Beschlussvorlage - 0869/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
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Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Umbau und Sanierung der Halle 245 von einer Gewerbehalle zu einem Bürogebäude mit Garagen", Rostock, Kurt-Dunkelmann-Str. 5, Az. 02290-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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18.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Umbau und
Sanierung der Halle 245 von einer Gewerbehalle zu einem Bürogebäude mit
Garagen", Rostock, Kurt-Dunkelmann-Str. 5, Az. 02290-08 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das Einver-
nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und
Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich besteht
Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1. Vorhabenbezeichnung: Umbau und Sanierung der Halle 245 von einer Gewerbehalle zu einem Bürogebäude mit Garagen
2. Bauort: Rostock, Kurt-Dunkelmann-Str. 5
Aktenzeichen:
02290- 08
3. anrechenbarer Bauwert: 950.000,00 EUR
4. Bauherr: Neptun Immobilien GbR
Herr Gerald Hadaschik
Herr Helge Sell
Kurt-Dunkelmann-Str. 4
18057 Rostock
5. Abmessungen: Länge: 50,32 m
Breite: 16,59 m
Höhe: 11,75
m
Geschosse: 2
6. Funktion: - Büros mit insgesamt ca. 1680 m² Nutzfläche
- Stellplätze:
5 Stellplätze im Erdgeschoss
5 Stellplätze im Freien
7. Gestaltung: Bestehende Klinkerfassade mit dem neuen Anbau eines Aufzuges und einer Treppenanlage
8. Baurechtliche Zulässigkeit: § 30 BauGB; § 8 BauNVO
10. Anlagen: Lageplan,
Grundrisse, Schnitte, Ansichten