Ergänzung Antrag - 0245/08-EA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Ergänzung zum Antrag

0201/08-A

Nummer

 

zurückgezogen und durch
Nr. 0373/08-EA ersetzt

0245/08-EA

 

Absender

Datum

Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

04.04.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Externe Besetzung von Stellen und Stellenanteilen

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

Punkt 1 wird eingeleitet mit: „Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse“. Das Wort „wird“ ist entsprechend umzustellen und das Wort „festgelegt“ ist zu ersetzen durch „bekräftigt“.

 

Punkt 2 wird eingeleitet mit: „Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse sowie geltender Festlegungen des Innenministeriums wird Folgendes bekräftigt:“

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Inhalte des Ursprungsantrags stellen keine neuen Festlegungen dar, sondern wiederholen Beschlüsse der Bürgerschaft und Regelungen des Innenministeriums.

 

Die Problematik der letzten Monate ergab sich nicht aus einer fehlenden Regelung, sondern aus der Nichteinhaltung von Beschlüssen und Festlegungen durch den Oberbürgermeister. Eine Bekräftigung bereits gefasster Beschlüsse erscheint daher erforderlich.

 

 

Der Beschlussvorschlag lautet somit:

 

„1. Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse wird für frei werdende Stellen und Stellenanteile für den Zeitraum von sechs Monaten eine Wiederbesetzungssperre bekräftigt. Ausnahmen hiervon sind nur durch Beschluss des Hauptausschusses möglich.

 

2. Entsprechend bereits gefasster Beschlüsse sowie geltender Festlegungen des Innenministeriums wird Folgendes bekräftigt: Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der in Altersteilzeit Beschäftigten) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die Stellen sind intern auszuschreiben.

Sofern Nachbesetzungen von Stellen besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich sind, haben die vorherige Zustimmung zur externen Besetzung und die Personalentscheidung an sich durch den Hauptausschuss zu erfolgen. Auch bei Personalzuführungen (selbst zeitlich befristete) im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung etc. ist die vorherige Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

Erweitern

22.04.2008 - Hauptausschuss

Erweitern

07.05.2008 - Bürgerschaft