Beschlussvorlage - 0654/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach
§§ 11 bis 16 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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16.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Förderung
von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Eigenmittel: 0,00 Euro Drittmittel: 4.000,00 Euro Zuschuss der HRO: 39.773,60 Euro PK:
38.373,60 Euro (1
Personalstelle) H/M/BK/SK: 1.400,00 Euro |
Begründung
Der
o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot im Rahmen einer
pflichtigen Aufgabe per Gesetz (§§ 1, 11, 13 SGB VIII) mit Ermessen. Das
Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der
Vorschlag der Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales basiert auf der
Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der
Prioritätenliste.
Dieses
Angebot wird in Trägerschaft des Schulvereins am Förderzentrum für
Erziehungsschwierige geleistet. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit
sonderpädagogisch diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten und erhöhtem
Förderbedarf. Das Schulkonzept verbindet verschiedene Arbeitsfelder. Die so
genannten Schulstationen, ebenfalls in der Trägerschaft des Schulvereins, sind
Leistungen in den Hilfen zur Erziehung.
Die
enge Kooperation und die Bündelung verschiedenster Professionen und
Leistungsfelder sind beispielhaft für die Arbeit am Förderzentrum.
Ein
Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulsozialarbeiters ist die Reintegration der
Schüler an die Regelschulen und die entsprechende Begleitung in den ersten
Wochen und Monaten.
Die
Stelle des Schulsozialarbeiters wird bis zu 50 % aus der Richtlinie für die
Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in
M-V gefördert.
Im
Auftrag
Angelika
Coors