Anfrage der Fraktion - 0062/08-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Südstadtklinikum: GmbH-Bildung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion
Rostocker Bund) Neuer
Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Südstadtklinikum:
GmbH-Bildung |
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Am
01.09.2004 beschloss die Bürgerschaft: „Der kommunale
Eigenbetrieb Südstadtklinikum verbleibt im öffentlichen Eigentum. Der Verzicht
auf eine Rechtsformänderung wird entsprechend des Ergebnisses der
Unterarbeitsgruppe zur Haushaltsicherung in der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2005 verankert.“
In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Auf welche Weise
hat die Verwaltung mit ihren derzeitigen Überlegungen zur Änderung der
Rechtsform den o.g. Beschluss der Bürgerschaft berücksichtigt?
- Welche Gründe
führten die Verwaltung zum Verzicht auf Rechtsformänderung in Rahmen des
Haushaltssicherungkonzeptes 2005-2008?
- Welche Gründe
führten nun zu einer offensichtlich neuen Sichtweise?
Im
Mai 2007 teilte das Innenministerium zur Frage einer 100%-ig kommunalen
Klinik GmbH der Stadt mit, dass rechtsaufsichtlich eine solche GmbH lediglich
geduldet werde, wenn in einem zeitlich absehbaren Rahmen eine Privatisierung
beabsichtigt ist und es sich lediglich um eine befristete Zwischenlösung
handelt, um ein rechtlich eingeleitetes Privatisierungs-/ Veräußerungsverfahren
zu vereinfachen. Der OB erklärte auf der Kliniksitzung vom 08.04.08, dass eine
GmbH-Bildung für einen Verkauf sogar besser wäre.
In
diesem Zusammenhang möchten wir anfragen:
- Ist Seitens des
Oberbürgermeisters oder der Klinikleitung eine Veräußerung von Anteilen am Südstadtklinikum an
private Dritte nach Gründung der GmbH vorgesehen?
Ebenso
wies das Innenministerium im Mai 2007 darauf hin, dass unter Berücksichtigung
der Wirtschaftslage des
Klinikums ein Handlungsbedarf zur
Änderung der Rechtsform nicht gesehen werde. Die Verwaltungsdirektorin des
Südstadtklinikums erklärte am 08.04.08, ihr sei die Rechtsform egal.
Aus
beiden Aussagen, sowie der Tatsache, dass eine gewinnorientierte
Wirtschaftsführung auch außerhalb einer GmbH nicht nur nach den
Wirtschaftsgrundsätzen der Kommunalverfassung M-V, sondern auch nach der
Eigenbetriebsverordnung M-V möglich ist, ergibt sich für uns die Frage:
- Woraus leitet der
Oberbürgermeister die Notwendigkeit einer Änderung der Rechtsform ab?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende