Beschlussvorlage - 0127/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0127/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 6 Hauptsatzung der HRO

 

06.03.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

18.03.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Verlagerung der Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche aus dem Konservatorium an das Institut für Tanz, Inspiration, Leidenschaft und Kreativität

 

IV, gez. Schillen

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

945/07-BV/1155/07-EV

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Gründung und der Betrieb des Instituts für Tanz, Inspiration, Leidenschaft und Kreativität wird zur Aufrechterhaltung des Angebotes künstlerischer Tanz unterstützt.

Für die haushaltsrechtliche Einordnung der Bezuschussung in Höhe von 10.000,00 EUR zur Aufrechterhaltung des Tanzunterrichtes ist Haushaltsrecht gemäß § 52 KV M-V unter Beachtung § 51 KV M-V zu schaffen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

-           Einsparung der Personal- und Sachausgaben für den Zeitraum 1.2.08 bis 31.12.08 in Höhe von 75.400,00 EUR

-           Wegfall von Einnahmen aus Elternverträgen in Höhe von 53.800,00 EUR

-           Einsparung des Veranstaltungsaufwandes, z. B. Vertragsabrechnung

-           Wegfall von Zuwendungen durch das Land in Höhe von 11.400,00 EUR

-           Zuschussleistungen an das Institut in Höhe von 2008: 10.000,00 EUR, 2009: 8.000,00 EUR, 2010: 5.000,00 EUR

 

Begründung

 

Die bisherige Leiterin der Tanzabteilung des Konservaroriums ist zum 1. Februar 2008 aus dem Dienst der Hansestadt Rostock ausgeschieden. Sie hat am 16. Februar 2008 das Institut für Tanz, Inspiration, Leidenschaft und Kreativität eröffnet.

 

Seit dem 1. Februar 2008 kann die Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche im Konservatorium nicht mehr abgesichert werden. Der überwiegende Teil der Elternverträge wurde von den Eltern aufgekündigt, so dass die vorgesehenen Einnahmen aus den Entgelten des Tanzunterrichtes nicht mehr erzielt werden. Bereits 2007 wurde die Ausgründung des Tanzunterrichtes durch die Projektsteuerungsgruppe Haushaltskonsolidierung geprüft.

 

Da eine interne Nachbesetzung dieser Aufgabe nicht möglich ist, wurde diese Stelle OKZ: 44 024 000 03 im Stellenplan 2008 mit einem kw-Vermerk 2/2008 ausgebracht. Da es sich hier um keine Pflichtaufgabe der Stadt handelt, ist die Stellenstreichung dieser Stelle mit einer Aufgabe im freiwilligen Bereich im Stellenplan 2008 zu vollziehen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 der Streichung der o. g. Stelle zugestimmt. Eine externe Wiederbesetzung der Stelle wäre weder in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung noch nach Haushaltsgenehmigung mit den zu erwartenden Auflagen möglich gewesen.

 

Zur Aufrechterhaltung des Tanzunterrichtes ohne Eintritt von Qualitätsverlusten für die Zukunft ist es beabsichtigt, die Aufgabe des künstlerischen Tanzes für Kinder und Jugendliche zunächst befristet für drei Jahre im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zu unterstützen durch Zuschussgebung für

-           2008 in Höhe von 10.000,00 EUR,

-           2009 in Höhe von   8.000,00 EUR,

-           2010 in Höhe von   5.000,00 EUR.

 

Voraussetzung für die Bezuschussung in Höhe von 10.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2008 ist die haushaltsrechtliche Ordnung mit einer entsprechenden überplanmäßigen Bewilligung gemäß § 52 KV M-V. Da es sich bei der Bezuschussung um freiwillige Leistungen der Kommune handelt, sind diese grundsätzlich erst nach Bestätigung des Haushaltsplanes 2008 unter Beachtung § 51 KV
M-V möglich. Bei Nichtbestätigung des Haushaltes können diese Mittel nicht ausgereicht werden.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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18.03.2008 - Hauptausschuss