Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0056/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategische Zielvorgaben für städtische Gesellschaften II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
X |
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Im Rahmen der Beantwortung
der Anfrage Nr. 0048/08-AM mit der entsprechenden Stellungnahme 0082/08-SN
ergeben sich folgende Fragen:
Sie sprechen bei Beantwortung
der Frage 1, Absatz 1 von klaren strategischen Zielvorgaben, die als einseitige
Richtwerte des Gesellschafters zu betrachten sind. Im Absatz 4 der Beantwortung
wird dann weitergehend beschrieben, dass die strategischen Zielvorgaben durch
Zielvereinbarungen umzusetzen sind. Da eine Vereinbarung nur zwei- oder
mehrseitig abgeschlossen werden kann, ergibt sich folgende Frage:
- Sollen die strategischen Zielvorgaben nun
einseitig vorgegeben und entsprechend umgesetzt werden oder zwei- bzw.
mehrseitig mittels Zielvereinbarungen?
Gemäß Punkt 1.3.1 des PCGK
werden die strategischen Zielvorgaben durch die Verwaltungsspitze und die
Bürgerschaft definiert. In der Beantwortung der ersten Frage, 4. Absatz wird
allerdings beschrieben, dass nur der Oberbürgermeister diese Zielvorgaben
formuliert. Daraus ergeben sich die Fragen:
- Sind die Ausführungen zur Definition der
Zielvorgaben in der Stellungnahme 0082/08-SN falsch formuliert oder
stellen sie die zukünftige Vorgehensweise der Verwaltung in Aussicht?
Sollte es sich um eine
Aussicht auf die zukünftige Vorgehensweise handeln, bitte ich um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie wird die zukünftige abweichende
Vorgehensweise (auf Grundlage des aktuellen Entwurfs des PCGK) begründet?
- Ist davon auszugehen, dass die Ausführung der
weiteren Vorgaben im PCGK ebenfalls abweichend vollzogen wird?
Sollte es sich auf Grundlage
der Frage 2 um eine Fehlformulierung handeln, bitte ich um die Beantwortung der
folgenden Frage:
- Wie wird die tatsächliche Definition der
strategischen Ziele auf Grundlage des Punktes 1.3.1 des PCGK vorgenommen?
Sie beschreiben in der
Beantwortung der Frage 1, Absatz 3, dass für öffentliche/kommunale Unternehmen
die Sachziele dominant sind. In einer Vielzahl von öffentlichen Äußerungen der
Verwaltungsspitze und im Punkt 1.3.1 des PCGK werden die wirtschaftlichen Ziele
(Formalziele) allerdings viel vordergründiger beschrieben. Daher bitte ich um
Beantwortung der folgenden Frage:
- Wie ist dieser Widerspruch zwischen dem Punkt
1.3.1 des PCGK und der Formulierung aus der Stellungnahme 0082/08-SN zu
erklären?
- Da die Aussagen widersprüchlich sind, ergibt sich
die Frage, welche Ziele aus Sicht der Verwaltungsspitze tatsächlich für
die Unternehmen der HRO dominant sind – Sach- oder Formalziele?
- Wie wird die praktische Umsetzung dieser
Dominanzreihenfolge von Sach- und Formalzielen konkret durchgeführt werden
(bitte Bezug zur Beantwortung der Frage 7 nehmen)?
- Ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1-8
eine Veränderung in der genauen Umsetzung des Punktes 1.3.1 des PCGK oder
bleibt diese bestehen, wie in der Stellungnahme 0082/08-AM formuliert?
Sollte es Veränderungen in der Umsetzung geben; welche?
In der Beantwortung der Frage
2 der Stellungnahme 0082/08-SN wird beschrieben, dass sich die strategischen
Zielvorgaben der jeweiligen Gesellschaft im Gesellschaftsgegenstand widerspiegeln.
Im Punkt 1.3.1 des PCGK wird allerdings formuliert, dass sich die strategischen
Zielvorgaben erst auf Basis des Unternehmensgegenstandes definieren. In diesem
Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Spiegeln sich die strategischen Zielvorgaben aus
Sicht der Verwaltung nun im Gegenstand der Unternehmung wider oder werden
sie erst auf Grundlage des Gegenstandes definiert?
- Wozu sollten aus Sicht der Verwaltung überhaupt
strategische Zielvorgaben definiert werden, wenn sie gemäß der
Beantwortung der Frage 2 (Stellungnahme 0082/08-AM) sich bereits im
Gesellschaftsgegenstand widerspiegeln?
- Welche Relevanz haben Quartalsabschlussberichte
bei der Berücksichtigung strategischer Zielvorgaben, von denen aus
wirtschaftswissenschaftlicher Sicht erst ab 5 oder mehr Jahren gesprochen
wird?
- Welche strategischen Zielvorgaben haben die
Gesellschaftsvertreter der Hansestadt Rostock bei Ihren Entscheidungen in
den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft,
über die jeweiligen Gesellschaftsgegenstände hinaus, bisher
berücksichtigt?
Auf Grundlage der in den
Fragen 1-13 angesprochenen Widersprüche zwischen dem Punkt 1.3.1 im Entwurf des
PCGK und den Ausführungen der Stellungnahme 0082/08-AM wird um die Beantwortung
folgender Fragen gebeten:
- Wie will die Verwaltungsspitze einen glaubhaften
und ernstzunehmenden Dialog / eine glaubhafte und ernstzunehmende
Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, in Bezug auf die zukünftige
Unternehmenspolitik der Hansestadt Rostock, absichern?
- Wird es verwaltungsinterne Maßnahmen geben, bei
denen die größtenteils übernommenen Formulierungen aus dem Deutschen
Corporate Governance Kodex in Ihrer Bedeutung noch mal klarer für Rostock
definiert werden, damit Verwaltung und Bürgerschaft bei den
Zieldefinitionen und –umsetzungen in Bezug auf die Unternehmen der
Hansestadt Rostock, die Grundlage für eine gemeinsame konstruktive
Zusammenarbeit haben?
- Wenn ja: Welche?
- Wenn nein: Auf welcher Grundlage wird seitens der
Verwaltung kein Handlungsbedarf gesehen?
René Lange