Informationsvorlage - 0059/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.06.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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18.06.2008
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Das Ministerium für Soziales
und Gesundheit hat den Ressortentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg gebracht. Inhalt
ist die Überwachung der Teilnahme der Kinder an Früherkennungs-untersuchungen
nach §26 SGB V. Über eine am Landesamt für Gesundheit und Soziales zu
installierende Servicestelle soll festgestellt werden, inwieweit die
Kinderfrüherken-nungsuntersuchungen in Anspruch genommen wurden. Ist eine
Vorsorgeuntersuchung nicht erfolgt, geht ein Erinnerungsschreiben an die
Familie, bis zur U 5 wird auf die folgende U-Untersuchung hingewiesen, ab der U
6 wird eine Wiederholung angeregt.
Absatz 7 regelt die Teilnahme
des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt bietet den Sorgeberechtigten, die
nicht an einer Untersuchung teilgenommen haben, aufsuchende Hilfe an und gibt
Hinweise auf unterstützende Maßnahmen. Insbesondere berät es über den Inhalt
und Zweck der Früherkennungsuntersuchungen und weist auf deren Sinn hin. Bei Bedarf
werden weitere Kontakte vermittelt. Wird dieses Hilfsangebot nicht
wahrgenom-men oder ergeben sich andere gewichtige Anhaltspunkte für eine
Misshandlung, Vernach-lässigung oder einen sexuellen Missbrauch des Kindes,
erfolgt eine sofortige Kontakt-aufnahme mit dem zuständigen Jugendamt, damit
dieses unverzüglich zum Schutze des Kindes tätig wird.
In der Begründung heißt
es:“ Kindern durch ein positives und ihnen zugewandtes Lebensumfeld eine
gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist vorrangig Aufgabe der Eltern.
Wissenschaftliche Studien und
Berichte über Lebenslagen und Entwicklungen von Kindern sowie tragische
Einzelfälle extremer Vernachlässigung und Misshandlung deuten allerdings darauf
hin, dass es einer zunehmenden Zahl von Eltern nicht gelingt, die dafür
erforderlichen Rahmenbedingungen für ihre Kinder zu gewährleisten.
Dieser Umstand erfordert ein
erhöhtes Maß an öffentlicher Verantwortung z.B. durch familienunterstützende
und familienergänzende Maßnahmen, um Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu
unterstützen.“
Hier ist Niedrigschwelligkeit
ebenso gefragt wie die Nutzung und der Ausbau vorhandener Netzwerke.
Die
Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 nach §26 SGBV sind ein Angebot für Familien
mit Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, um eine Gefährdung der
körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und
wenn nötig, rechtzeitig zu intervenieren.
Die Inanspruchnahme ist
leider bisher nicht zufrieden stellend, liegt sie bei der U1 noch bei 100%, so
verringert sie sich bis zur U9 in M/V auf etwa 80%. Die Ergebnisse der
KiGGS-Studie des RKI belegen zudem, dass Familien in schwierigen
Lebenssituationen diese Termine seltener wahrnehmen. Hier besteht also ein
besonderer Handlungsbedarf.
Für die Gesundheitsämter
entsteht ein Mehraufwand an Personal und Sachkosten. Nach vorsichtigen
Schätzungen ist mit einer zu betreuenden Zahl von 500 Kindern jährlich zu
rechnen. Offen ist auch, welche Qualifikation die aufsuchende Person hat, um
eine hin-reichende Gefahrenabschätzung vorzunehmen.
Insgesamt wird das 3. Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst begrüßt und
inhaltlich mitgetragen. Die höhere Verbindlichkeit des Einladesystems zu den
U-Untersuchungen ist ein wichtiger Baustein im Betreuungs-system, um das
Kindeswohl und die Kindergesundheit zu fördern.
Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Umwelt, Soziales,
Jugend und Gesundheit