Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0027/09-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeit des Oberbürgermeisters bzw. der Präsidentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.03.2009
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr.
Christel-Katja Fuchs (Rostocker Bund/ Freie Wähler) Mitglied der Bürgerschaft 18055
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Zuständigkeit
des Oberbürgermeisters bzw. der Präsidentin |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
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Am 16.01.09 fand ein Gespräch mit der (ehemaligen) Vorsitzenden der Fraktion Rostocker Bund statt, das die Präsidentin der Bürgerschaft unter ausdrücklichem Verweis auf die Zuständigkeit der Verwaltung lediglich moderierte. Wort führend war die Leiterin des Büros der Präsidentin, die zur Thematik bereits Schriftstücke mit dem Kopfbogen des OB (nicht der Präsidentin!) verfasst und unterschrieben hatte, sowie Vertreterinnen des Rechtsamtes und des Amtes 11. Eine Zuständigkeit der Präsidentin bzw. eine Einflussmöglichkeit ihrerseits war im Gespräch nicht erkennbar.
Mit Datum 29.01. wurde dem Rostocker Bund auf dem Kopfbogen des Oberbürgermeisters mit Verweis auf die Sachbearbeitende Stelle Büro der Präsidentin der Bürgerschaft und der entsprechenden Unterschrift, ohne jeglichen Hinweis auf ein Tätigwerden der Präsidentin, mitgeteilt, dass neben einem Raum und Internet-Anschluss keine weiteren Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wenigstens die Verbindung zum Drucker sollte jedoch wieder installiert werden, die zuvor bereits gekappt war.
Die mündliche Mitteilung am Freitag, den 30.01.09, dass der Telefonanschluss abgeschaltet werde, stand ganz in der Logik des bisherigen Handelns und des Briefes vom 29.01., der dem OB als Chef der Verwaltung zuzuschreiben ist, da die Präsidentin nicht zuständig war. Eine entsprechende mündliche Rückfrage ergab dann auch das Handeln durch die Verwaltung.
Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung des Rostocker Bundes zur Sperrung des Telefons in der OZ wurde der Anschluss am Nachmittag des 02.02.09 (Montag) wieder frei geschaltet, nachdem am Vormittag die Leitung tot war. Eine schriftliche Nachricht liegt bis dato nicht vor.
In einem Leserbrief, veröffentlicht am 15.02.09, behauptet der OB, er sei bisher weder in die Abwicklung der Fraktion involviert gewesen noch zuständig für Regelungen zum Telefonanschluss. Die Aussagen widersprechen allem bisher Gehörten zur direkten Einflussnahme des OB auf die Abwicklung des Rostocker Bundes.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Welche Zuständigkeiten hat der Oberbürgermeister
generell in Bezug auf die Fraktionen?
- Welche Zuständigkeiten hat die Präsidentin der
Bürgerschaft generell in Bezug auf die Fraktionen?
- Auf welche Weise wurden die generellen
unterschiedlichen Zuständigkeiten in Bezug auf den Rostocker Bund
eingehalten? (Bitte exakte Aufführung mit Thema, federführender Stelle und
Rechtsgrundlage, unter anderem zu den Fragen Räume, Arbeitsverträge,
Ausstattung)
Dr. Christel-Katja Fuchs