Ergänzung Antrag - 0245/08-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung von Stellen und Stellenanteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.05.2008
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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22.04.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.05.2008
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Dr.
Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Externe Besetzung von
Stellen und Stellenanteilen |
Beschlussvorschlag |
Punkt 1 wird
eingeleitet mit: „Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse“. Das
Wort „wird“ ist entsprechend umzustellen und das Wort
„festgelegt“ ist zu ersetzen durch „bekräftigt“. Punkt 2 wird
eingeleitet mit: „Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse sowie
geltender Festlegungen des Innenministeriums wird Folgendes
bekräftigt:“ |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die Inhalte des Ursprungsantrags stellen keine neuen Festlegungen dar,
sondern wiederholen Beschlüsse der Bürgerschaft und Regelungen des
Innenministeriums.
Die Problematik der letzten Monate ergab sich nicht aus einer
fehlenden Regelung, sondern aus der Nichteinhaltung von Beschlüssen und
Festlegungen durch den Oberbürgermeister. Eine Bekräftigung bereits gefasster
Beschlüsse erscheint daher erforderlich.
Der Beschlussvorschlag lautet somit:
„1. Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse wird für frei
werdende Stellen und Stellenanteile für den Zeitraum von sechs Monaten eine
Wiederbesetzungssperre bekräftigt. Ausnahmen hiervon sind nur durch Beschluss
des Hauptausschusses möglich.
2. Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse sowie geltender
Festlegungen des Innenministeriums wird Folgendes bekräftigt: Die Nachbesetzung
freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der in
Altersteilzeit Beschäftigten) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu
erfolgen. Die Stellen sind intern auszuschreiben.
Sofern Nachbesetzungen von Stellen besonderer Berufsgruppen aus dem
vorhandenen Personalbestand nicht möglich sind, haben die vorherige Zustimmung
zur externen Besetzung und die Personalentscheidung an sich durch den
Hauptausschuss zu erfolgen. Auch bei Personalzuführungen (selbst zeitlich
befristete) im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung etc. ist die vorherige
Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende