Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0064/04-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0064/04-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

07.05.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Annegrit Koburger (Fraktion der PDS)

Neuer Markt 1

18050 Rostock

19.05.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

IV, gez. Schillen

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Wohngebiet "Tonnenhof"

 

 

1.    Ist es richtig, dass ohne den Bedarf der Bundesmarine an diesem Standort keine Planungen für ein allgemeines Wohngebiet erfolgt wären?

 

2.    Auf Basis welcher fachlich fundierter Kenntnisse wurde die besondere Eignung des Gebietes „Tonnenhof“ als attraktiver Wohnungsbaustandort im Allgemeinen nachgewiesen? Wieso kann dieser Beweis nicht in der Begründung zum B-Plan nachgelesen werden?

 

3.    Wenn das Gebiet „Tonnenhof“ all jene attraktiven und überzeugenden Standortvorteile bietet, sich quasi von selbst vermietet, warum wohnt dann dort noch niemand? Welche Kenntnisse hat die Stadt darüber? Was hat die Stadt getan, um die Verwirklichung der Baumaßnahme zu forcieren?

 

4.    Wer hat die Maßnahmen zum Hochwasserschutz bezahlt?

 

5.    Wer hat die Erschließung bezahlt?

 

6.    Welche Fördermittel sind an wen geflossen?

 

7.    Wenn alle Lärmemitenten in entsprechenden Gutachten vor 1996 erfasst wurden, warum floss lediglich dass Gutachten über die Schallimmissionsprognose für den zu erwartenden Anliegerverkehr in die Begründung zum B-Plan ein?

 

8.    Wo sind die anderen Gutachten? Welche Ergebnisse enthalten diese Gutachten?

 

9.    Warum wurden für die Werft nur Annahmen getroffen, wenn es doch für alle Lärmquellen ein Gutachten gab?

 

10.                      In welchen Gutachten, wann und mit welchen Ergebnissen wurde der Änderung der Zahl der Wohneinheiten von ehemals 400 WE auf derzeit ca. 700 WE Beachtung geschenkt? Welche Auswirkungen hat dies auf die Lärmimmission des ruhenden Verkehrs?

 

11.                      Wenn dies nicht der Fall war, wie wurde nachgewiesen, dass die Forderungen nach einer bestimmten Anordnung der Wohn- und Schlafräume erfüllt werden?

 

 

 

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A. Koburger

 

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Beschlüsse

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09.06.2004 - Bürgerschaft