Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0064/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohngebiet "Tonnenhof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Annegrit Koburger (Fraktion der PDS) Neuer Markt 1 18050 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Ist es richtig, dass ohne den Bedarf der Bundesmarine
an diesem Standort keine Planungen für ein allgemeines Wohngebiet erfolgt
wären?
2. Auf Basis welcher fachlich fundierter Kenntnisse wurde
die besondere Eignung des Gebietes „Tonnenhof“ als attraktiver
Wohnungsbaustandort im Allgemeinen nachgewiesen? Wieso kann dieser Beweis nicht
in der Begründung zum B-Plan nachgelesen werden?
3. Wenn das Gebiet „Tonnenhof“ all jene
attraktiven und überzeugenden Standortvorteile bietet, sich quasi von selbst
vermietet, warum wohnt dann dort noch niemand? Welche Kenntnisse hat die Stadt
darüber? Was hat die Stadt getan, um die Verwirklichung der Baumaßnahme zu
forcieren?
4. Wer hat die Maßnahmen zum Hochwasserschutz bezahlt?
5. Wer hat die Erschließung bezahlt?
6. Welche Fördermittel sind an wen geflossen?
7. Wenn alle Lärmemitenten in entsprechenden Gutachten
vor 1996 erfasst wurden, warum floss lediglich dass Gutachten über die
Schallimmissionsprognose für den zu erwartenden Anliegerverkehr in die
Begründung zum B-Plan ein?
8. Wo sind die anderen Gutachten? Welche Ergebnisse
enthalten diese Gutachten?
9. Warum wurden für die Werft nur Annahmen getroffen,
wenn es doch für alle Lärmquellen ein Gutachten gab?
10.
In welchen
Gutachten, wann und mit welchen Ergebnissen wurde der Änderung der Zahl der
Wohneinheiten von ehemals 400 WE auf derzeit ca. 700 WE Beachtung geschenkt?
Welche Auswirkungen hat dies auf die Lärmimmission des ruhenden Verkehrs?
11.
Wenn dies nicht
der Fall war, wie wurde nachgewiesen, dass die Forderungen nach einer
bestimmten Anordnung der Wohn- und Schlafräume erfüllt werden?
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A. Koburger