Ergänzung Beschlussvorlage - 0799/08-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.06.2009
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
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|
19.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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16.12.2008
|
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Nummer |
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Absender |
Datum |
|||
Steffen
Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
|||
Erste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft
beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt
Rostock (Anlage) mit folgender Änderung: Unter 2.* § 5 Abs.
5 wird der Satz "Mitglieder der
Bürgerschaft können nicht durch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
vertreten werden." gestrichen und durch
folgenden Satz ersetzt: "Mitglieder der
Bürgerschaft können nur dann durch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
vertreten werden, wenn damit die Höchstzahl von vier sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohnern nicht überschritten wird." * redaktionell geändert in der Hauptausschusssitzung
am 28.10.2008 |
Begründung
Die Intention der vom OB
vorgeschlagene Satzungsänderung ist nachvollziehbar, dürfte aber für den Fall
der Vertretung eines s. E. in einem Ausschuss, der nicht die Höchstzahl von
vier s.E. erreicht, rechtlich problematisch sein.
Vor
allem die kleineren Fraktionen wählen sachkundige Einwohner/innen in die
Ausschüsse und haben mit der Neuregegelung keine Probleme, weil sachkundige
Einwohner/innen sowohl durch Mitglieder der Bürgerschaft als auch wiederum
durch sachkundige Einwohner/innen vertreten werden können. Größere Fraktionen
mit 2 bis 3 Ausschussmitgliedern können und haben auch im Interesse kleinerer
Fraktionen, ihre Mandate größtenteils mit Mitgliedern der Bürgerschaft besetzt
(siehe Tabelle unten). Bei der Neuregelung wären sie aber in Ausschüssen, in
denen keine so stringente Lösung notwendig ist, benachteiligt.
b.
w.
Die 9 von der
Stellv.-Regelung betroffenen Ausschüsse im Überblick
|
Ausschuss- sitze |
mit MdB besetzt |
mit s. E. besetzt (Anteil an Gesamtsitzen) |
Stellv. Mitglieder MdB |
Stellv. Mitg. s. E. |
LINKE |
22* |
19 |
3 (14,3 %) |
13 |
4 |
CDU |
21 |
14 |
7 (33,3 %) |
18 |
- |
SPD |
18 |
13 |
5 (27,7 %) |
13 |
5 |
B 90 |
9 |
4 |
5 (55,5 %) |
6 |
3 |
FDP |
9 |
3 |
6 (66,6 %) |
8 |
5 |
RB |
9 |
3 |
6 (66,6 %) |
3 |
13 |
Steffen Bockhahn
Fraktionsvorsitzender
* redaktionell geändert in der Hauptausschusssitzung am
28.10.2008