Informationsvorlage - 0049/08-IV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0049/08-IV

 

Informationsvorlage

Amt

 

50

Gremium

Sitzungstermin

Datum

Sozial- und Gesundheitsausschuss

18.06.2008 17:00

22.05.2008

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

federführend

 

 

 

 

beteiligt

Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung - Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes 2007

(StiftG M-V § 4 Abs. 2 )

 

 

 

 

 

Im Jahr 2007 ergab sich durch Überhänge und Ausreichung der Stiftungsmittel zum Tag des Ehrenamtes (05.12. bzw. 07.12.2007) eine dreiteilige Betrachtung:

 

1.  Stiftungsmittel vor 2006 ausgereicht und verwendet, hier speziell Insolvenzverfahren
     zu Mitteln aus 2003,

2.  Stiftungsmittel 2006 ausgereicht und in 2007 schwerpunktmäßig verwendet   sowie     

3.  Stiftungsmittel 2007 ausgereicht und für 2008 zur Verwendung vorgesehen.

 

 

zu 1. Insolvenzverfahren „Soziales Fürsorgecentrum e.V.“ zur Mittelrückforderung aus 2003 in Höhe von 4.500 Euro (vergl. Jahresberichte 2005, Pkt. 1 b und 2006, Pkt. 1)

Das Insolvenzverfahren des Sozialen Fürsorgezentrum e.V. wurde mit der Quotenzahlung (Zahldatum 13.08.2007) abgeschlossen. Die Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung wurde dabei nicht berücksichtigt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Aktivitäten zur Verwendung von Stiftungsmitteln 2006, deren Kontrolle in 2007 lagen, wurden bereits im Jahresbericht 2006 beschrieben.

 

 

zu 2. Nachweis der Verwendung der im Jahre 2006 ausgereichten und im Jahre 2007 verwendeten Stiftungsmittel aus Erträgen des Stiftungsgrundkapitals

Zum Tag des Ehrenamtes, am 05.12.2006, wurden Stiftungsmittel der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung in Höhe von insgesamt 12.500 Euro an fünf Vereine ausgereicht.

Die Stiftungsmittel wurden im Abschluss einer Diskussion über die heutige Auslegung des Stiftungszwecks für die Hilfe der Bedürftigsten auf Obdach (Mietkostenzuschüsse), Essen und Trinken, Kraftstoff für deren Beschaffung/Transport sowie evtl. notwendige Wartungs-/ Reparaturkosten und Hygiene-/Reinigungsmittel begrenzt und vergeben, die satzungsgemäß im Jahr 2007 verwendet wurden (vergl. auch Jahresbericht 2006, Pkt. 3).

 

a)      Der Caritas Mecklenburg e.V. Kreisverband Rostock erhielt für den Drogenkontaktladen

eine Förderung von 2.500 Euro. Eine wesentliche Aufgabe des Drogenkontaktladens ist die Grundversorgung der Klienten, um einer Verschlechterung ihrer psychischen, physischen

und sozialen Verelendung entgegenzuwirken. Durch die Stiftungsmittel war es im Jahr 2007 entsprechend der vorgesehenen Ausreichung möglich, notwendigen medizinischen Bedarf, Hygieneartikel und Lebensmittel für die Klienten zu erwerben und Kraftstoffkosten

abzudecken. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Mittelverwendung konnte

anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.

 

b)      Der Wohltat e.V. Rostock  wurden für die Suppenküche Stiftungserträge in Höhe

von 3.000 Euro ausgereicht. Diese Mittel wurden im Jahre 2007 satzungsgemäß

und entsprechend der vorgesehenen Ausreichung vollständig für den Zukauf von

Lebensmitteln für die Suppenküche verwendet. Die sachliche und rechnerische

Richtigkeit der Mittelverwendung konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.

 

c)      Der Obdachlosenhilfe Rostock e.V. hatte für seine Begegnungsstätte „Cafe Albert“

eine Förderung aus den Stiftungserträgen in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Diese Mittel wurden entsprechend der Ausreichung für den Zukauf von Lebensmitteln, für den Kauf von Reinigungsmitteln und Kraftstoff für deren Transport eingesetzt. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Verwendung der Mittel im Jahr 2007 konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.

 

d)      Der Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e.V. erhielt für das

Arbeitslosenzentrum und seine Begegnungsstätte „Cafe Pause“ eine Förderung aus Stiftungserträgen in Höhe von 2.500 Euro zur Verwendung im Jahr 2007. Davon wurden

mit 1.600 Euro anteilige Mietkosten finanziert, während die anderen Fördermittel zum Zukauf für Lebensmittel zur Stützung von Frühstück und Mittag sowie für das Arbeitslosenfrühstück eingesetzt wurden. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.

 

e)      Der Trockendock e.V. Rostock erhielt für sein Wirken gegen Drogenmissbrauch für das

Jahr 2007 eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro aus den Erträgen der Gütschow-Stiftung. Der größte Förderanteil wurde zur Aufrechterhaltung der Transportleistungen durch den Vereinswagen (Kleinbus) eingesetzt, d.h. für Wartung, Reparatur und Kraftstoff. Diese Fahrten sind zwischen den örtlich im Stadtgebiet verteilten vier Anlauf- und Kontaktstützpunkten für

die Vereinsarbeit notwendig. Weiterhin ermöglichte der Zukauf von Lebensmitteln die Unter-stützung der Grundversorgung Hilfebedürftiger in den Begegnungsstätten, Kontaktstellen oder im betreuten Wohnen. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit zur Verwendung der Stiftungsmittel konnte anhand vorliegender Abrechnungen bestätigt werden.

 

 

Zusammenfassung:

Die Stiftungserträge 2006, an fünf Vereine mit sozialem Engagement für Hilfebedürftige ausgereicht und 2007 vollständig verwendet, wurden im Rahmen von Zwischenprüfungen im Amt für Jugend und Soziales ab Ende Juli 2007 abrechnungsseitig ständig sachlich und rechnerisch überwacht bzw. bei Defiziten rechtzeitig beratend und korrigierend bei den Vereinen eingegriffen, so dass letztendlich schon frühzeitig Anfang Januar 2008 die Abrechnungen vorlagen und auch dem städtischen Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden konnten. Somit war auch das Rechnungsprüfungsamt nach Akteneinsicht in der Lage, das Prüfverfahren für die Verwendung der hier beschriebenen Stiftungserträge abzuschließen.

 

 

zu 3. Mittelausreichung im Jahr 2007  

Aus Anlass „Tag des Ehrenamtes“ (05.12.2007) wurden am 07.12.2007 die Stiftungsmittel der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung an fünf soziale Träger der Hansestadt Rostock ausgegeben.

 

Kriterien der Mittelvergabe:

Dem Stiftungszweck und der satzungsgemäßen Verwendung entsprechend, verfügt der Stiftungsvorstand schwerpunktmäßig folgende Verwendungskriterien:

-          Beschaffung von Lebensmitteln (Essen und Trinken),

-          Mittel zur Förderung der Hygiene,

-          Transport von Lebensmitteln (Kraftstoff),

-    Sicherung der Unterkunft (Mietkostenzuschüsse).

Der Bedarf der Träger für diese Positionen schöpft den Mittelumfang aus.

Auf Förderungen investiver Maßnahmen zugunsten dieses niedrigschwelligen Angebotes für die Bedürftigen wird verzichtet.

 

Mittelvergabe am 07.12.2007:

Der Stiftungsvorstand hatte die Vergabe lt. Ausschreibung in Höhe 13.000 Euro vorgeschlagen, wobei sich die Mittel wie folgt auf die Träger und den Verwendungszweck verteilen:

a)      Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e.V.

Begegnungsstätte „Cafe Pause“

Förderung: 1.000 Euro

Zweck: Lebensmittel (Arbeitslosenfrühstück, Zuschuss Mittagessen)

b)      Wohltat e.V. Rostock

Suppenküche

      Förderung: 4.800 Euro, wobei 3.000 Euro vorerst nur ausgereicht wurden

      Zweck: Lebensmittel, Miete und Betriebskosten für neue Ausgabestelle

c)      Förderzentrum an der Danziger Straße

Projekt „Elterncafe“

Förderung: 650 Euro

Zweck: Lebensmittel (Zuschuss Pausenversorgung für sozial schwache Schüler)

d)      Rostocker Tafel e.V.

4 Ausgabestellen

Förderung: 4.171,20 Euro

Zweck: Betriebsnebenkosten und Müllgebühren in den Ausgabestellen

e)      Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH

(HWBR) – Soziale Begegnungsstätte Winkeltreff Nordwest

Förderung: 2.319,30 Euro

Zweck: Miete und Betriebskosten

 

 

Regelungen nach Geschäftsanweisung:

Mit der Ausschreibung zur Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2007 sowie daraus

resultierender Informationsrückfragen durch die Träger wurden die Verfahrensweisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht.

Gestellte Anträge wurden auf deren Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse,

entsprechend dem Satzungszweck, geprüft. Die Antragstellung, Mittelausreichung und Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgte nach den Allgemeinen Geschäftsanweisungen (AGA II) der Hansestadt Rostock, speziell dort der „Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadt stehende Stellen“.

Aus Anlass „Tag des Ehrenamtes“ erhielten die ausgewählten Träger einen Zuwendungs-bescheid.

Die Maßnahmen werden satzungsgemäß im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 realisiert.

 

 

 

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit

Vorstand der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung

 

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18.06.2008 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration