Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0056/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0056/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

09.04.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 René Lange (FDP-Fraktion)

Neuer Markt  0

18055 Rostock

10.04.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Strategische Zielvorgaben für städtische Gesellschaften II

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

X

 

 

 

Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Nr. 0048/08-AM mit der entsprechenden Stellungnahme 0082/08-SN ergeben sich folgende Fragen:

 

Sie sprechen bei Beantwortung der Frage 1, Absatz 1 von klaren strategischen Zielvorgaben, die als einseitige Richtwerte des Gesellschafters zu betrachten sind. Im Absatz 4 der Beantwortung wird dann weitergehend beschrieben, dass die strategischen Zielvorgaben durch Zielvereinbarungen umzusetzen sind. Da eine Vereinbarung nur zwei- oder mehrseitig abgeschlossen werden kann, ergibt sich folgende Frage:

  1. Sollen die strategischen Zielvorgaben nun einseitig vorgegeben und entsprechend umgesetzt werden oder zwei- bzw. mehrseitig mittels Zielvereinbarungen?

 

Gemäß Punkt 1.3.1 des PCGK werden die strategischen Zielvorgaben durch die Verwaltungsspitze und die Bürgerschaft definiert. In der Beantwortung der ersten Frage, 4. Absatz wird allerdings beschrieben, dass nur der Oberbürgermeister diese Zielvorgaben formuliert. Daraus ergeben sich die Fragen:

  1. Sind die Ausführungen zur Definition der Zielvorgaben in der Stellungnahme 0082/08-SN falsch formuliert oder stellen sie die zukünftige Vorgehensweise der Verwaltung in Aussicht?

 

Sollte es sich um eine Aussicht auf die zukünftige Vorgehensweise handeln, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie wird die zukünftige abweichende Vorgehensweise (auf Grundlage des aktuellen Entwurfs des PCGK) begründet?
  2. Ist davon auszugehen, dass die Ausführung der weiteren Vorgaben im PCGK ebenfalls abweichend vollzogen wird?

 

Sollte es sich auf Grundlage der Frage 2 um eine Fehlformulierung handeln, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage:

  1. Wie wird die tatsächliche Definition der strategischen Ziele auf Grundlage des Punktes 1.3.1 des PCGK vorgenommen?

 

Sie beschreiben in der Beantwortung der Frage 1, Absatz 3, dass für öffentliche/kommunale Unternehmen die Sachziele dominant sind. In einer Vielzahl von öffentlichen Äußerungen der Verwaltungsspitze und im Punkt 1.3.1 des PCGK werden die wirtschaftlichen Ziele (Formalziele) allerdings viel vordergründiger beschrieben. Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage:

  1. Wie ist dieser Widerspruch zwischen dem Punkt 1.3.1 des PCGK und der Formulierung aus der Stellungnahme 0082/08-SN zu erklären?
  2. Da die Aussagen widersprüchlich sind, ergibt sich die Frage, welche Ziele aus Sicht der Verwaltungsspitze tatsächlich für die Unternehmen der HRO dominant sind – Sach- oder Formalziele?
  3. Wie wird die praktische Umsetzung dieser Dominanzreihenfolge von Sach- und Formalzielen konkret durchgeführt werden (bitte Bezug zur Beantwortung der Frage 7 nehmen)?
  4. Ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1-8 eine Veränderung in der genauen Umsetzung des Punktes 1.3.1 des PCGK oder bleibt diese bestehen, wie in der Stellungnahme 0082/08-AM formuliert? Sollte es Veränderungen in der Umsetzung geben; welche?

 

In der Beantwortung der Frage 2 der Stellungnahme 0082/08-SN wird beschrieben, dass sich die strategischen Zielvorgaben der jeweiligen Gesellschaft im Gesellschaftsgegenstand widerspiegeln. Im Punkt 1.3.1 des PCGK wird allerdings formuliert, dass sich die strategischen Zielvorgaben erst auf Basis des Unternehmensgegenstandes definieren. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Spiegeln sich die strategischen Zielvorgaben aus Sicht der Verwaltung nun im Gegenstand der Unternehmung wider oder werden sie erst auf Grundlage des Gegenstandes definiert?
  2. Wozu sollten aus Sicht der Verwaltung überhaupt strategische Zielvorgaben definiert werden, wenn sie gemäß der Beantwortung der Frage 2 (Stellungnahme 0082/08-AM) sich bereits im Gesellschaftsgegenstand widerspiegeln?
  3. Welche Relevanz haben Quartalsabschlussberichte bei der Berücksichtigung strategischer Zielvorgaben, von denen aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht erst ab 5 oder mehr Jahren gesprochen wird?
  4. Welche strategischen Zielvorgaben haben die Gesellschaftsvertreter der Hansestadt Rostock bei Ihren Entscheidungen in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft, über die jeweiligen Gesellschaftsgegenstände hinaus, bisher berücksichtigt?

 

Auf Grundlage der in den Fragen 1-13 angesprochenen Widersprüche zwischen dem Punkt 1.3.1 im Entwurf des PCGK und den Ausführungen der Stellungnahme 0082/08-AM wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie will die Verwaltungsspitze einen glaubhaften und ernstzunehmenden Dialog / eine glaubhafte und ernstzunehmende Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, in Bezug auf die zukünftige Unternehmenspolitik der Hansestadt Rostock, absichern?
  2. Wird es verwaltungsinterne Maßnahmen geben, bei denen die größtenteils übernommenen Formulierungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Ihrer Bedeutung noch mal klarer für Rostock definiert werden, damit Verwaltung und Bürgerschaft bei den Zieldefinitionen und –umsetzungen in Bezug auf die Unternehmen der Hansestadt Rostock, die Grundlage für eine gemeinsame konstruktive Zusammenarbeit haben?
  3. Wenn ja: Welche?
  4. Wenn nein: Auf welcher Grundlage wird seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf gesehen?

 

 

 

 

René Lange

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07.05.2008 - Bürgerschaft