Informationsvorlage - 0055/08-IV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf Zuwendungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.06.2008
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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17.06.2008
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Datum |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Gegenstand |
federführend |
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beteiligt |
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Die Verwaltung gibt den in
der Anlage beigefügten Entwurf eines Zuwendungsvertrages zur Kenntnis. Dieser
befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Prüfung.
Im Auftrag
Angelika Coors
Anlage
Anlage zur Vorlage 0055/08-IV
- Entwurf-
Zuwendungsvertrag
zwischen der Hansestadt
Rostock
Der Oberbürgermeister
vertreten durch
(in Abhängigkeit der Höhe der
Zuwendung)
nachstehend „Stadt“ genannt
und dem -
Vertragspartner -
vertreten durch
nachstehend
„Träger“ genannt
wird folgender öffentlich- rechtliche Vertrag
geschlossen.
§ 1 Rechtlich Grundlagen
-
Bürgerliches
Gesetzbuch
-
Sozialgesetzbuch
VIII
-
Sozialgesetzbuch
X
-
Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung- KV M-V)
-
Verwaltungsvorschriften
zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
-
Verwaltungsverfahrens
-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V)
-
Landesverordnung
über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltes der Gemeinden des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (Gemeindehaushaltsver- ordnung-GemHVO) und die dazu
ergangene Ausführungsanweisung
-
Landesverordnung
über die Kassenführung der Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Gemeindekassenverordnung-GemKVO) und die dazu ergangene Ausführungsanweisung
-
Strafgesetzbuch §
264 (§1 SubvG M-V i.V.m. §2 Abs.2 SubvG)
§
2 Vertragsgegenstand
1. Der Träger erbringt im Auftrag – Leistung – gemäß der
Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt
Rostock (§§ 1,11- 16 und 74,75 SGB VIII) eine Schwerpunktaufgabe der kommunalen
Jugendhilfeplanung.
2. Der Träger sichert das Leistungsangebot
entsprechend der Leistungsbeschrei-bung als Bestandteil des Vertrages (Anlage
1) in eigener Verantwortung ab.
3. Der Träger verpflichtet sich, die in der Anlage 1
beschriebene Leistung im angegebenen Umfang und in der jeweiligen Qualität zu
erbringen.
4. Der Träger verpflichtet sich, gegenüber der Stadt mit
dem Verwendungsnach-weis, die Ergebnisse der Leistungserbringung und die
Qualität entsprechend Qualitätsstandards in Form eines jährlichen Sachberichtes
und deren Wirkungen anhand von statistischen Materialien sowie bis zum 30.März
des Folgejahres nachvollziehbar zu dokumentieren.
5. Der Träger hat die Finanziellen Aufwendungen der Stadt
für die geförderte Leistung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich zur
Kenntnis zu bringen.
§ 3 Trägervoraussetzungen
1. Der Träger muss anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock gemäß § 75 SGB VIII sein.
2. Bei Verlust der Anerkennung besteht ein fristloses
Kündigungsrecht im Sinne des § 4 Abs. 4.
§ 4 Umfang der Finanzierung
1. Die Hansestadt Rostock gewährt dem Träger zur
Erfüllung der in § 1 bezeichne-ten Leistungen eine jährliche Zuwendung in Form
einer Projektförderung mit An- teilsfinanzierung, entsprechend eines für
verbindlich erklärten Kosten- und Finanzierungsplanes (Anlage 2).
2. Die Auszahlung der vereinbarten Zuwendung erfolgt für
fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks für zwei Monaten entsprechend
Mittelabruf auf der Grundlage des vorzulegenden Kassenplanes. Die Zuwendung
wird nur auf das Bankkonto des Trägers
überwiesen:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
3. Der Träger verpflichtet sich, bis zum 30. März des
Folgejahres einen zahlenmäßigen Nachweis bei der Verwaltung des Amtes für
Jugend und Soziales vorzulegen.
Für den Verwendungsnachweis sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Gegebenenfalls ist dieser zu begründen.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung
1. Der Vertrag tritt am TT.MM.JJJJ in Kraft und gilt bis
zum TT.MM.JJJJ.
2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, wenn beide Vertragspartner bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das
Folgejahr eine Konkretisierung der Anlagen 1 und 2 im gegenseitigen
Einvernehmen vornehmen. Die Laufzeit des Vertrages wird für 3 Jahre festgelegt.
Bestandteil
des Vertrages sind die Anlagen 1 und 2 in der jeweils aktuellen Fassung.
3. Sollte der Träger die Leistung aus unvorhersehbaren
wesentlichen Veränderungen, die er nicht zu vertreten hat, einstellen müssen,
so hat er dieses der Stadt unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
4. Die Vertragspartner haben das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer bestimmten Frist. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen
vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden
unzumutbar machen. Dazu gehört insbesondere die Störung des
Vertrauensverhältnisses (pflicht- oder vertragwidriges Verhalten).
5. In Abhängigkeit des Zeitpunktes einer
Vertragsbeendigung sind die nicht verbrau-chten Mittel mit dem letzten
Verwendungsnachweis an die Stadt zurückzuzahlen.
§ 6 Datenschutz
Die Vertragspartner
beachten die mit der Leistung verbundenen datenschutzrecht-lichen Anforderungen
gegenüber allen Beteiligten.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Alle Änderungen und Ergänzungen des
Zuwendungsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
2. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des
Zuwendungsvertrages.
3. Wenn eine Bestimmung des Zuwendungsvertrages unwirksam
sein sollte, wird dadurch die Wirksamkeit des Zuwendungsvertrages im Übrigen
nicht berührt.
Soweit im
Zuwendungsvertrag Bezeichnungen, die für
Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen gelten, in der männlichen Sprachform
verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen und Mädchen in der
weiblichen Sprachform.
Rostock, TT.MM.JJJJ
(Im Auftrag)
Vertreter Hansestadt Rostock Träger