Beschlussvorlage - 0373/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme einer Vertragsklausel zur gentechnikfreien Landwirtschaft in Pachtverträge der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.09.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Liegenschaftsausschuss
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20.06.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.07.2007
| |||
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12.09.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Aufnahme
einer Vertragsklausel zur gentechnikfreien Landwirtschaft in Pachtverträge
der Hansestadt Rostock |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1008/06-A |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Bürgerschaft hat in ihrer
Sitzung vom 06.12.2006 mit Beschluss Nr. 1008/06-A beschlossen, dass die
Hansestadt Rostock sicherstellt, dass auf den von ihr verpachteten Flächen
keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.
Dazu wurde die vorliegende
Klausel erarbeitet, die zukünftig in alle noch abzuschließenden Pachtverträge
aufgenommen werden soll.
Es ist davon auszugehen, dass
die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen über den Anbau von gentechnisch
veränderten Organismen nicht statisch sind, sondern sich weiter entwickeln
werden. Es muss deshalb einkalkuliert werden, dass die vertraglichen Regelungen
der Hansestadt Rostock den veränderten gesetzlichen Entwicklungen angepasst werden müssen.
Zur Umsetzung des
Bürgerschaftsbeschlusses wurde die Thematik Anbau gentechisch veränderter
Organismen in einer Gesprächsrunde mit Frau Prof. Dr. Broer von der Universität
Rostock sowie mit Herrn Jaeger von der Fraktion Bündnis 90 eingehend erörtert.
Im Rahmen der Diskussion
wurde gegen ein Anbauverbot ins Feld geführt, dass in der Forschung und dem
Anbau genehmigter gentechnisch veränderter Organismen wirtschaftliche Chancen
und Potentiale sowohl für die Landwirte als auch für den Wirtschaftsstandort
gesehen werden. Neue Produkte würden durch die Forschung entwickelt und in
umfangreichen und jahrelangen Prozessen (Tierversuche, Umweltverträglichkeitsprüfung
etc.) bis zur Genehmigungsfähigkeit getestet. Durch derartige Produkte könne
der Produktionswert für die Landwirtschaft deutlich erhöht werden und
Alternativen für ertragsärmere Regionen darstellen. Weiterhin könne gezielter
Einsatz gentechnisch veränderter Organismen als Substitutionsprodukt fossile
Rohstoffe - bspw. Erdöl - in der Industrie ersetzen und sei darüber hinaus auch
noch vollständig biologisch abbaubar. Vom wissenschaftlichen Standpunkt seien
die mit dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen - aufgrund der
umfänglichen Prüfung bis zur Genehmigung - verbundenen Risiken als gering einzuschätzen
und im Rahmen der Abwägung würden die Vorteile überwiegen.
Dem gegenüber steht die
Auffassung, dass die von einem Anbau gentechnisch veränderter Organismen
ausgehenden möglichen Gefährdungen noch nicht abschließend geklärt seien. Aus
diesem Grunde könne die Abwägung der Risko-Nutzen-Relation nur zum Schutz von
Mensch und Umwelt ausschlagen, dies bedeute, dass vor einer Klärung des
Gefährdungspotentials von einem Anbau gentechnisch veränderter Organismen
abzusehen sei.
Vollständigkeitshalber sei
darauf hingewiesen, dass das Land M-V derzeit ebenfalls in der Prüfung ist, wie
in Bezug auf die landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen mit dem Anbau
gentechnisch veränderter Organismen umzugehen ist. Von einem generellen
Anbauverbot wurde offensichtlich Abstand genommen und nunmehr die Variante
favorisiert, eine Anzeigepflicht für den Anbau gentechnisch veränderter
Organismen einzuführen, verbunden mit einem Genehmigungsvorbehalt. Dies würde
einen flexibleren Umgang mit der Thematik ermöglichen, der sowohl die
Interessen der Betroffenen als auch die konkreten Umstände des Einzelfalles
besser berücksichtigen ließe bei der Prüfung von sachgerechten Ergebnissen
im jeweils konkreten Fall.
Soweit gemäß
Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1008/06-A die Pächter verpflichtet werden sollen,
den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auch auf den in ihrem
Eigentum oder Besitz befindlichen Flächen zu unterlassen, wird dies - auch im
Ergebnis der vorgenannten Diskussion - auf den räumlichen Bereich des künftigen
Großkreises, d. h. die Kreise Bad Doberan, Güstrow und Rostock, bezogen. Dem entsprechend
wurde die vorgeschlagene Regelung formuliert.
Roland Methling
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