Beschlussvorlage - 0267/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage) "Neubau eines 5-geschossigen Wohngebäudes", Rostock, Max-Planck-Str., Az. 00176-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.05.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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08.05.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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13.05.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
13.05.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage) "Neubau
eines 5-geschossigen Wohngebäudes", Rostock, Max-Planck-Str., Az.
00176-08 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der
Gemeinde" für den Vorbescheid zum Vorhaben "Neubau eines
5-geschossigen Wohngebäudes", Rostock, Max-Planck-Straße. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das Einver-
nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und
Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich
besteht Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1. Vorhabenbezeichnung: Voranfrage: Neubau eines 5-geschossigen Wohngebäudes
Aktenzeichen
00176- 08
2. Bauherr: Wohnungsgenossenschaft
Rostock-Süd eG
Ziolkowskistr.
11
18059
Rostock
3. Abmessungen: Länge: 21,71 m
Breite: 15,59 m
Höhe: 18,52 m
Geschosse:
5 Geschosse
1
Staffelgeschoss
4. Funktion: - 2- und 3 Zimmer-Wohnungen
Die
Geschosse sind durch ein Treppenhaus inklusive Aufzug verbunden.
5. Gestaltung: keine
Aussagen
6. Baurechtliche Zulässigkeit: Die Einordnung der Zulässigkeit erfolgt nach § 34 BauGB.
Anlagen
- Lageplan/Katasterauszug
- Grundriss
- Schnitt
- Ansicht