Informationsvorlage - 0059/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0059/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

53

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Sozial- und Gesundheitsausschuss

18.06.2008 17:00

11.06.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Das Ministerium für Soziales und Gesundheit hat den Ressortentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg gebracht. Inhalt ist die Überwachung der Teilnahme der Kinder an Früherkennungs-untersuchungen nach §26 SGB V. Über eine am Landesamt für Gesundheit und Soziales zu installierende Servicestelle soll festgestellt werden, inwieweit die Kinderfrüherken-nungsuntersuchungen in Anspruch genommen wurden. Ist eine Vorsorgeuntersuchung nicht erfolgt, geht ein Erinnerungsschreiben an die Familie, bis zur U 5 wird auf die folgende U-Untersuchung hingewiesen, ab der U 6 wird eine Wiederholung angeregt.

 

Absatz 7 regelt die Teilnahme des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt bietet den Sorgeberechtigten, die nicht an einer Untersuchung teilgenommen haben, aufsuchende Hilfe an und gibt Hinweise auf unterstützende Maßnahmen. Insbesondere berät es über den Inhalt und Zweck der Früherkennungsuntersuchungen und weist auf deren Sinn hin. Bei Bedarf werden weitere Kontakte vermittelt. Wird dieses Hilfsangebot nicht wahrgenom-men oder ergeben sich andere gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernach-lässigung oder einen sexuellen Missbrauch des Kindes, erfolgt eine sofortige Kontakt-aufnahme mit dem zuständigen Jugendamt, damit dieses unverzüglich zum Schutze des Kindes tätig wird.

In der Begründung heißt es:“ Kindern durch ein positives und ihnen zugewandtes Lebensumfeld eine gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist vorrangig Aufgabe der Eltern.

Wissenschaftliche Studien und Berichte über Lebenslagen und Entwicklungen von Kindern sowie tragische Einzelfälle extremer Vernachlässigung und Misshandlung deuten allerdings darauf hin, dass es einer zunehmenden Zahl von Eltern nicht gelingt, die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen für ihre Kinder zu gewährleisten.

Dieser Umstand erfordert ein erhöhtes Maß an öffentlicher Verantwortung z.B. durch familienunterstützende und familienergänzende Maßnahmen, um Eltern in ihren Erziehungskompetenzen zu unterstützen.“

 

Hier ist Niedrigschwelligkeit ebenso gefragt wie die Nutzung und der Ausbau vorhandener Netzwerke.

 

 

Die Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 nach §26 SGBV sind ein Angebot für Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und wenn nötig, rechtzeitig zu intervenieren.

 

Die Inanspruchnahme ist leider bisher nicht zufrieden stellend, liegt sie bei der U1 noch bei 100%, so verringert sie sich bis zur U9 in M/V auf etwa 80%. Die Ergebnisse der KiGGS-Studie des RKI belegen zudem, dass Familien in schwierigen Lebenssituationen diese Termine seltener wahrnehmen. Hier besteht also ein besonderer Handlungsbedarf.

 

Für die Gesundheitsämter entsteht ein Mehraufwand an Personal und Sachkosten. Nach vorsichtigen Schätzungen ist mit einer zu betreuenden Zahl von 500 Kindern jährlich zu rechnen. Offen ist auch, welche Qualifikation die aufsuchende Person hat, um eine hin-reichende Gefahrenabschätzung vorzunehmen.

 

Insgesamt wird das 3. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst begrüßt und inhaltlich mitgetragen. Die höhere Verbindlichkeit des Einladesystems zu den U-Untersuchungen ist ein wichtiger Baustein im Betreuungs-system, um das Kindeswohl und die Kindergesundheit zu fördern.  

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

Senator für Umwelt, Soziales,

Jugend und Gesundheit

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.06.2008 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration