Beschlussvorlage - 0184/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Forstamtes in Höhe von 104.192 EUR für die Waldstrukturdatenerhebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.04.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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17.04.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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22.04.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Forstamtes in Höhe von 104.192 EUR
für die Waldstrukturdatenerhebung |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Vergabe - Beschluss-Nr.
0002/08-BV/N |
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finanzielle
Auswirkungen |
Mehrausgaben
HHST 01.1201.6100 - 104.192 € Deckung HHST 01.1201.1710 -
104.192 € |
Begründung
- Berechnung
der Gesamtausgaben
Haushaltsansatz
für o.a. Haushaltsjahr 130.000,00 €
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen 0,00 €
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt 104.192,00 €
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe 234.192,00 €
Der Zuwendungsbescheid vom
14.12.2007 lag bei der HH-Überarbeitung noch nicht vor. Die Maßnahme muß bis
zum 22.08.2008 abgerechnet sein (laut Zuwendungsbescheid), so dass die Arbeiten
bereits in der haushaltslosen Zeit begonnen werden müssen.
unabweisbar:
Die
Forsteinrichtung ist eine mittelfristige Planung/ Betriebswerk für
Waldbewirtschaftung
lt. § 11 (4) LWaldG und im
10-jährigen Turnus vorgeschrieben und daher 2008 zu wiederholen. Sie ist
maßgeblich für die Bewirtschaftung in den kommenden Jahre und u.a.
Voraussetzung für die Festlegung der möglichen Holzeinschlagsmengen –
somit ist sie Grundlage der erzielbaren Einnahmen aus Holzverkäufen. Erhebliche
Anteile dieser Forsteinrichtung kann eine Waldstrukturdatenerhebung übernehmen,
die das Land ab 2008 für Kommunen mit bis zu 70 % für die Holzbodenflächen
fördert.
unvorhersehbar:
Die
zu Grunde liegende Förderrichtlinie wurde erst am 14.08.2007 nach
Haushaltsplanung für 2008 verabschiedet. Daher wurden die Fördermittel im
Haushalt lediglich bei Planung des Eigenanteils berücksichtigt, nicht jedoch
bei den Einnahmen und Ausgaben geplant.
Dem Stadtforstamt liegt erst
mit Datum 07.12.2007 (Posteingang 14.12.2007) ein Förderbescheid über
104.192,00 € vor, basierend auf dem bereits zur Sitzung des Hauptausschusses
am 19.02.2008 vorgelegten Angebot. Aufgrund des Auftragsvolumens war die
Vergabe durch den Hauptausschuss durchzuführen (Beschl. Nr. 0002/08-BV/N vom
19.02.2008).
2. Nachweis der Deckung durch
Minderausgaben
Haushaltsstelle Bezeichnung der
Haushaltsstelle
01.1201.1710
Zuweisungen
vom Land
in EUR
Haushaltsansatz für o. a.
Haushaltsjahr 0
bisher zum Soll gestellte
Einnahmen
./. 104.192
_______________
Mehreinnahmen
= 104.192
==============
davon bisher bereitgestellt
durch:
- Zweckbindung ./. 0
- über-/außerplanmäßige
Ausgaben
./. 0
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen
= 104.192
==============
als Deckungsquelle
eingesetzt
104.192
_______________
Begründung der Mehreinnahmen
Zuwendungsbescheid des Landes
nach RL zur Förderung forstw. Maßnahmen vom 14.12.2007 des Landes:
„Zuwendung
nach der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“.
Roland Methling