Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0045/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Streit um Neonatologie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer
Markt 1 18050
Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
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Im Jahr 1998 ging die Universitätsfrauenklinik im
Rahmen eines Kooperationsvertrages räumlich an das Klinikum Südstadt. Der
Standort der Neonatologie, d.h. der Behandlung von Früh- und Risikogeburten sowie schwerstkranker
Neugeborener, blieb ungeklärt. Die Universität versperrte sich konstruktiven
Lösungen im Sinne des Prinzips „Wand an Wand“ nicht und ließ die
Neonatologie mit an die Frauenklinik ziehen.
Allerdings beansprucht die Universität die
Fachaufsicht, und damit den sog. Zuschlag der Betten, denn es handelt sich eben
nicht um reine Grundversorgung, sondern eine hoch spezialisierte
Maximalversorgung. Zudem ist die Neonatologie Teil der Pädiatrie
(Kinderheilkunde) und somit unabdingbar für die Ausbildung von Kinderärzten.
In logischer Konsequenz gab das Sozialministerium
2005 den Zuschlag für alle Betten an das Universitätsklinikum, das der Südstadt
wiederum das Modell „Betreibervertrag“ anbot, d.h. die Südstadt
sollte die Neonatologie im Auftrag und unter Aufsicht der Universität
betreiben.
Gegend die Entscheidung des Sozialministeriums
wandte sich nun die Leitung des Südstadtklinikums und holte sich im Juni 2005
von der Bürgerschaft die Genehmigung für eine Klage gegen den Bescheid.
Im Oktober 2007 änderte das Sozialministerium
seinen Bescheid, übrigens ohne vorherige Anhörung der Universität und des
Bildungsministeriums, und der Zuschlag der Betten ging im Verhältnis 20:5 an
Südstadtklinikum und Universitätsklinikum. Dass die Universität gegen den neuen
Bescheid Rechtsmittel einlegt, ist mehr als nachvollziehbar und nicht vorwerfbar,
hatte das Südstadtklinikum zuvor gegen den Bescheid von 2005 ebenfalls
Rechtsmittel eingelegt.
Nun erklärte die Verwaltungsdirektorin des
Südstadtklinikums öffentlich, dass der Rechtsstreit um den Zuschlag der Betten
(der inzwischen fast drei Jahre andauert und zwei Jahre die Universität als
„Siegerin“ sah), dazu führen
würde, dass Neonaten außerhalb von Rostock behandelt werden müssten, weil in
Rostock die Kapazitäten fehlen und die Klage der Universität eine Erweiterung
in der Südstadt behindern würde.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung
der nachfolgenden Fragen:
1. Welchen
konkreten Unterschied gab es in der Patientenversorgung der Jahre 2005 –
2007 (Bettenzuschlag bei der Universität) gegenüber dem Zeitraum seit Oktober
2007 (Bettenzuschlag beim Südstadtklinikum)?
2. Weshalb
erweitert das Südstadtklinikum seine mit 18 angegebene Bettenzahl nicht auf die
vom Sozialministerium bewilligten 20 Betten?
3. Inwiefern
könnte das Südstadtklinikum überhaupt die ihm zugesprochenen 20 Betten erweitern
ohne nicht selbst gegen die Entscheidung des Sozialministeriums vorzugehen?
4. Wie
viele Neonaten wurden von Seiten des Südstadtklinikums in den Jahren 2004
– 2008 an das Universitätsklinikum überwiesen (bitte jährliche
Einzelaufstellung)?
5. Wie
viele Neonaten wurden von 2004 – 2008 vom Südstadtklinikum nach außerhalb
Rostocks überwiesen (bitte jährliche Einzelaufstellung)?
6. Weshalb
wurden 2007 im Vergleich zu 2006 von der Südstadt weniger Neonaten an das
Universitätsklinikum überwiesen?
7. Ist
in den Fällen, in denen eine Überweisung nach außerhalb von Rostock erfolgte,
zuvor eine nachweisbare Kapazitätsanfrage beim Universitätsklinikum erfolgt?
Wenn ja: Welches waren die ablehnenden Antworten? Wenn nein: Weshalb nicht?
8. Inwiefern
berücksichtigen Stadtverwaltung und Leitung des Südstadtklinikums bei ihrem
Vorgehen die Gefahr einer Vertragskündigung von Seiten der Universität, was
wiederum zum Schaden des Südstadtklinikums und der Stadt sein würde?
Dr. Sybille Bachmann