Beschlussvorlage - 0127/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche aus dem Konservatorium an das Institut für Tanz, Inspiration, Leidenschaft und Kreativität
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.03.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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18.03.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Verlagerung
der Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche aus dem
Konservatorium an das Institut für Tanz, Inspiration, Leidenschaft und
Kreativität |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
945/07-BV/1155/07-EV |
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Begründung
Die bisherige Leiterin der
Tanzabteilung des Konservaroriums ist zum 1. Februar 2008 aus dem Dienst der
Hansestadt Rostock ausgeschieden. Sie hat am 16. Februar 2008 das Institut für
Tanz, Inspiration, Leidenschaft und Kreativität eröffnet.
Seit dem 1. Februar 2008 kann
die Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche im
Konservatorium nicht mehr abgesichert werden. Der überwiegende Teil der
Elternverträge wurde von den Eltern aufgekündigt, so dass die vorgesehenen
Einnahmen aus den Entgelten des Tanzunterrichtes nicht mehr erzielt werden.
Bereits 2007 wurde die Ausgründung des Tanzunterrichtes durch die
Projektsteuerungsgruppe Haushaltskonsolidierung geprüft.
Da eine interne Nachbesetzung
dieser Aufgabe nicht möglich ist, wurde diese Stelle OKZ: 44 024 000 03 im
Stellenplan 2008 mit einem kw-Vermerk 2/2008 ausgebracht. Da es sich hier um
keine Pflichtaufgabe der Stadt handelt, ist die Stellenstreichung dieser Stelle
mit einer Aufgabe im freiwilligen Bereich im Stellenplan 2008 zu vollziehen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007
der Streichung der o. g. Stelle zugestimmt. Eine externe Wiederbesetzung der
Stelle wäre weder in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung noch nach Haushaltsgenehmigung
mit den zu erwartenden Auflagen möglich gewesen.
Zur Aufrechterhaltung des
Tanzunterrichtes ohne Eintritt von Qualitätsverlusten für die Zukunft ist es
beabsichtigt, die Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche
zunächst befristet für drei Jahre im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zu
unterstützen durch Zuschussgebung für
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2008 in Höhe von
10.000,00 EUR,
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2009 in Höhe
von 8.000,00 EUR,
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2010 in Höhe
von 5.000,00 EUR.
Voraussetzung für die
Bezuschussung in Höhe von 10.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2008 ist die
haushaltsrechtliche Ordnung mit einer entsprechenden überplanmäßigen
Bewilligung gemäß § 52 KV M-V. Da es sich bei der Bezuschussung um freiwillige
Leistungen der Kommune handelt, sind diese grundsätzlich erst nach Bestätigung
des Haushaltsplanes 2008 unter Beachtung § 51 KV
M-V möglich. Bei Nichtbestätigung des Haushaltes können diese Mittel nicht
ausgereicht werden.
Roland Methling