Informationsvorlage - 0049/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung - Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes 2007
(StiftG M-V § 4 Abs. 2 )
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.06.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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18.06.2008
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Im Jahr 2007 ergab sich
durch Überhänge und Ausreichung der Stiftungsmittel zum Tag des Ehrenamtes
(05.12. bzw. 07.12.2007) eine dreiteilige Betrachtung:
1. Stiftungsmittel vor 2006 ausgereicht und
verwendet, hier speziell Insolvenzverfahren
zu Mitteln aus 2003,
2. Stiftungsmittel 2006 ausgereicht und in 2007
schwerpunktmäßig verwendet sowie
3. Stiftungsmittel 2007 ausgereicht und für 2008
zur Verwendung vorgesehen.
zu 1. Insolvenzverfahren
„Soziales Fürsorgecentrum e.V.“ zur Mittelrückforderung aus 2003 in
Höhe von 4.500 Euro (vergl. Jahresberichte 2005, Pkt. 1 b und 2006, Pkt. 1)
Das Insolvenzverfahren des
Sozialen Fürsorgezentrum e.V. wurde mit der Quotenzahlung (Zahldatum
13.08.2007) abgeschlossen. Die Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung wurde dabei
nicht berücksichtigt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Aktivitäten zur Verwendung
von Stiftungsmitteln 2006, deren Kontrolle in 2007 lagen, wurden bereits im
Jahresbericht 2006 beschrieben.
zu 2. Nachweis der
Verwendung der im Jahre 2006 ausgereichten und im Jahre 2007 verwendeten
Stiftungsmittel aus Erträgen des Stiftungsgrundkapitals
Zum Tag des Ehrenamtes, am 05.12.2006, wurden Stiftungsmittel
der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung in Höhe von insgesamt 12.500 Euro an fünf
Vereine ausgereicht.
Die Stiftungsmittel wurden im Abschluss einer Diskussion
über die heutige Auslegung des Stiftungszwecks für die Hilfe der Bedürftigsten
auf Obdach (Mietkostenzuschüsse), Essen und Trinken, Kraftstoff für deren
Beschaffung/Transport sowie evtl. notwendige Wartungs-/ Reparaturkosten und
Hygiene-/Reinigungsmittel begrenzt und vergeben, die satzungsgemäß im Jahr 2007
verwendet wurden (vergl. auch Jahresbericht 2006, Pkt. 3).
a) Der Caritas Mecklenburg e.V. Kreisverband Rostock erhielt
für den Drogenkontaktladen
eine
Förderung von 2.500 Euro. Eine wesentliche Aufgabe des Drogenkontaktladens ist
die Grundversorgung der Klienten, um einer Verschlechterung ihrer psychischen,
physischen
und
sozialen Verelendung entgegenzuwirken. Durch die Stiftungsmittel war es im Jahr
2007 entsprechend der vorgesehenen Ausreichung möglich, notwendigen
medizinischen Bedarf, Hygieneartikel und Lebensmittel für die Klienten zu
erwerben und Kraftstoffkosten
abzudecken.
Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Mittelverwendung konnte
anhand
vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.
b) Der Wohltat e.V. Rostock wurden für die Suppenküche Stiftungserträge in
Höhe
von
3.000 Euro ausgereicht. Diese Mittel wurden im Jahre 2007 satzungsgemäß
und
entsprechend der vorgesehenen Ausreichung vollständig für den Zukauf von
Lebensmitteln
für die Suppenküche verwendet. Die sachliche und rechnerische
Richtigkeit
der Mittelverwendung konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.
c) Der Obdachlosenhilfe Rostock e.V. hatte für
seine Begegnungsstätte „Cafe Albert“
eine Förderung aus
den Stiftungserträgen in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Diese Mittel wurden
entsprechend der Ausreichung für den Zukauf von Lebensmitteln, für den Kauf von
Reinigungsmitteln und Kraftstoff für deren Transport eingesetzt. Die sachliche
und rechnerische Richtigkeit der Verwendung der Mittel im Jahr 2007 konnte
anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.
d) Der Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband
Rostock e.V. erhielt für das
Arbeitslosenzentrum
und seine Begegnungsstätte „Cafe Pause“ eine Förderung aus
Stiftungserträgen in Höhe von 2.500 Euro zur Verwendung im Jahr 2007. Davon
wurden
mit 1.600 Euro
anteilige Mietkosten finanziert, während die anderen Fördermittel zum Zukauf
für Lebensmittel zur Stützung von Frühstück und Mittag sowie für das
Arbeitslosenfrühstück eingesetzt wurden. Die sachliche und rechnerische
Richtigkeit konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.
e) Der Trockendock e.V. Rostock erhielt für sein
Wirken gegen Drogenmissbrauch für das
Jahr 2007 eine
Förderung in Höhe von 3.000 Euro aus den Erträgen der Gütschow-Stiftung. Der
größte Förderanteil wurde zur Aufrechterhaltung der Transportleistungen durch
den Vereinswagen (Kleinbus) eingesetzt, d.h. für Wartung, Reparatur und
Kraftstoff. Diese Fahrten sind zwischen den örtlich im Stadtgebiet verteilten
vier Anlauf- und Kontaktstützpunkten für
die Vereinsarbeit
notwendig. Weiterhin ermöglichte der Zukauf von Lebensmitteln die
Unter-stützung der Grundversorgung Hilfebedürftiger in den Begegnungsstätten,
Kontaktstellen oder im betreuten Wohnen. Die sachliche und rechnerische
Richtigkeit zur Verwendung der Stiftungsmittel konnte anhand vorliegender
Abrechnungen bestätigt werden.
Zusammenfassung:
Die
Stiftungserträge 2006, an fünf Vereine mit sozialem Engagement für
Hilfebedürftige ausgereicht und 2007 vollständig verwendet, wurden im Rahmen
von Zwischenprüfungen im Amt für Jugend und Soziales ab Ende Juli 2007
abrechnungsseitig ständig sachlich und rechnerisch überwacht bzw. bei Defiziten
rechtzeitig beratend und korrigierend bei den Vereinen eingegriffen, so dass
letztendlich schon frühzeitig Anfang Januar 2008 die Abrechnungen vorlagen und
auch dem städtischen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden konnten. Somit war
auch das Rechnungsprüfungsamt nach Akteneinsicht in der Lage, das Prüfverfahren
für die Verwendung der hier beschriebenen Stiftungserträge abzuschließen.
zu 3. Mittelausreichung im Jahr 2007
Aus
Anlass „Tag des Ehrenamtes“ (05.12.2007) wurden am 07.12.2007 die
Stiftungsmittel der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung an fünf soziale Träger der
Hansestadt Rostock ausgegeben.
Kriterien der Mittelvergabe:
Dem
Stiftungszweck und der satzungsgemäßen Verwendung entsprechend, verfügt der
Stiftungsvorstand schwerpunktmäßig folgende Verwendungskriterien:
-
Beschaffung von
Lebensmitteln (Essen und Trinken),
-
Mittel zur
Förderung der Hygiene,
-
Transport von
Lebensmitteln (Kraftstoff),
- Sicherung der Unterkunft
(Mietkostenzuschüsse).
Der
Bedarf der Träger für diese Positionen schöpft den Mittelumfang aus.
Auf
Förderungen investiver Maßnahmen zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes
für die Bedürftigen wird verzichtet.
Mittelvergabe am 07.12.2007:
Der
Stiftungsvorstand hatte die Vergabe lt. Ausschreibung in Höhe 13.000 Euro
vorgeschlagen, wobei sich die Mittel wie folgt auf die Träger und den
Verwendungszweck verteilen:
a) Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock
e.V.
Begegnungsstätte
„Cafe Pause“
Förderung: 1.000 Euro
Zweck: Lebensmittel
(Arbeitslosenfrühstück, Zuschuss Mittagessen)
b) Wohltat e.V. Rostock
Suppenküche
Förderung: 4.800 Euro, wobei 3.000 Euro
vorerst nur ausgereicht wurden
Zweck: Lebensmittel, Miete und
Betriebskosten für neue Ausgabestelle
c) Förderzentrum an der Danziger Straße
Projekt
„Elterncafe“
Förderung: 650 Euro
Zweck: Lebensmittel
(Zuschuss Pausenversorgung für sozial schwache Schüler)
d) Rostocker Tafel e.V.
4 Ausgabestellen
Förderung: 4.171,20
Euro
Zweck:
Betriebsnebenkosten und Müllgebühren in den Ausgabestellen
e) Hanseatische Weiterbildungs- und
Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH
(HWBR) –
Soziale Begegnungsstätte Winkeltreff Nordwest
Förderung: 2.319,30
Euro
Zweck: Miete und
Betriebskosten
Regelungen nach Geschäftsanweisung:
Mit
der Ausschreibung zur Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2007 sowie daraus
resultierender
Informationsrückfragen durch die Träger wurden die Verfahrensweisen in der
Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht.
Gestellte
Anträge wurden auf deren Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse,
entsprechend
dem Satzungszweck, geprüft. Die Antragstellung, Mittelausreichung und
Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgte nach den Allgemeinen
Geschäftsanweisungen (AGA II) der Hansestadt Rostock, speziell dort der
„Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der
Stadt stehende Stellen“.
Aus
Anlass „Tag des Ehrenamtes“ erhielten die ausgewählten Träger einen
Zuwendungs-bescheid.
Die
Maßnahmen werden satzungsgemäß im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
realisiert.
Dr.
Wolfgang Nitzsche
Senator
für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit
Vorstand
der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung