Anfrage der Fraktion - 0062/08-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0062/08-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

14.04.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

  Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt  1

 18055 Rostock

14.04.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

07.05.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Südstadtklinikum: GmbH-Bildung

 

 

 

 

Am 01.09.2004 beschloss die Bürgerschaft: „Der kommunale Eigenbetrieb Südstadtklinikum verbleibt im öffentlichen Eigentum. Der Verzicht auf eine Rechtsformänderung wird entsprechend des Ergebnisses der Unterarbeitsgruppe zur Haushaltsicherung in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 verankert.“

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Auf welche Weise hat die Verwaltung mit ihren derzeitigen Überlegungen zur Änderung der Rechtsform den o.g. Beschluss der Bürgerschaft berücksichtigt?
  2. Welche Gründe führten die Verwaltung zum Verzicht auf Rechtsformänderung in Rahmen des Haushaltssicherungkonzeptes 2005-2008?
  3. Welche Gründe führten nun zu einer offensichtlich neuen Sichtweise?

 

Im Mai 2007 teilte das Innenministerium zur Frage einer 100%-ig kommunalen Klinik GmbH der Stadt mit, dass rechtsaufsichtlich eine solche GmbH lediglich geduldet werde, wenn in einem zeitlich absehbaren Rahmen eine Privatisierung beabsichtigt ist und es sich lediglich um eine befristete Zwischenlösung handelt, um ein rechtlich eingeleitetes Privatisierungs-/ Veräußerungsverfahren zu vereinfachen. Der OB erklärte auf der Kliniksitzung vom 08.04.08, dass eine GmbH-Bildung für einen Verkauf sogar besser wäre.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir anfragen:

 

  1. Ist Seitens des Oberbürgermeisters oder der Klinikleitung eine Veräußerung  von Anteilen am Südstadtklinikum an private Dritte nach Gründung der GmbH vorgesehen?

 

Ebenso wies das Innenministerium im Mai 2007 darauf hin, dass unter Berücksichtigung der  Wirtschaftslage des Klinikums  ein Handlungsbedarf zur Änderung der Rechtsform nicht gesehen werde. Die Verwaltungsdirektorin des Südstadtklinikums erklärte am 08.04.08, ihr sei die Rechtsform egal.

Aus beiden Aussagen, sowie der Tatsache, dass eine gewinnorientierte Wirtschaftsführung auch außerhalb einer GmbH nicht nur nach den Wirtschaftsgrundsätzen der Kommunalverfassung M-V, sondern auch nach der Eigenbetriebsverordnung M-V möglich ist, ergibt sich für uns die Frage:

 

  1. Woraus leitet der Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer Änderung der Rechtsform ab?

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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07.05.2008 - Bürgerschaft