bürgerschaft zur Einführung eines neuen Gebührenmodells, im Juni 2004 herbeizuführen.

Im II. Quartal 2003 wurden Untersuchungen zu einem neuen Abfallgebührenmodell beauftragt. Ziel dieser Untersuchungen war es, alternative Möglichkeiten zu ermitteln, um eine höhere Effektivität bei der Erhebung der Gebühren zu erreichen.

Die Diskussion zur Informationsvorlage zum neuen Gebührenmodell im I. Quartal 2004 hat gezeigt, dass in Vorbereitung der Einführung die Interessenlage aller betroffenen Parteien weiterführend betrachtet werden muss. Des weiteren stehen in den Jahren 2005/2006 im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Restabfallbehandlungsanlage Kostensteigerungen für die Abfallgebühren zur Diskussion, die die Einführung eines neuen Gebührenmodells in der öffentlichen Diskussion nicht positiv beeinflussen würden.


Darüber hinaus werden Effekte aus der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH bei Umsetzung der Einsparpotentiale aus dem Umstrukturierungsprozess des Unternehmens erst zum Ende des Jah-

 

res 2007 spürbar gebührenwirksam. Der Bürgerschaft wird aus diesem Grunde empfohlen über die Einführung eines neuen Gebührenmodells frühestens im Jahre 2007 durch erneute Vorlage einer Beschlussempfehlung der Verwaltung zu befinden. Die Verwaltung wird damit in die Lage versetzt die Prognose für das Abfallaufkommen und den Behälterbestand  weiter zu qualifizieren und das Kalkulationsrisiko für die Gebührensatzung entsprechend zu minimieren. Das erhöht die Rechtsicherheit im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Gebührenmodells.

 

 

 

 

 

Arno Pöker

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.06.2004 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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09.06.2004 - Bürgerschaft