Beschlussvorlage - 0175/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.04.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 24 Abs. 7
Geschäftsordnung der Bürgerschaft |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Wahl
der Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von Frau Monika Horn als
Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Gemäß Erlass des
Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
02. Mai 2007 - III 103/3222 -
9 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2008
die Vertrauensperson per Wahl
durch die Gemeindevertretung aufzustellen (§ 40 GVG)
sowie diese bis zum 01. Juli
2008 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Vertrauensperson ist
Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht
(Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und
Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.
Für die Wählbarkeit der
Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31
– 34 GVG).
Sie wird nach § 40 Abs. 3
Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Die Zahl der insgesamt zu
wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hansestadt Rostock auf fünf festgesetzt.
Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.
Als Vertrauensperson für den
Richterwahlausschuss wird
Frau Monika Horn
der Gemeindevertretung zur
Wahl vorgeschlagen.
Roland Methling