Beschlussvorlage - 0654/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0654/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII §§ 74 und 75

 

05.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

16.09.2008 16:00

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach

§§ 11 bis 16 SGB VIII

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

Schulverein „Wirbelwind“ e. V.  für das Projekt „Schulsozialarbeit am Förderzentrum am Wasserturm“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2008, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten:                     43.773,60 Euro

Eigenmittel:                                   0,00 Euro

Drittmittel:                               4.000,00 Euro

Zuschuss der HRO:              39.773,60 Euro   

PK:                                        38.373,60 Euro  (1 Personalstelle)

H/M/BK/SK:                             1.400,00 Euro                             

 

Begründung

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11, 13 SGB VIII) mit Ermessen. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Dieses Angebot wird in Trägerschaft des Schulvereins am Förderzentrum für Erziehungsschwierige geleistet. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogisch diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten und erhöhtem Förderbedarf. Das Schulkonzept verbindet verschiedene Arbeitsfelder. Die so genannten Schulstationen, ebenfalls in der Trägerschaft des Schulvereins, sind Leistungen in den Hilfen zur Erziehung.

 

Die enge Kooperation und die Bündelung verschiedenster Professionen und Leistungsfelder sind beispielhaft für die Arbeit am Förderzentrum.

 

Ein Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulsozialarbeiters ist die Reintegration der Schüler an die Regelschulen und die entsprechende Begleitung in den ersten Wochen und Monaten.

                                                                                                                                               

Die Stelle des Schulsozialarbeiters wird bis zu 50 % aus der Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in M-V gefördert.

 

Im Auftrag

 

 

 

Angelika Coors

 

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16.09.2008 - Jugendhilfeausschuss