Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0045/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0045/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

13.03.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt  1

18050    Rostock

13.03.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Streit um Neonatologie

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

Im Jahr 1998 ging die Universitätsfrauenklinik im Rahmen eines Kooperationsvertrages räumlich an das Klinikum Südstadt. Der Standort der Neonatologie, d.h. der Behandlung von Früh- und  Risikogeburten sowie schwerstkranker Neugeborener, blieb ungeklärt. Die Universität versperrte sich konstruktiven Lösungen im Sinne des Prinzips „Wand an Wand“ nicht und ließ die Neonatologie mit an die Frauenklinik ziehen.

Allerdings beansprucht die Universität die Fachaufsicht, und damit den sog. Zuschlag der Betten, denn es handelt sich eben nicht um reine Grundversorgung, sondern eine hoch spezialisierte Maximalversorgung. Zudem ist die Neonatologie Teil der Pädiatrie (Kinderheilkunde) und somit unabdingbar für die Ausbildung von Kinderärzten.

In logischer Konsequenz gab das Sozialministerium 2005 den Zuschlag für alle Betten an das Universitätsklinikum, das der Südstadt wiederum das Modell „Betreibervertrag“ anbot, d.h. die Südstadt sollte die Neonatologie im Auftrag und unter Aufsicht der Universität betreiben.

Gegend die Entscheidung des Sozialministeriums wandte sich nun die Leitung des Südstadtklinikums und holte sich im Juni 2005 von der Bürgerschaft die Genehmigung für eine Klage gegen den Bescheid. 

Im Oktober 2007 änderte das Sozialministerium seinen Bescheid, übrigens ohne vorherige Anhörung der Universität und des Bildungsministeriums, und der Zuschlag der Betten ging im Verhältnis 20:5 an Südstadtklinikum und Universitätsklinikum. Dass die Universität gegen den neuen Bescheid Rechtsmittel einlegt, ist mehr als nachvollziehbar und nicht vorwerfbar, hatte das Südstadtklinikum zuvor gegen den Bescheid von 2005 ebenfalls Rechtsmittel eingelegt.

Nun erklärte die Verwaltungsdirektorin des Südstadtklinikums öffentlich, dass der Rechtsstreit um den Zuschlag der Betten (der inzwischen fast drei Jahre andauert und zwei Jahre die Universität als „Siegerin“ sah),  dazu führen würde, dass Neonaten außerhalb von Rostock behandelt werden müssten, weil in Rostock die Kapazitäten fehlen und die Klage der Universität eine Erweiterung in der Südstadt behindern würde.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.      Welchen konkreten Unterschied gab es in der Patientenversorgung der Jahre 2005 – 2007 (Bettenzuschlag bei der Universität) gegenüber dem Zeitraum seit Oktober 2007 (Bettenzuschlag beim Südstadtklinikum)?

2.     Weshalb erweitert das Südstadtklinikum seine mit 18 angegebene Bettenzahl nicht auf die vom Sozialministerium bewilligten 20 Betten?

3.     Inwiefern könnte das Südstadtklinikum überhaupt die ihm zugesprochenen 20 Betten erweitern ohne nicht selbst gegen die Entscheidung des Sozialministeriums vorzugehen?

4.     Wie viele Neonaten wurden von Seiten des Südstadtklinikums in den Jahren 2004 – 2008 an das Universitätsklinikum überwiesen (bitte jährliche Einzelaufstellung)?

5.     Wie viele Neonaten wurden von 2004 – 2008 vom Südstadtklinikum nach außerhalb Rostocks überwiesen (bitte jährliche Einzelaufstellung)?

6.     Weshalb wurden 2007 im Vergleich zu 2006 von der Südstadt weniger Neonaten an das Universitätsklinikum überwiesen?

7.     Ist in den Fällen, in denen eine Überweisung nach außerhalb von Rostock erfolgte, zuvor eine nachweisbare Kapazitätsanfrage beim Universitätsklinikum erfolgt? Wenn ja: Welches waren die ablehnenden Antworten? Wenn nein: Weshalb nicht?

8.     Inwiefern berücksichtigen Stadtverwaltung und Leitung des Südstadtklinikums bei ihrem Vorgehen die Gefahr einer Vertragskündigung von Seiten der Universität, was wiederum zum Schaden des Südstadtklinikums und der Stadt sein würde?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.05.2008 - Bürgerschaft