Beschlussvorlage - 0256/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodenschutzkonzept der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.07.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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15.05.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.07.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bodenschutzkonzept
der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0312/01-BV |
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|
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit Beschluss des
Bodenschutzkonzeptes der Hansestadt Rostock 2001 Nr. 0312/01-BV wurde eine
Überarbeitung des Konzeptes nach fünf Jahren festgelegt.
Das Bodenschutzkonzept gliedert sich in einen Berichtsteil, in
flächenspezifische Entwicklungsziele und den Maßnahmekatalog.
Das Bodenschutzkonzept wurde
im Berichtsteil überprüft und mit neuen Zahlen und Fakten ergänzt. Ein neuer
Schwerpunkt wurde mit dem Flächenrecycling gesetzt.
Der Maßnahmekatalog enthält konkrete Handlungsanweisungen zu den bewährten
Projekten und berücksichtigt die neue Schwerpunktsetzung.
Eine Überarbeitung sollte sich an den Zeitraum der Gültigkeit wichtiger
Planungen, wie Flächennutzungsplan oder Landschaftsplan anpassen.
Eine Berichterstattung zum
Bodenschutz kann jährlich im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung erfolgen.
Roland Methling
Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 256/07-BV
Bodenschutzkonzept
der Hansestadt Rostock
Inhalt
Teil
I
1 Zielsetzung und rechtliche Grundlagen des Bodenschutzes......................................................
2 Naturräumliche Grundlagen..............................................................................................................................
2.1 Geologie.............................................................................................................................................................................
2.2 Bodenentwicklung und Verbreitung im Stadtgebiet..........................................................................
3 Informationsgrundlagen......................................................................................................................................
4 Flächenbilanzierung und Flächenrecycling...........................................................................................
5 Bodenbelastungen und schädigende Einwirkungen............................................................................
5.1 Stoffliche Einwirkungen.......................................................................................................................................
5.1.1 Altlasten und schädliche Bodenveränderungen..................................................................................................
5.1.2 Schadstoffeinträge über den Luft-/ Wasserpfad....................................................................................................
5.1.3 Direkte Einträge......................................................................................................................................................
5.2 Sonstige Bodenveränderungen........................................................................................................................
5.2.1 Bodenauftrag/-abtrag.............................................................................................................................................
5.2.2 Bodenverdichtung...................................................................................................................................................
5.2.3 Erosion......................................................................................................................................................................
5.2.4 Nassbaggergutverwertung....................................................................................................................................
6 Flächenspezifische
Entwicklungsziele ……………………………………………...
Literaturnachweis
Teil
II
Anhang 1: Maßnahmekatalog
1. Zielsetzung und rechtliche
Grundlagen des Bodenschutzes
Böden spielen eine zentrale Rolle in allen Bereichen des Wirtschafts- und Naturhaushaltes. Schadstoffbelastungen von Böden und ein sorgloser Umgang mit der nicht vermehrbaren Ressource Boden bei der Siedlungsentwicklung und in der Land- und Forstwirtschaft sind die wesentlichen Bedrohungen für unsere Böden. Immer noch steigt der Flächenverbrauch mit ca. 100 ha/d in Deutschland nahezu ungebremst an. Dabei nehmen die Siedlungs- und Verkehrsflächen in den Städten den größten Anteil ein. Außerdem stehen die Kommunen immer noch den gewaltigen Problemen der Beseitigung von Altlasten gegenüber. Die bei zunehmender Flächenverknappung dringende Aufgabe des Recyclings von Industrie- und Gewerbeflächen bedarf eines koordinierten Projektmanagements[31]. Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) am 1. März 1999 sind wichtige Regelungen zur Altlastensanierung und zum schonenden Umgang mit Böden ergangen. In Verbindung mit der Bundesbodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) vom 12. Juni 1999 ist damit der Bodenschutz erstmals bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt worden wie schon seit längerem für die Umweltmedien Luft und Wasser.
Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen. Betrachtet wird der Boden als oberste Schicht der Erdkruste. Wichtige natürliche Bodenfunktionen sind die Lebensraumfunktion für Menschen, Tiere und Pflanzen, die Regelungsfunktion für Wasser und Schadstoffe sowie die Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte. Nutzungen des Bodens als Produktions-, Siedlungs- oder Verkehrsstandort oder zur Rohstoffgewinnung sind so vorzunehmen, dass von ihnen keine schädlichen Bodenveränderungen ausgehen.
Auch im Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Bauleitplanung ein sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden vorgegeben. Mit der Erweiterung der Eingriffsregelung für Natur und Landschaft auf das Schutzgut Boden werden im BauGB Möglichkeiten aufgezeigt, Eingriffe in den Boden direkt bodenwirksam auszugleichen [1].
Auf Bundesebene hat der Prozess der Gesetzesharmonisierung begonnen. So wurde in Urteilen die Rolle der Bodenschutzgesetzgebung gestärkt und die Beachtung des Bodenrechts unterstrichen. Darin wird die Einhaltung der Forderungen speziell der Bodenschutzverordnung gefordert, auch wenn bisher davon ausgegangen wurde, dass diese subsidiär ist und bei der Anwendung anderen Rechts nicht beachtet werden muss. Eine Harmonisierung der Werte nach BBodSchV und weiterer Richtlinien erfolgt schrittweise, auch hinsichtlich der Verwendung von belasteten Böden
Diese bundesweit geltenden
Maßstäbe für einen wirksamen Bodenschutz müssen jedoch durch entsprechende
Konzepte und Programme in den Ländern und Kommunen untersetzt werden. Das Land
Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer geänderten Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung
vom 24. Febr. 1999 reagiert und damit begonnen, ein Bodenschutzprogramm
aufzustellen. Im ersten Teil des Bodenschutzprogramms wurde eine
Bestandsaufnahme der Böden vorgenommen. An weiteren Teilen wird gearbeitet.
Die Europäische Union hat einen ersten Entwurf für eine Bodenrahmenrichtlinie
vorgelegt. Darin werden nicht nur die Bodenfunktionen unter Schutz gestellt,
auch Böden selbst sind dort als schutzwürdig eingeordnet. Eine besondere Bedeutung
wird zukünftig der Lösung des Konflikts zwischen zunehmendem Flächenbedarf und
ungenutzten Brachflächen im urbanen Raum beigemessen.
Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie die Schadstoffbelastung der Stadtböden zwingt auch in Rostock mit Blick auf die Zukunftssicherung zu einer Trendwende im Flächenverbrauch, z.B. durch das Flächenrecycling mit der Wiedernutzung von Altstandorten. Dazu sind lokale fachlich begründete und politisch vereinbarte Entwicklungsziele in einem überschaubaren Zeitraum zu realisieren. Deshalb beschloss die Bürgerschaft im Juli 1999 die Erarbeitung des vorliegenden Bodenschutzkonzeptes mit einer Beschreibung der gegenwärtigen Situation des Bodenzustandes sowie eines daraus abgeleiteten Maßnahmekataloges zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressource Boden. Mit Beschluss des Bodenschutzkonzeptes im Jahre 2001 (Nr. 0312/01-BV) wurde eine Überarbeitung nach fünf Jahren festgelegt.
Die Sicherung der Bodenfunktionen oder ihre Wiederherstellung sind auch in der Leitlinie zum Schutz des Bodens durch Altlastensanierung, flächenschonende Stadtentwicklung und Entsiegelung in den Leitlinien zur Stadtentwicklung als Beitrag zur Rostocker Agenda 21 von der Bürgerschaft beschlossen worden [2].
2. Naturräumliche Grundlagen
Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bodenbildung sind das geologische Ausgangsgestein, und die natürlichen Umweltbedingungen wie das Relief, das Klima, der Wasserhaushalt und die Vegetation sowie die Nutzung, die im Folgenden beschrieben werden.
2.1. Geologie
Landschaft und oberflächennaher Untergrund Rostocks gehen auf die letzte Eiszeit, das Pleistozän, zurück. Prägend für die ebene bis flachwellige Grundmoränenlandschaft war die Rosenthaler Staffel innerhalb des Pommerschen Stadiums der Weichselvereisung. Die weitere Ausformung erfolgte im Spätpleistozän sowie im Holozän, bevor durch die Besiedlung in hohem Maße durch den Menschen in die Landschaft eingegriffen wurde.
Der geologische Untergrund besteht vorwiegend aus Geschiebemergel, einem kalkhaltigen Lockergestein, das großflächig von Sanden unterschiedlicher Mächtigkeit überlagert ist. Die Ausprägung des Geschiebemergels schwankt zwischen lehmigem Sand und nahezu sandfreiem Ton. Der oberflächennahe Geschiebemergel ist in der Regel bis in eine Tiefe von 1-2 m unter Flur zu Geschiebelehm verwittert.
In der Rostocker Heide stehen spätpleistozäne Schmelzwassersande über dem Geschiebemergel an. Sie sind in weiten Teilen von meist nur wenige Dezimeter mächtigen Flugsanden überdeckt. Im Bereich der Warnow-Rinne gruben sich die Schmelzwasserströme bis zu 50 m tief in die Geschiebemergelhochfläche ein und überdeckten dabei die unteren Sande mit Talsanden.
Durch Verlandung des Breitlings, des Warnowtales sowie anderer wassergefüllter Senken und Rinnen kam es zu ausgedehnten, überwiegend flachgründigen Niedermoorbildungen. Die entstandenen Mudden und Torfe erreichen lokal Mächtigkeiten von mehr als 10 Metern wie z.B. in den Riekdahler Wiesen. Schilf- und Seggentorfe sind die bestimmenden Torfarten.
In den Siedlungskernen sind Auffüllungen vor allem aus umgelagertem Bodenmaterial und aus Bauschuttresten typisch. Diese Aufschüttungen können mehrere Meter mächtig sein und enthalten oft Beimengungen aus Brandresten und Abfällen.
2.2. Bodenentwicklung und Verbreitung im Stadtgebiet
Die Entwicklung vom undifferenzierten Lockergestein zum stark gegliederten Boden nimmt in Abhängigkeit von den genannten Einflussfaktoren einen sehr unterschiedlichen Verlauf. Stadtböden haben spezifische Veränderungen erfahren, die durch die Absenkung des Grundwasserspiegels, den Auftrag und Abtrag von Schichten, die Düngung und Bewässerung, die Verdichtung und die Schadstoffbelastungen der ursprünglich natürlichen Böden verursacht wurden. Die natürlichen Böden haben sich über Zeiträume von mehreren tausend Jahren entwickelt, während sich Rohböden schon nach wenigen Jahren herausbilden können.
Die Bodendecke der Erde ist durch eine große Vielfalt gekennzeichnet. Allein in Deutschland werden 70 verschiedene Bodentypen unterschieden [29]). Von diesen Bodentypen sind in Rostock die folgenden am meisten verbreitet [3][4]:
Tab. 1: Wichtige Bodentypen der Hansestadt Rostock
Bodentyp |
Vorwiegende Verbreitung |
Flächenanteile |
Gleye |
Rostocker Heide,
Warnowniederung |
27% |
Pseudogleye |
Rostocker Heide |
17% |
Podsole |
Rostocker Heide |
17% |
Niedermoore |
Küstennähe, Warnowniederung |
8% |
Parabraunerden |
Süden und Südwesten des
Stadtgebietes |
3% |
Regosole |
Küstenzone/ Dünen |
6% |
Pararendzinen |
Aufschüttungen,
Siedlungskerne |
8% |
Hortisole |
Gärten |
1% |
Die in Rostock am weitesten verbreiteten Bodentypen Gley und Pseudogley sind unter dem Einfluss von Grund- oder Stauwasser entstanden. Gleye mit Hauptverbreitungsgebiet in der Rostocker Heide sind natürliche Standorte nässeverträglicher Pflanzengesellschaften.
Podsole als typische Waldböden sind in den Sandgebieten der Rostocker Heide zu finden. Die Nährstoffauswaschung und Anreicherung von natürlich vorkommenden Metalloxiden in tieferen Horizonten machen eine andere als die forstwirtschaftliche Nutzung problematisch.
Im Uferbereich von Warnow und Breitling sowie in den Niederungen der Warnowseitenbäche (Schmarler Bach, Hechtgraben, Peezer Bach, Stromgraben) ist es zur Entwicklung von Niedermoorböden aus Torfen und teilweise auch Mudden gekommen. Die Niedermoorböden erfüllen die Bodenfunktionen in besonderem Maße. Sie sind Lebensraum für hochspezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Sie können Wasser und Nährstoffe zurückhalten und haben erheblichen Einfluss auf das lokale Klima. Ihr Bestand ist durch Eingriffe in ihren Wasserhaushalt stark gefährdet.
Parabraunerden entwickeln sich auf lehmigen Substraten, typisch ist eine vertikale Tonverlagerung. In Abhängigkeit vom vorhandenen Ausgangsgestein sind sie vor allem im Süden und im Westteil Rostocks anzutreffen. Parabraunerden gelten als leistungsfähige Böden und werden vorzugsweise ackerbaulich genutzt.
Neben ihrer natürlichen Ausbildung insbesondere auf erodierten Geschiebemergelkuppen entsteht der Bodentyp Pararendzina auch auf Aufschüttungen, vor allem in der Warnowniederung. Erste Aufschüttungen entstanden bereits nach der Stadtgründung im 13. Jahrhundert. Trümmerreste und Bauschutt wurden insbesondere nach dem 2. Weltkrieg großflächig über das Stadtkerngebiet verteilt. Auch in der Warnowniederung wurden oft mehrere Meter solcher Auffüllungen aus Ziegeln, Betonteilen, Schlacken sowie Hafen- und Klärschlämmen auf die dort anstehenden Torfe und Mudden aufgebracht, um den Baugrund zu verbessern.
Lockersyroseme und Regosole als weitere Rohbodentypen entwickelten sich auf carbonatfreien Aufträgen, so auch im Strandbereich als Dünen. In Feuchtgebieten bilden sich durch Auf- und Abträge Roh-Gleye aus.
Die Gartenböden (Hortisole) entwickelten sich durch intensive und tiefe Bodenbearbeitung in Verbindung mit Humusanreicherung.
3. Informationsgrundlagen
Die Informationsgrundlagen über die Böden im Rostocker Stadtgebiet, über ihre Funktion, ihre Verbreitung, die aktuelle Nutzung und vor allem über ihre Belastung wurden in den letzten Jahren weiter verbessert und allen Interessenten besser zugänglich gemacht. Deshalb wird das im Amt für Umweltschutz vorhandene Altlasten- und Bodeninformationssystem ständig weiterentwickelt. Diese Datenbank verfolgt neben einer umfassenden Bürgerinformation das Ziel, Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Investitionen und Planungen zu schaffen.
Das Bodeninformationssystem ist ein Teil des kommunalen Umweltinformationssystems (UIS).
· Datenbestand
Grundlage für alle Auskünfte über die Altlasten im Stadtgebiet und ein erfolgreiches Altlastenmanagement ist ein spezielles Altlastenkataster. Von den ursprünglich etwa 3500 registrierten Altlastverdachtsflächen in der Hansestadt Rostock sind nach gründlichen Recherchen und Untersuchungen nur noch 388 verblieben. Jedoch signalisieren diese Flächen einen großen Bedarf an Untersuchung, Bewertung und Sanierung (Vgl. Anhang 1 Handlungsfeld(1)).
Die in den Jahren 1992 bis 1995 mit einer Stadtbodenkartierung erhobenen Daten über das Bodeninventar bilden die Voraussetzung, um die Bodenschutzbelange in der Landschafts- und Bauleitplanung berücksichtigen zu können. Sie werden ständig aktualisiert und erlauben Aussagen zu Bodenarten, Bodennutzung und zur Versiegelung [3] (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (3)).
Die Untersuchungen auf sensibel genutzten Flächen wie Kleingarten und Spielplätzen wurden systematisch weitergeführt (vgl. Anhang 1). Vereinzelt ermittelte Überschreitungen der Orientierungswerte von ausgewählten Schad- und Nährstoffen in diesen Böden erforderten keinen akuten Handlungsbedarf.
Die in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) im Bereich des Holbeinplatzes, in Stuthof und in der Rostocker Heide eingerichteten Bodendauerbeobachtungsflächen werden weiter betrieben und grundlegende Bodendaten aufgenommen. In Verbindung mit den vorhandenen Immissionsmesscontainern soll u.a. der Einfluss des Straßenverkehrs auf die angrenzenden Böden beobachtet werden.
Der umfassende Datenbestand über
die Waldböden wird im Forstamt geführt. In der Forstlichen Standortkartierung
sind 5100 ha der städtischen Waldfläche mit Stand 1999 dokumentiert. Ergebnisse
sind Standortkarten mit Haupt- und Lokalbodenformen und beschreibenden Merkmalen,
wie z.B. Grundwasserflurabstands-Amplituden [5]. Die Kartierung
der Waldböden ist Grundlage für eine standortgerechte Waldbewirtschaftung und
fließt in die Waldbewirtschaftungspläne (Forsteinrichtung) und die Umsetzung
der FSC- Zertifizierung (Bürgerschaftsbeschluss 1887/71/1999) ein. Die FFH-
Managementplanung auf insgesamt 3500 ha Stadtwald hat die vorliegende
Forsteinrichtung als integrierten Bestandteil übernommen.
4. Flächenbilanzierung und Flächenrecycling
Für eine nachhaltige Stadtentwicklung spielen der Umgang mit dem Boden und das Eigentum am Boden eine hervorragende Rolle. Gefordert ist vor allem ein umfassendes und langfristig tragfähiges Management von Boden- und Flächenressourcen. Der verbindliche Flächennutzungsplan für die Hansestadt Rostock von 2006 hat die rechtlichen Festlegungen für die Nutzung der einzelnen Grundstücke vorbereitet und enthält Aussagen über die Art der Nutzungen. Zahlen über die Nutzungsverteilung liegen für die Jahre 1989, 1995 und 2002 vor. Damit werden Vergleiche zu früheren Flächenbilanzierungen möglich. Erstmals wurde die Flächennutzungsentwicklung 1995 mit Hilfe von Satelliten- und Luftbildern von der Universität Rostock ausgewertet [6]. Die ersten zur Verfügung stehenden Satelliten- und Luftbilder besitzen noch keine hohe Auflösung. Mit den Luftbildern der Befliegung 2002 konnte eine deutlich bessere Qualität erzielt werden. Der in Zusammenarbeit mit der Universität Rostock erstellte Interpretationsschlüssel ermöglichte eine detailliertere Auswertung. Die Entwicklung der realen Flächennutzung ist in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Zunahme baulich versiegelter Flächen zwischen 1989 und 2002
|
Zunahme baulich versiegelter Flächen [ha] |
||
1989 - 1995 |
1995-2002 |
1989 - 2002 |
|
Einzelhausbebauung |
6,93 |
103,91 |
110,84 |
Reihenhausbebauung |
2,79 |
18,04 |
20,83 |
Großblockbebauung |
0,09 |
1,65 |
1,74 |
Mischnutzung |
1,66 |
13,27 |
14,93 |
Industrie und Gewerbe |
54,40 |
21,90 |
76,30 |
Kläranlage |
0,82 |
4,17 |
5,00 |
Parkplätze |
51,14 |
21,51 |
72,65 |
Stadtplätze |
0,16 |
1,40 |
1,55 |
Summe |
117,99 |
185,85 |
303,84 |
Betrachtet man die Entwicklung der Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet, so wird deutlich, dass im Zeitraum 1989 – 1995 der Schwerpunkt in der Erweiterung der Flächen für Industrie und Gewerbe lag. In der darauf folgenden Periode von 1995 – 2002 stand der Wohnungsbau, vor allem für Einfamilienhäuser im Vordergrund [28].
Abbildung 1
Flächennutzung nach Luftbildauswertung 2002
Die Flächenbilanzierung weist einen durchschnittlichen jährlichen Flächenverbrauch von 23 ha für Siedlungs- und Verkehrsflächen im Zeitraum von 1989 bis 2002 nach. Diese Kennziffer soll mit dem beschlossenen Flächennutzungsplan nicht überschritten werden. Es werden darin zusätzlich Bauflächen ausgewiesen, die bei einer Geltungsdauer von 10 – 15 Jahren einen Flächenverbrauch in einer ähnlichen Größenordnung bedeuten.
Zukünftig ist vor jeder neuen Flächeninanspruchnahme zu prüfen, ob ein begründeter Bedarf vorliegt und ob in diesen Fällen nicht ein Flächenrecycling auf vorhandenen Industrie- und Gewerbebrachen oder auch in Baulücken die bessere nachhaltige Lösung ist. Das BauGB fördert im § 13 a eine vereinfachte Entwicklung solcher Flächen.
Beispiele von Brachflächen im Stadtgebiet, die für so eine städtebauliche Entwicklung geeignet sind, enthält Tabelle 3.
Tabelle 3: Beispiele für
Brachflächen im Innenbereich
Gebiet |
Planungsfläche ha |
Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde |
6,4 |
Nordkante Akerwerft |
21,5 |
Ehemaliger Grenzschlachthof |
15,1 |
GE-Fläche westlich Max-Eyth-Straße |
3 |
Ehemaliges Dieselmotorenwerk |
14,8 |
Friedrich-Franz-Bahnhof |
10 |
5. Bodenbelastungen und
schädigende Einwirkungen
Von großer Bedeutung für den Bodenschutz ist die im § 5 BauGB vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht für die „für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“. Daraus ergibt sich ein großes stadtplanerisches Nachfragepotential nach bodenbezogenen Daten, insbesondere zur Bodenkontamination [31]. Die Probleme werden im Einzelnen geschildert.
5.1.1.
Altlasten und schädliche
Bodenveränderungen
· Altstandorte und Altablagerungen
Im Altlastenkataster waren am 31. Dezember 2006 insgesamt 3.000 Altstandorte und 315 Altablagerungen erfasst. Bei 2.582 Altstandorten und 181 Altablagerungen hatte sich der Verdacht nach einer historischen Recherche, orientierender oder Detailuntersuchung nicht bestätigt. Weitere 60 Flächen wurden saniert und 11 teilsaniert.
Besonders gravierende Altlasten mit vordringlichem Handlungsbedarf sind die Altstandorte des ehemaligen Gaswerkes Bleicherstraße, des Geländes des ehemaligen Chemiehandels in der Neubrandenburger Straße, Teilflächen der ehemaligen Schädlingsbekämpfung im Dalwitzhofer Weg, die sich alle im Trinkwasserschutzgebiet der Warnow befinden. Außerdem ist auf Grund der Schadstoffbelastungen im Boden und Grundwasser ein notwendiger Sanierungsbedarf auf den ehemaligen Betriebsgeländen der Bitumenverarbeitung Altkarlshof, der chemischen Reinigungen Rahnstädter Weg und Ahlbecker Straße und IKS Neubrandenburger Straße vorhanden.
· Schadstoffe in Aufschüttungsböden
Die Schadstoffanreicherungen in Aufschüttungsböden können insbesondere bei Nutzungsänderung, z.B. einer alten Industriebrache in Wohnnutzung, gesundheitliche Gefährdungen darstellen. Bei Umlagerungen können darüber hinaus unbelastete Böden nachteilig verändert werden (siehe Kap. 5.2.1 ”Bodenauftrag und -abtrag”).
Auffällig in Rostock sind die erhöhten Gehalte an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Neben der Belastung mit PAK sind auf einigen Aufschüttungen auch erhöhte Gehalte an MKW sowie an Schwermetallen nachgewiesen. Letztere überschreiten häufig die Vorsorgewerte der BBodSchV.
Bisher ist der Belastungsstatus aber nur in Teilbereichen der großflächigen Aufschüttungen innerhalb des Stadtgebietes untersucht worden. (vgl. Anhang 1, Handlungsfelder (1.5 und 1.6)). In Zusammenarbeit mit dem LUNG werden seit 2006 Böden verschiedener größerer Städte in M-V auf Hintergrundgehalte an PAK, Schwermetallen sowie Chlorid und Sulfat untersucht. Ausgewählte Teilflächen in Rostock spielen bei diesem Pilotprojekt eine besondere Rolle.
In der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 sind Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte festgelegt. Für die Schadstoffe, die dort nicht angeführt sind, gelten die Zuordnungswerte der LAGA M 20 –Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen- für den Wiedereinbau von Boden. Weitere Werte zur Ergänzung der BBodSchV werden zurzeit erarbeitet.
·
Bioabfall
Der Boden erfüllt auch die Funktion der Entsorgung. Es werden auch Stoffe in den Boden eingebracht, die in ihm abgebaut oder umgesetzt werden. Dazu gehören abbaubare organische Abfälle, die in einer Anlage oder durch Eigenkompostierung aufbereitet werden müssen und dann wieder dem Naturkreislauf zurückgeführt werden. So wird beispielsweise in der Hansestadt Rostock der Bioabfall getrennt erfasst. Durch die Biotonne wurde 2006 eine Menge von 8.575 t gesammelt. Dafür wird das Sammelsystem der Braunen Tonne genutzt. Dazu kommen weitere 8.550 t Grünschnitt. Der so eingesammelte Abfall wird in der Kompostieranlage in Parkentin aufbereitet.
Daneben besteht die Möglichkeit eine so genannte Eigenkompostierung durchzuführen. Die Abfallerzeuger kompostieren die Bioabfälle dann auf dem eigenen Grundstück und setzen diese Biomasse im eigenen Garten zur Bodenverbesserung wieder ein. Die Zahl der Personen wird zum 30.06.2006 mit 17.361 von insgesamt angeschlossenen 193.772 Personen angegeben. Bisher sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass durch den Einsatz von Kompost Schadstoffanreicherungen im Boden stattgefunden haben.
5.1.2.
Schadstoffeinträge über den Luft- und
Wasserpfad
Im Rostocker Stadtgebiet werden ständig Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Schwebstaub an zwei Messstationen in der Luft gemessen.2 Die Belastung durch Staubniederschläge blieb innerhalb des Messzeitraumes bis 2001 fast konstant und entspricht mit 260 mg/m2d im Jahresmittel den Belastungen in vergleichbaren Städten in Mecklenburg-Vorpommern. Eine deutliche Tendenz zur Abnahme der Staubniederschläge im Innenstadtbereich und damit verbunden die Abnahme von Schadstoffniederschlägen ist deutlich erkennbar. Der Staubniederschlag ist unter 200 mg/m2d gesunken. Deshalb finden keine Messungen mehr statt, da die Belastung gering ist und keine gesetzliche Vorschrift zur Erfassung besteht.
Die Hauptquelle für die Luftbelastung ist der Verkehr, untergeordnet tragen Industrie und Hausbrand zur Schwebstaubemission bei. Der Eintrag von Schadstoffen über den Luftpfad in den Boden ist weitgehend ungeklärt. Schwermetalle werden wie auch PAK von Ruß- und Staubpartikeln der Abgase bzw. Abriebstäube gebunden und können dauerhaft an den Fahrbahnrändern eingelagert werden. Flächengröße und Bedeutung der Bodenbelastungen in den Seitenstreifen sind noch aufzuklären (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (1)). Gefährdungen bestehen weiterhin durch Altöl- und Benzintropfverluste, Reifen-, Bremsbelag- und Fahrbahnabriebe und durch Einträge von Auftausalzen über den Wasserpfad [10].
Als Hauptbelastungselemente bzgl. Boden- und Gesundheitsgefährdung spielen vor allem Blei und Cadmium wegen der großen Verbreitungsreichweiten (bis 220 m bzw. 40 m) eine Rolle. Zur Abschätzung der Gefährdung für das Schutzgut Boden sind deshalb die in Rostock im Staubniederschlag gemessenen Pb- und Cd-Gehalte mit Depositionsraten verglichen worden (Tab. 4 und 5). Diese auf Vorsorge orientierten Werte errechnen sich aus Richtwerten für tolerierbare Gesamtgehalte und Vorbelastungen [11, S. 34].
Tab. 4: Jahresmittelwerte von ausgewählten Schwermetallen im Staubniederschlag Messcontainer Stuthof
(Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)
|
StNd |
Pb |
Cd |
Cu |
Ni |
Cr |
As |
Jahr |
mg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
1995 |
72 |
9,8 |
0,51 |
6,3 |
3,5 |
3,3 |
0,19 |
1996 |
53 |
12,3 |
0,66 |
6,3 |
2,7 |
2,4 |
0,19 |
1997 |
95 |
12,0 |
0,64 |
24,9 |
3,0 |
3,7 |
0,25 |
1998 |
83 |
8,5 |
0,42 |
7,0 |
3,1 |
3,4 |
0,52 |
1999 |
72 |
8,3 |
0,55 |
6,2 |
2,9 |
4,2 |
0,95 |
2000 |
89 |
10,9 |
0,51 |
8,8 |
3,3 |
4,0 |
|
2001 |
83 |
17,4 |
0,38 |
13,5 |
5,8 |
3,7 |
|
Tab. 5: Jahresmittelwerte von ausgewählten Schwermetallen im Staubniederschlag Messcontainer Holbeinplatz
(Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)
|
StNd |
Pb |
Cd |
Cu |
Ni |
Cr |
As |
Jahr |
mg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
µg/m2d |
1995 |
321 |
44,4 |
0,38 |
67,5 |
11,6 |
18,3 |
1,05 |
1996 |
271 |
34,9 |
0,50 |
56,9 |
11,4 |
18,0 |
0,68 |
1997 |
256 |
33,1 |
0,29 |
50,4 |
9,2 |
13,6 |
0,68 |
1998 |
179 |
15,9 |
0,19 |
32,1 |
6,9 |
11,2 |
0,58 |
1999 |
165 |
16,6 |
0,21 |
36,3 |
6,2 |
9,5 |
1,32 |
Die im Schwebstaub gemessenen PAK-Gehalte tragen im Vergleich zu anderen Eintragsquellen nur untergeordnet zur PAK-Belastung in Böden bei. Die Konzentration des Leitparameters Benzo(a)pyren sank in Rostock zwischen 1992 und 1997 von 2,2 ng/m3 auf 0,5 ng/m3. Benzo(a)pyren stammt vor allem aus Kohlefeuerungen. Die Emissionsrate war deshalb im Winter 10fach höher als im Sommer [12, S. 30].
Eine Prüfung, inwieweit die Anreicherung von Schadstoffen im Boden mit dem Staubniederschlag korreliert, kann durchgeführt werden, wenn die Staubniederschläge konstant gemessen werden. Zurzeit erfolgt keine kontinuierliche Messung am Holbeinplatz. Hier ist eine engere Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erforderlich, das für die Dauerbeobachtungsflächen und für die Luftgütemessung zuständig ist.
5.1.3.
Direkte Einträge
Pflanzenschutzmittel und Düngemittel
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Vergangenheit reicherte schwer abbaubare Schadstoffe im Boden und im Grundwasser an. Durch strengere Regelungen wird der Einsatz von solchen Pflanzenschutzmitteln inzwischen stark eingeschränkt. Der Einsatz bestimmter Wirkstoffe, die in der Natur nicht abgebaut werden, ist inzwischen nicht mehr erlaubt.
Nach Auskunft des Pflanzenschutzdienstes ist der Anwendungsumfang von PSM rückläufig. Trotzdem ist noch Aufklärungsarbeit notwendig, um chemische Pflanzenschutzmaßnahmen weiterhin einzuschränken.
Chemische Pflanzenschutzmittel sollten im Haus- und Kleingartenbereich nur auf gärtnerisch genutzten Flächen (Rasenflächen, Beet- und Topfpflanzen) zum Einsatz kommen. Die für diesen Einsatz zulässigen Mittel sind mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich“ gekennzeichnet. In der Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. der Hansestadt Rostock ist dies unter Pkt. 6.1 ausgeführt. Ergänzend wird darauf verwiesen, biologischen Methoden den Vorzug zu geben.
Auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen können Pflanzenschutzmittel nur unter Einhaltung der Gebote des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.05.1998 eingesetzt werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Versorgungs-, Umspannanlagen, Fernwärmetrassen, Straßenbahntrassen, Hafenvorgelände u.ä. darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erfolgen. Für die Stadt Rostock ist dies das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Regionaldienst Rostock –LALLF- (ehem. Landespflanzenschutzamt).
Im Bereich der Stadt Rostock werden für diese Maßnahmen weitestgehend nur blattwirksame Herbizide auf Glyphosat- /Glufosinatbasis genehmigt.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Als befestigte Flächen gelten in diesem Sinne alle Wege und Plätze inklusive Garageneinfahrten und Gehwege mit asphaltiertem, gepflastertem oder geschottertem Untergrund. Auch die vielfach als Parkplätze angelegten Rasengittersteinflächen sind den befestigten Flächen zuzuordnen. Eine Fugenbehandlung bei gepflasterten Flächen ist ebenfalls nicht gestattet.
Auf öffentlichen Grün- und
Waldflächen werden bis auf begründete Ausnahmen generell keine
Pflanzenschutzmittel angewendet. Der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln im Wald ist nicht zulässig ausgeschlossen (lt.
städtischer Forsteinrichtung und FSC- Zertifizierung); Ausnahmen werden nur
nach entsprechender Notwendigkeit und daraus erfolgender behördlicher Anordnung
gemacht. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der jährlichen Kontrolle zur FSC-
Zertifizierung.
Laut Düngemittelverordnung vom 1.7.1996 sind die Nutzer landwirtschaftlicher Flächen zu Nachweisen über Düngereinsatz und zu Untersuchungen des Nährstoffstatus der Böden verpflichtet. Auf Klein- und Hausgärten wird die Düngung dagegen häufig ohne entsprechende Bemessungsgrundlagen durchgeführt. Beratungs- und Informationsangebote zu vorhandenen Untersuchungsergebnissen sind daher zu verstärken (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (4.4)). Düngereinsatz ist oft auch Ursache für Eutrophierungen von Gewässerökosystemen, die mit den ausgewaschenen Nährstofffrachten aus dem biologischen Gleichgewicht gebracht werden.
Die Gülleverwertung ist ebenso in der Düngemittelverordnung geregelt. Sie ist in Rostock zusätzlich problematisch, wenn die landwirtschaftlichen Flächen in der unmittelbaren Nähe von Wohnsiedlungen liegen. Über den Einsatz muss hier besonders sorgfältig entschieden werden.
Auftaumittel
Als Streusalz wird ausschließlich auf Fahrbahnen dreier Dringlichkeitsstufen sogenanntes Feuchtsalz, kristallines NaCl mit Kochsalzlösung, verwendet. In Ton-/ Humuskomplexe eingelagerte Na+-Ionen verursachen Verschlämmungen bzw. Verdichtungen des Bodens und verringern so die Durchlüftung und Wasserleitfähigkeit. Das Chlorid-Ion kann in das Grundwasser ausgewaschen werden. Durch Anreicherungen der Auftausalze in den Straßenrandbereichen werden Vegetationsschäden hervorgerufen.
Vor und nach der Winterdienstperiode 2005/2006 wurden Bodenproben in ausgewählten Straßenrandbereichen entnommen. Diese Proben wurden auf ihren Chloridgehalt analysiert. Die Mehrzahl der Analysen wies danach keine phytotoxischen Chloridkonzentrationen auf. Diese Befunde stehen im Widerspruch zu den an Straßenbäumen festgestellten Anzeichen, wie Blattrandnekrosen, die bisher ziemlich sicher als Salzschäden eingestuft wurden. Weitere Untersuchungen bzw. Klärung der Ursachen müssen erfolgen.
In der Trinkwasserschutzzone im Bereich der Warnow ist ebenso wie auf Gehwegen nur Kies als abstumpfendes Mittel erlaubt, da von ihm keine Gefährdung ausgeht. Der Verbrauch schwankt in Abhängigkeit von den Einsatztagen und lag im Winter 2005/2006 bei 2900 t Kochsalz und 1200 t Kies.
Tab. 6: Verbrauch von Streusalz und
–sand in der Hansestadt Rostock 1996 – 2006
Winterhalbjahr |
Einsatztage |
Salzverbrauch (t) |
Kiesverbrauch (t) |
betreutes Straßennetz (km) |
1996/1997 |
70 |
2.130 |
1.731 |
374 |
1997/1998 |
26 |
610 |
640 |
374 |
1998/1999 |
54 |
2.894 |
1.400 |
385 |
1999/2000 |
40 |
1.330 |
1.560 |
392 |
2000/2001 |
42 |
2.123 |
1.163 |
392 |
2001/2002 |
37 |
2.144 |
1.947 |
382 |
2002/2003 |
45 |
2.764 |
1.968 |
382 |
2003/2004 |
48 |
2.125 |
1.202 |
382 |
2004/2005 |
52 |
2.370 |
1.300 |
408 |
2005/2006 |
75 |
2.900 |
1.200 |
384 |
Havarien mit bodengefährdenden Stoffen
Im Jahr 2005 gab es im Stadtgebiet 13 Havariefälle, von denen Bodengefährdungen ausgingen. In den meisten Fällen handelte es sich um Mineralölschäden.
Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr werden bei drohenden oder eingetretenen Bodenverunreinigungen
unverzüglich eingeleitet. Bei unbefestigtem verunreinigtem Boden wird in der
Regel ein Bodenaustausch angeordnet.
Für das Jahr 2006 wurde lediglich eine größere havariebedingte
Bodenverunreinigung erfasst. In weiteren Fällen konnte eine Bodengefährdung
durch schnelles Eingreifen verhindert werden.
Im BBodSchG sind die Verantwortlichkeiten geregelt: Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, muss der Zustandsstörer für die Schadensbeseitigung aufkommen. Die Hansestadt Rostock hat aufgrund der Küstenlage außerdem noch Gefahren durch illegale Beseitigung ölverschmutzter Wässer aus Schiffen abzuwehren. Jüngstes Beispiel war die Ölverschmutzung am gesamten Strand der Hansestadt im Februar 2003.
Schädigung des Bodenhaushaltes durch schädliche Mikroorganismen
Hierunter fallen Keimbelastungen durch Tierkadaver und Kot.
· Tierkadaver
Innerhalb des Stadtgebietes ist bisher nur eine Ablagerung von Tierkadavern bekannt geworden. Die Ablagerung erfolgte bereits in den 70er Jahren im Ortsteil Brinckmanshöhe. Die Beseitigung der Ablagerung erfolgte im Zuge der Erschließung des Wohngebietes 1997.
Der Eintrag von Keimen oder Pharmazeutika über Tierkadaver in den Boden wird im zunehmenden Maße kontrolliert werden müssen.
Durch das Vogelgrippevirus bestand 2006 die Anforderung, einen Wasenplatz für Tierkadaver im Stadtgebiet auszuweisen. Hier sollen die verendeten Tiere im Seuchenfall abgelagert werden, wenn die im Land vorhandenen Kapazitäten zur Tierkörperbeseitigung nicht ausreichen. Unter Beachtung vor allem wasserwirtschaftlicher und bodenkundlicher Belange konnte eine Vorzugsfläche ausgewiesen werden.
· Eintrag von Exkrementen/ Hundekot
Mit Datum 01. August 2006 waren in Rostock 6502 Hunde gemeldet. Im Verhältnis zum vorhergehenden Berichtszeitraum ist damit ein Rückgang der registrierten Hunde um ca. 400 zu verzeichnen.
Rechnet man pro Hund mit einem Anfall von 60-90 kg Kot im Jahr, entspricht diese Anzahl ca. 390-585 t/a. Geht man von einer Anzahl von 2000 bis 3000 nicht gemeldeter Hunde aus, bewegt sich die Zahl zwischen 510 – 850 t jährlich. Im Vordergrund steht die gesundheitliche Gefährdung durch die mikrobielle Belastung und nicht die Gefahr für den Boden. Die Keime können über längere Zeit im Boden erhalten bleiben und sind wegen Verschleppung nicht lokal zu begrenzen (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (5.1)). Weiterhin ist die Zahl der Hundehalter, die die Exkremente ihrer Tiere nicht wegräumen nach wie vor hoch. Beschwerden oder Hinweise zu Verunreinigungen durch Hundekot sind trotz verbesserter rechtlicher Lage immer noch zahlreich. Flächendeckend existieren in Rostock 24 Hundetoiletten und 13 Beutelspender. Abfalltüten für die Hundekotentsorgung werden ebenfalls über die Ortsämter kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung kann über die Abfallbehälter der Hundetoiletten als auch über die Papierkörbe erfolgen. Zur Aufklärung der Hundehalter wird die „Kleine Hundefibel“ an die Hundehalter verteilt.
· Klärschlamm
Gefahren für die Bodenqualität können auch durch das Aufbringen von Klärschlämmen entstehen, die mit Schadstoffen durchsetzt sein können [31]. Die Beseitigung von Klärschlämmen durch landwirtschaftliche Nutzung als Pflanzendünger oder zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit unterliegt zunächst dem Abfallrecht. Daneben wird die Verwertung von Klärschlammen durch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geregelt. Aus Sicht gemessener Schadstoffbelastungen ist der überwiegende Teil der in M-V anfallenden kommunalen Klärschlämme für die Landwirtschaft gut verwertbar, denn die mittleren Schwermetallgehalte liegen wie die Gehalte der organischen Schadstoffe größtenteils weit unter den in der AbfKlärV vorgegebenen Grenzwerten [13].
1998 wurden landesweit jedoch nur
53% des Klärschlammaufkommens in der Landwirtschaft eingesetzt. In Rostock
stehen geeignete Ackerflächen nur begrenzt zur Verfügung. Auch deshalb wurden
die aus der Kläranlage Rostock-Bramow im Geschäftsjahr 2005 anfallenden
Klärschlamm-Trockenmassen von 5592 t zur Kompostierung in den Landkreis
Parchim abgegeben.
5.2. Sonstige Bodenveränderungen
5.2.1.
Bodenauftrag und -abtrag
Im Rahmen der Veränderungen und Belastungen von Böden bilden neben der Flächenversiegelung vor allem Bodenauf- und -abträge einen Schwerpunkt. Dabei spielen im Stadtgebiet vor allem die Aufträge und Abträge von Boden im Zuge von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen eine Rolle.
Bodenaufträge dürfen lt. DIN 19 731 nicht durch Aufspülung und Aufschlämmung vorgenommen werden. Ohne Oberboden-Abschiebung sind Aufträge bis max. 20 cm möglich. Nachfolgemaßnahmen, wie Auflockerungen, sind bei allen großflächig angelegten Projekten festzuschreiben. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sind Aufträge als Eingriff zu betrachten, wenn sie auf einer Fläche > 300 m2 im Außenbereich vorgenommen werden.
Beim Bodenaushub ist generell dem Grundsatz der Vermeidung zu folgen. Ausführungen zum Massenausgleich bzw. zur Verwertung sind Bestandteil der Planung [14]. Bei allen städtischen Großvorhaben ist ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen. Die ökologischen Belastungen können dadurch gezielt gemindert und die ökonomischen Auswirkungen minimiert werden. Gute Erfahrungen konnten mit dem Bodenmanagement für die IGA 2003 gesammelt werden.
Bodenaushub mit geringen Schadstoffkonzentrationen bis Vorsorgewert nach BBodSchV bzw. Zuordnungswert Z 0 nach LAGA ist möglichst wieder auf dem gleichen Baugrundstück einzubauen. Ansonsten wird die Beseitigung des Bodenmaterials nötig (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (3)).
5.2.2.
Bodenverdichtung
Bodenaufträge können in Abhängigkeit von den physikalischen Bodeneigenschaften zu Verdichtungen der liegenden Horizonte führen. Dabei werden das Gefüge sowie der Wasser- und Lufthaushalt des Bodens beeinträchtigt. Technogene Bodenverdichtungen sollten durch Auflockerungen beseitigt werden.
Eine weitere Ursache für die
Bodenverdichtung ist die notwendige Bearbeitung von landwirtschaftlichen
Flächen (siehe Kap. 6 ”Flächenspezifische
Entwicklungsziele”). Für die
Bedeutung und Bewertung von solchen Verdichtungen ist entscheidend, ob nur der
Oberboden oder auch der Unterboden betroffen ist.
Für die Bewirtschaftung von Waldflächen ist gemäß städtischer
Forsteinrichtung und FSC- Zertifizierung ein flächiges Befahren ausgeschlossen.
Hier kommt ein vorgeschriebenes System von Haupt- und Nebenwegen,
Maschinenwegen und Rückegassen zum Einsatz, die sich nach den jeweils örtlichen
Bedingungen richten. Die Einhaltung wird im Rahmen der jährlichen Kontrolle zur
FSC- Zertifizierung überprüft.
5.2.3.
Erosion
Von Winderosion sind in Küstennähe liegende Ackerflächen zwischen Diedrichshagen und Lichtenhagen im kleineren Umfang betroffen.
Größere Probleme bereitet allerdings die Wassererosion auf noch bewirtschafteten Restflächen des Warnowhanggebietes z.B. bei Kassebohm. Die Folge sind starke Oberbodenreliefierungen mit Nachteilen für die Wasserregulierung und das Vegetationswachstum. Zunehmend sind Lärmschutzwälle von Wassererosion betroffen. Auf den steilen Hängen finden immer wieder Bodenverlagerungen statt.
5.2.4.
Nassbaggergutverwertung
Derzeit fällt in Rostock Baggergut mit hohem organischem Gehalt in einer Größenordnung von jährlich 50.000 - 100.000 m³ an. Die konzipierte Aufnahmekapazität der dafür vorgesehenen industriellen Absetz-Klassieranlagen (IAA) liegt bei max. 300.000 m³ im Spülfeld (SF) Schnatermann sowie 200.000 m³ im SF Radelsee. Aus dem abgetrockneten
Tab. 7: Schadstoffkonzentrationen
des Bodensubstrats aus der Industriellen
Absetz- und Klassier-Anlagen (IAA)
Rostock im Vergleich mit den Vorsorgewerten der BBodSchV (in mg/kg
Trockenmasse)
|
|
Cd |
Cu |
Cr |
Ni |
Pb |
Zn |
Hg |
PAK16 |
PCB6 |
Vorsorgewerte gem. BBodSchV |
Lehm |
1 |
40 |
60 |
50 |
70 |
150 |
0,5 |
3/10* |
0,05/0,1* |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
SF Schnater- mann 1996-97 |
MB SB |
0,2 0,35 |
10,0 16,8 |
30,0 45,0 |
9,0 15,0 |
8,0 16,3 |
26,0 47,8 |
< 0,3 < 0,3 |
0,43 0,65 |
|
Mieten SF Radelsee 1998 |
SB |
0,6 |
31,0 |
53,2 |
19,7 |
35,0 |
134 |
< 0,3 |
1,32 |
|
Mieten SF Radelsee 1999 |
MB SB |
0,13 0,23 |
12,3 27,0 |
8,6 23,8 |
6,7 14,3 |
13,7 26,7 |
73 150 |
0,21 0,5 |
0,64 1,21 |
0,02 0,05 |
Mieten SF Radelsee 2001 |
MB SB |
0,14 0,36 |
17,9 29,9 |
16,1 40,1 |
4,5 10,7 |
11,2 21,2 |
43 89 |
0,54 0,40 |
|
|
Mieten SF Schnaterm.2002 |
MB SB |
0,24 0,43 |
9,0 16,4 |
11 17 |
10 12,2 |
12 18,4 |
53 89 |
0,28 0,45 |
0,52 0,71 |
0,066 0,074 |
Mieten SF Radelsee 2002 |
MB SB |
0,23 0,47 |
10 20 |
11 19 |
7 14 |
11 21 |
53 107 |
0,18 0,3 |
0,66 1,2 |
0,064 0,053 |
Mieten SF Radelsee 2006 |
MB SB |
0,5 0,75 |
17 29 |
10 16,5 |
7,2 11,8 |
16 29,5 |
90 146 |
0,28 0,47 |
1,1 1,45 |
0,026 0,019 |
SF Schnater- mann 2005/2006 |
MB SB |
0,3 0,4 |
28,5 21,6 |
12,3 14,1 |
10,0 10,9 |
23,8 23,8 |
69,5 82,6 |
0,4 0,3 |
3,3 1,2 |
0,018 0,014 |
MB...Mischböden SB...Schlickböden
PCB...Polychlorierte Biphenyle
* Vorsorgewert bei mehr als 8 % organischer Substanz im Boden, unter diesen Bedingungen sind die Vorsorgewerte für die Schwermetalle nicht mehr bindend (s. BBodSchV).
Schlamm entwickelt sich nach Beräumung der Klassierpolder in den Reifungsanlagen für Schlicke und Mischböden der IAA ein verwertbares Bodensubstrat mit guter, stabiler Krümelstruktur und hohem Sorptionsvermögen. Die Abnahmemengen dieses Bodenmaterials liegen derzeit für die unterschiedlichen Einsatzfelder bei ca. 100.000 m³ pro Jahr. Zur Sicherung der Verwertbarkeit wird das Sediment bereits vor der Baggerung hinsichtlich seiner stofflichen Parameter, seiner Gehalte an Schwermetallen und organischer Parameter analysiert. Vor dem Einsatz werden die aufbereiteten Substrate entsprechend den rechtlichen Anforderungen zertifiziert.
Die Tab. 7 belegt, dass die Schadstoffwerte des gereiften Bodensubstrats die Vorsorgewerte der BBodSchV unterschreiten bzw. nur selten erreichen.
6. Flächenspezifische
Entwicklungsziele
Die Bodenentwicklungsziele orientieren sich an den Leitlinien zur Stadtentwicklung sowie am Umweltqualitätszielkonzept, das seit 2006 für die Hansestadt Rostock verbindlich ist. Sie sind insbesondere auf den vorsorgenden Bodenschutz gerichtet. Ihre Untersetzung und die Erarbeitung konkreter Maßnahmen erfolgt vorhabenbezogen. Die im Bodenschutzkonzept vereinbarten Ziele und Richtlinien sollen Eingang in weitere Fachplanungen (z.B. Warnowuferkonzept) finden.
Flächenkategorie Bodentyp/ Bodennutzung |
Ist-Bewertung |
Entwicklungsziel |
Maßnahme |
Niedermoore
|
Kartierung abgeschlossen. Starker Nutzungsdruck, in
Rostock abnehmende Fläche bzw. fortgeschrittene Bodendegradierung, seltene
Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen |
Schutz vor Überbauung, intensiver Nutzung und vor
Torfzehrung infolge Entwässerung. , Schutz und Wiederherstellung aller Bodenfunktionen .Erhalt
des Naturraumpotentials |
Anhang 1, (4.1) |
Waldböden |
Kartierung 1999
abgeschlossen; Mineralböden: 29% hydromorphe, 42% semi-hydromorph, 21% terrestrisch
(Podsole); 7% Moore |
Förderung Bodenentwicklung durch Steuerung
standortgerechter Vegetation , nachhaltige Bewirtschaftung entsprechend der
waldbaulichen Zielstellung aus der Forsteinrichtung und FFH-Status, Zertifizierung der Waldbewirtschaftung nach FSC-
Standard |
Anhang 1, (4.6/4.7) |
landwirtschaftlich genutzte Böden |
abnehmende Fläche,
Nährstoffeinträge über Dünger, Bodenverdichtungen; Information aus
Einzelflächenerhebung |
Erhaltung als Freiflächen und nachhaltige Bewirtschaftung, Extensivierung[u1] . |
|
Kleingärten |
sensibel genutzte Böden;
mitunter auf Aufschüttungen mit erhöhter Schadstoffbelastung (Organische Schadstoffe,
Pb, Cd, Cu...) |
Erhalt der Flächen. Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz vor Schadstoffeinträgen. Verbesserung der Bodenqualität bei Überschreitung
der Prüf-/ Maßnahmewerte BBodSchV? |
Anhang 1, (4.4) |
Parks/ Grünflächen |
siehe Landschaftsplan
(1996) |
Erhalt/ Wiederherstellung der Erholungsfunktion. und Schutz vor
Versiegelung, Teilflächen- Entsiegelung. |
Anhang 1, (3) |
Kinderspielflächen/ Freizeitanlagen |
Böden sensibler Nutzung,
bisher ca. 40 auf Schadstoffe untersuchte Spielplätze ohne
Grenzwertüberschreitung |
Sicherung der Entwicklung im Sinne
„Kinderfreundliche Stadt“. Einhaltung der Vorsorge-, Prüf- und
Maßnahmewerte der BBodSchV v. 12.7.99. |
Anhang 1, (4.3) |
Aufschüttungsbereiche |
erhebliche PAK-Belastung,
großflächiger Besorgungsbereich am Warnowufer und in Innenstadtbereichen |
Aufklärung über Belastungsstatus im Rahmen des
Pilotprojektes, Gefährdungsabschätzung und Flächenrecycling |
Anhang 1, (1) |
Dünen/ Küstenzonen |
reliktische Böden, prägend
für Küstenzone, unterliegen Auflagen des Küstenschutzes |
Erhalt der Schutzfunktion und des Lebensraumes bei
ausgeprägter Bodenentwicklung (Regosole). |
Anhang 1, (4.5) |
Im Folgenden werden einige der in der Tabelle angegebenen Flächen ausführlicher behandelt. Zu den hier nicht erwähnten Flächenkategorien sind Aussagen bereits im vorgehenden Text zu finden, die dort im Zusammenhang mit der jeweiligen Problematik stehen.
· Niedermoore
Die noch nicht überbauten Niedermoore im Stadtgebiet werden überwiegend extensiv als Mähwiese oder Weide genutzt. Dennoch können die Grundwasserstände im Sommer stark absinken. Infolge dessen treten Mineralisierungsverluste im belüfteten Torfhorizont auf, darauf folgen Sackungen, deren Ursache auch im fehlenden hydrostatischen Auftrieb liegt.
Untersuchungen zeigten, dass diese Veränderungen auch auf Rostocker Niedermoorstandorten in größerem Umfang zu registrieren sind. Die aktuelle Moorkartierung gibt über die Flächenausdehnung der noch vorhandenen Niedermoorgebiete Aufschluss. Die im Vergleich zu den Kartierungen der 50iger Jahre abnehmenden Moorflächen geben Anlass, moorerhaltende Maßnahmen wie Renaturierung oder extensive Nutzungen zu veranlassen. Die 1999 vorgelegte Moorschutzkonzeption des Landes beschreibt zwar prioritär schutzwürdige Moore und Schutzmaßnahmen, trifft aber für die Restmoorflächen im Stadtgebiet nicht zu (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (4.1)).
Neben ihren Funktionen als Filter, Speicher und Puffer sind die Niedermoore als Extremstandorte für Flora und Fauna von besonderer Bedeutung und sind deshalb auch oft als Biotop gem. § 20 LNatG geschützt.
·
Waldböden[u2]
Die vom Stadtforstamt kartierte Gesamtfläche an Waldböden beträgt 6004 ha, darunter sind 5177 ha „waldbestandener Holzboden“ (Rostocker Heide - hiervon ca. 200 ha im Landkreis - und Stadtweide, Cramonstannen, Stolteraa) und 827 ha Wiesen- und Moorflächen (Hütelmoor). Alle aufgenommenen Flächen befinden sich in städtischer Hand. Im Beckensandbereich der Rostocker Heide ist die Abfolge Podsol-Gleypodsol-Humusgley-Moorgley-Gleymoor/ Moor verbreitet anzutreffen.
42% der kartierten Böden sind
semi-hydromorph (Gleypodsole oder Rügpodsole), d.h. halbzeitig grundwasserbeherrscht
bis langzeitig grundwassernah. 29% der hydromorphen Böden sind mineralische
Nassstandorte, 7% organische Nassstandorte, d.h. Moore.
Infolge der langjährigen flächendeckenden Kartierung der Waldstandorte konnten die Komponenten Klima, Relief, Boden, Grund- und Stauwasser als Stammformen systematisiert werden. Die Systematisierung der Bodenformen erfolgte nach Substrat-, Perstruktions- und Horizontprofilen.
Die Leitlinien zur Waldbehandlung fordern die Erhaltung, Vermehrung, Entwicklung und Pflege multifunktionaler, arten- und strukturreicher Waldökosysteme. Zur Umsetzung dieser Ziele sind im Rahmen der Forsteinrichtung Waldbehandlungsgruppen gebildet worden mit bindenden Grundsätzen. Der Bodenschutz ist wesentlicher Bestandteil dieser Leitlinien und auch der daraus folgenden Zertifizierung des Stadtforstamtes nach dem international wichtigsten Standard des Forest Stewardship Council (FSC-Standard). Er ist somit bindend für die nachhaltige, städtische Waldbewirtschaftung [5] (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (4.6/4.7)).
· Dünen und Küstenzonen
Die Gesamtlänge der Außenküste beträgt auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock 18,0 km und die Strandlänge abzüglich Molen und Hafeneinfahrt 17,0 km.
Für die Entwicklung der Dünen und ihrer Besiedlung durch Flora und Fauna sind stabile Umfeldbedingungen wichtig. Abschiebungen der Weißdüne bewirken örtlich stärkere Abwehungen und das Zuwehen der Graudüne. Durch Dünenbildung werden natürliche Böden, wie z.B. Podsole, überdeckt. Innerhalb kurzer Zeit nach Akkumulierung organischer Substanz im oberen Horizont der Düne kann sich dann ein Rohboden entwickeln. Durch stärkere Anreicherung von Humus im oberen Horizont bildet sich der Regosol vor allem im Bereich der Graudünen aus. In der weiteren Abfolge entwickeln sich daraus Braunerden oder Parabraunerden oder auch der Bodentyp Podsol. Diese Böden und ihr Untergrund im Bereich des Großraumes Warnowmündung werden als besonders wertvoll hinsichtlich Archivfunktion bewertet.
Der Bodenschutz im Dünen- und Küstenbereich muss sich den Belangen des Küstenschutzes unterordnen. Notwendige Maßnahmen wie Dünenverstärkungen werden vom StAUN Rostock vorgegeben und kontrolliert.
verwendete Literatur und Materialien:
[1] Baugesetzbuch (BauGB; 2006)
[2] Leitlinien zur Stadtentwicklung (2000), Hansestadt Rostock
[3] Bericht zur Stadtbodenkartierung Rostock (1995), Universität Rostock, Bodenkarte zuletzt überarbeitet 2006,
[4] Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung Überseehafen (1998), argument GmbH Kiel
[5] Forstliche Standortkartierung (1999), Erläuterungsbericht; Hansestadt Rostock
[6] „Satellitenbildgestützte Flächenbilanzierung der Hansestadt Rostock“ (1995), Abschlußbericht.- Universität Rostock, Institut für Geodäsie und Geoinformatik
[7] Flächennutzungsplanung Hansestadt Rostock 2006
[8] Statistische Nachrichten (2000); Hrsg. Amt für Statistik und Wahlen Hansestadt Rostock
[9]„Ergebnisbericht zur Untersuchung von Altlastverdachtsflächen“, AnalyTech,
Gutachten v. 25.2.2000
[10] BAHRDT, H.-P. et al. (1987): „Flächenverbrauch und Verkehr“, Hrsg. Institut für Landes- und Stadtentwicklung (ILS) NRW
[11] KÜHLING, W.; PETERS, H.-J. (1994): „Die Bewertung der Luftqualität bei Umweltverträglichkeitsprüfungen“.- In: UVP Spezial 10, Dortmund
[12] Luftgütebericht Meckl.-Vorpommern für 1996/97.- Hrsg. Umweltministerium M-V (1998)
[13]„Aufkommen, Beschaffenheit und Verbleib von kommunalen Klärschlämmen in Meckl.-Vorpommern“.- In: Materialien zur Umwelt, H 2 (2000); Hrsg. LUNG Meckl.-Vorpommern
[14] „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (bvb-Entwurf, 1999)
[15] Konzeption zur Bestandssicherung der Niedermoore Meckl.-Vorpommern.-
Hrsg. Umweltministerium Meckl.-Vorpommern (1999)
[16] GRÖNGRÖFT, A. et al. (1999): „Funktionale Bewertung von Böden“, Gutachten des Institutes für Bodenkunde der Universität Hamburg.- Hrsg. Umweltbehörde Hamburg
[17] REICHE, E.W. (1998): Bodenschätzungs-Standard-Auswertung Schleswig-Holstein. Eine Methode zur computergesteuerten Übersetzung, Parameterbildung und planungsbezogene Bodenbewertung.- In: Mitt. Dt. Bdkdl. Ges. Bd. 87, S. 39-42
[18] DAHLMANN, I.; ERDMANN, K. (1999): „Bewertung von Bodenfunktionen - Kriterien und Verfahren der raumbezogenen Darstellung“.- In: Mitt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 21-24
[19] „Verwertungsstrategien für aquatische Sedimente in Meckl.-Vorpommern“.-
In: Materialien zur Umwelt, H 3 (1999); Hrsg. LUNG Meckl.-Vorpommern
[20] Internationale Bodenkonvention (Entwurf 1998), Tutzingen
[21] Bodenschutzkonzept. Senat der Hansestadt Hamburg (1993); Drucksache 14/4644
[22] JÜTTNER, W. (1999): „Bodenschutz im Spannungsfeld zwischen Vor- und Nachsorge“.- In: Mitt. Dt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 118-129
[23) Inhalte Bodenschutzkonzept - Bericht, Univ. Rostock (1992), Institut für Bodenkunde
[24] Richtlinien zur Erstellung der Leitlinien in Bodenschutzkonzepten (1991), Nordrhein-W.
[25] Arbeitsblätter zum Moorstandortkatalog Meckl.-Vorpommern; Hrsg. LUNG M-V (1996)
[26] Jensen-Huß, K.; Bruhm, I. (1999): „Operationalisierung Bodenfunktionen“.-
In: Mitt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 33-36
[27] Bunzel, A. (1999): „Bauleitplanung und
Flächenmanagement bei Eingriffen in Natur und Landschaft“.- Hrsg. Difu
Berlin
[28] BILL, R.; GRENZDÖRFFER, G.; WEßNER, A. (2003): Flächennutzungsklassifizierung der Hansestadt Rostock auf der Grundlage der HRSC-AX Daten 2002 für den vorsorgenden Bodenschutz, Abschlussbericht Universität Rostock, Institut für Geodäsie und Geoinformatik
[29] BLUME, H.-P. (1990): Handbuch des Bodenschutzes. Ecomed Verlagsgesellschaft mbH
[30] Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock (2006)
[31] Deutscher Städtetag: Thematische Strategie für die städtische Umwelt – Mitteilung an die EU-Kommission vom 01.04.2004
Anhang1
Ziele und Maßnahmen |
Erläuterungen / Bemerkungen |
Verantwortlich/beteiligte Ämter |
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1 Fortschreibung des Boden- und
Altlasteninformationssystems |
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1.1 Bodenkartenwerk mit thematischen Karten über Bodenkennwerte,
Bodenbelastungsgebiete (Schwermetalle, organische Schadstoffe),
Bodenschutzgebiete, Versiegelungskartierung, Realnutzung nach Auswertung von
städtischen Befliegungen |
Bodenkartenwerk: Versiegelungskartierung und Realnutzung 2002 erfolgt, Auswertung der Luftbilder 2005 noch erforderlich, Bodenbelastung nur in Zusammenarbeit mit dem LUNG; Auswertung der Reichsbodenschätzung angearbeitet |
A73, A62, A61, LUNG, STAUN |
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1.2 Führung Altlastenkataster mit Altablagerungen und
Altstandorten mit ständiger Aktualisierung und Reduzierung der
Altlastenverdachtsflächen nach Klärung bzw. Sanierung |
Altlastenkataster ist vorhanden und wird aktuell geführt. Durchführung von Recherchen und Untersuchungen zur Klärung des Altlastenverdachts |
A73, STAUN, LUNG |
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1.3 Fortführung der Profildatenbank* |
Bedarfsorientierte Fortführung und Aktualisierung des Bodenkatasters inkl. Baugrunduntersuchungen, Einarbeitung in das Bodenkartenwerk |
A73 |
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1.4 Durchführung vorhabensbezogener Kartierungen mit Mindestdatenerhebungen und Forderung nach Bewertung des Bodenzustandes unter Nutzung standardisierter Bewertungsverfahren |
Standardisierung für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, aber z.B. auch bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Grünordnungsplänen |
A73, A61, A67 |
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1.5 Boden-Monitoring mit Bodenuntersuchungen zur Überwachung der Schadstoffgehalte, Grundwasser-Beprobungen; Dauerbeobachtungsflächen Holbeinplatz, Stuthof und in der Rostocker Heide |
Betreuung von 2 Dauerbeobachtungsflächen, Grundwassermonitoring wird durchgeführt, Dauerbeobachtungsflächen auf Waldböden vorhanden. |
A73, A82, LUNG |
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1.6 Bestimmung des Schadstoffgehaltes bei sensiblen Nutzungen entsprechend Mindestuntersuchungsprogramm |
Untersuchungen in Kleingartenanlagen und auf Spielplätzen, Vorrang Neueinrichtung von Spielplätzen |
A73, A67, Verband der Gartenfreunde |
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2
Flächenrecycling durch Altlastensanierung |
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2.1 Erstellung von
Sanierungskonzepten, Sanierungsplanung und –durchführung |
Sanierungen auf kommunalen Flächen oder B-Plan begleitend |
A73, A62, A61, STAUN |
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2.2 Aufbau eines Flächenrecycling-Katasters (Erfassung von Brachflächen** ) |
Grundlagen des Flächenrecycling vorhanden, Abstimmungen mit Ämtern gelaufen, Kataster bleibt offen, Beteiligung am EU-Projekt BERI 2004-2007 Erarbeitung einer Checkliste zur besseren Vermarktung von Recyclingflächen |
A61, A73, A62, A67, A06 |
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3 Bodenschutz in der Planung |
Einbeziehung aller Akteure in den Prozess der
Maßnahmenplanung (v.a. Naturschutz-Behörde) und Sensibilisierung der
Verwaltungsmitarbeiter/innen für Bodenschutzproblematik; vertiefte
Integration der Bodenschutzbelange in Bauleitplanung |
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3.1 Erarbeitung von Planungskennzahlen für Bodenschutzprogramme: Verdichtungsgrad (WE/ha) und Versiegelungsgrad, Verdichtungspotential auf Grundlage Brachflächenkataster |
Zeitnahe Umsetzung anstreben vor allem für B-Planung; Grundsätzliche Regelungen für Stadtteile oder Räume mit besonderer Bedeutung; |
A73, A61, A67, A60, RGS |
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3.2 Monitoring standortbezogener Richtwerte/ Qualitätsziele (Zusammenfassung im Umweltqualitätszielkonzept) |
Umsetzung Umweltqualitätszielkonzept; Anpassung vorhandener Indikatoren, Monitoring gem. BauGB |
A73, A61, A67, A82 |
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3.3 Ausweisung von Vorranggebieten in Abstimmung mit dem Naturschutz (evtl. Flächen für Ökokonto oder Eingriff-Ausgleichsregelung) |
Verbesserte Abstimmung mit dem Naturschutz; Bedeutung der Standorteigenschaften für naturnahe Flächen herausstellen. |
A73, A67, A61 |
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3.4 Erstellung von Bodenmanagementkonzepten (BMK) für sämtliche städtischen Großvorhaben mit Bodenbewegung größer 10.000 m3 und bei Erschließung von B-Plangebieten; Dokumentation der
Verwertung und Entsorgung des Bodenmaterials und Kontrolle der Wege
(digitales Bodenbuch) |
Pilot- BMK erfolgreich, Bodenbuch angelegt; Fortführung; als Auflage bei B-Planung und großen Einzelvorhaben; Dokumentation der Bodenbewegung von nichtstädtischen Vorhaben |
A73, A60, A67, A61, A66, STAUN |
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3.5 Verwertungsmarketing für Nassbaggergut mit Sicherung der Abnahme Sand/ Bodenmaterial aus Reifung im Landschafts-/Landbau |
Fortführung – Verwerten statt Deponieren |
A66 |
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Maßnahmen
zur Versiegelungsbegrenzung bzw. Entsiegelung |
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3.7 Begrenzung der Neuversiegelung durch Festsetzung eines baufeldspezifischen Versiegelungsgrades in Form einer Grundflächenzahl in bestimmten sensiblen Bereichen mit entsprechender Begründung |
Konkreter Bodenschutzstandard |
A73, A67, A61 |
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3.8 Erarbeitung von Checklisten für Minimierung
Flächeninanspruchnahme und zur Prüfung des Entsiegelungspotenzials
/Kompensationskataster |
Erarbeiten bis 2008 – Ideen existieren bereits |
A67, A73, A61 |
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3.9 Verbesserung der Anreize für die Umsetzung von
Entsiegelung und Minimierung von Neuversiegelung durch
Abwassersplitting/Versiegelungsabgabe
etc. |
Steuerung über finanzielle Anreize wie eine Regenwasserabgabe |
A73, WWAV |
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3.10 kleinflächige Entsiegelung mit sofortiger Begrünung
vorrangig in der Innenstadt und Prüfung des Einsatzes durchlässiger
Materialien bei städtischen Baumaßnahmen (z.B. Rasengittersteine für
Stellplätze) |
Entsiegelungspotenzial besteht besonders durchTeilrückbau von Verkehrsflächen Austausch zugunsten durchlässiger Materialien bei Instandsetzungsmaßnahmen |
A73, A67, A66 |
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4
Schutz sensibler Böden und Flächen |
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Niedermoore |
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4.1 Ausweisung als
Bodenschutz-Vorranggebiete und Einordnung in höchste Schutzstufe, Ausweisung
unbebauter, unversiegelter Schutzzonen um Niedermoore im Radius von mind.
60 m, ggf. Erweiterung der Schutzzone bei hydrologischem Erfordernis und Biotopvernetzung zur
Sicherung der Lebensraumfunktion. |
Schutz der noch verbliebenen Niedermoore, Ausweitung auf weitere nässegeprägte Böden wie Moorgleye, Anmoorgleye, Humusgleye |
A73, A67, A61 |
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4.2 Unterstützung von Renaturierungen im Rahmen von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Sicherung / Verbesserung der
Bodenfunktionen |
Degradierte Bereiche durch Wiedervernässung aufwerten, Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen Beispiel Renaturierung Carbäk-Niederung |
A73, A67 |
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Kinderspielplätze (Schadstoffe siehe 1.6) |
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4.3 Neuanlagen/ Gestaltung entsprechend
Spielbereichsentwicklungsplanung |
Möglichst naturnahe Gestaltung mit geringer Versiegelung |
A67, A73 |
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Kleingärten (Schadstoffe siehe 1.6) |
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4.4 Beratungsangebote zur Verbesserung des Bodenzustandes bzw.
risikolosen Nutzung, Empfehlungen zur Düngung entsprechend Nährstoffstatus
des Bodens und zur cadmiumarmen Düngung, Verzehrempfehlungen, Hinweise zum
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln |
Aufklärung zugunsten des naturnahen Gärtnerns fortführen. Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie Mineraldüngern und Vermeidung von Überdüngung und Luxuskonsum für die Pflanzen, Verringerung Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser |
A73, A67 |
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Dünen |
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4.5 Ausweisung der ‚Dünenböden’ als Boden-Vorranggebiete |
Abstimmung mit dem Naturschutz; Schutz auch teilweise bedeutsam für Hochwasser/Sturmflutschutz |
A73, A67 |
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Waldböden |
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4.6 Fortsetzung und Erweiterung des Messprogramms auf kommunaler Waldfläche: Ergänzungsmessungen, z.B. Schadstoffimmission über Humusanalysen; Kartierung der ca. 800 ha Nichtholzflächen, Auswertung vorliegender Daten über Hütelmoor im westlichen FFH-Gebiet |
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A82 |
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4.7 Einsatz möglichst bodenschonender Verfahren in der Forstwirtschaft |
Mit der FSC-Zertifizierung erfolgt standortgerechte Waldbewirtschaftung. Optimierung bodenschonender Methoden, Förderung des Laubwalds zur Reduzierung der Bodenversauerung |
A82 |
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5 Umweltinformation und Öffentlichkeitsarbeit |
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5.1 Bereitstellung von Informationen zum Bodenschutz und zur Bodenhygiene, Herausgabe von Broschüren, Faltblättern und Presseinformationen |
Aufklärung zur Entsiegelung, zum Gärtnern, zum Hundekot, zu Streusalz |
A73 |
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5.2 Betreuung und Aktualisierung der Bodenlehrpfade im Stadtgebiet |
Pflege der Informationstafeln an der Stoltera und im
IGA-Park |
A73 |
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5.3 Fortbildungsangebote für die Stadtverwaltung und im schulischen Bereich |
Weiterbildungen für interessierte Mitarbeiter zur Anwendung des Bodenschutzrechts; Unterstützung Fortbildung Bodenschutz für Schulen bei Bedarf und entsprechend personeller Kapazität |
A73, Vereine, Schulen |
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6 Kooperation
– Projekte |
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6.1 Fortführung der engen Kooperation mit der Universität Rostock im Bereich vorsorgender Bodenschutz, Flächenbilanzierung und Realnutzungskartierung über Luftbilder |
Jährliche Vereinbarungen zu speziellen Projekten
entsprechend Haushalt |
A73, Universität |
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6.2 Bewerbung und Mitwirkung an nationalen und internationalen Projekten zu Schwerpunkten des Bodenschutzes im Rahmen kommunaler Planungen |
Mitwirkung und Erfahrungsaustausch im EU-Projekt BERI zum Brachflächenrecycling und innerhalb der UBC |
A73, A61, A03, EU-Städte und Regionen, UBA, UBC |
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6.3 Mitwirkung an Rechtsvorschriften im Bodenschutz |
Aktive Beiträge zur Ausgestaltung des Landesbodenschutzgesetzes und bei der Überarbeitung von relevanten Landesverordnungen |
A73, Umweltministerium, LUNG, Städte- und Gemeindetag |
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6.4 Weiterentwicklung von Indikatoren zum Bodenschutz als Grundlage für das Umweltqualitätszielkonzept, Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, Leitlinien zur Stadtentwicklung |
Bewertung einer nachhaltigen Stadtentwicklung Bereitstellung fachlicher Grundlagen für kommunale Planungen |
A73, 06, 61, 67 |
* Profildatenbank: Sammlung verfügbarer Bodenprofile, die nach bodenkundlicher Kartierung innerhalb des Stadtgebietes aufgenommen wurden oder Baugrundbohrungen, die sich an die Anforderungen der Bodenkundlichen Kartieranleitung anpassen lassen.
**Definition Brachfläche:
Eine Fläche ist dann im planerischen oder städtebaulichen
Sinne eine Brache, wenn sie nach Aufgabe der vorhergehenden Nutzung über einen
längeren Zeitraum ungenutzt und – unter ökonomischen Gesichtspunkten
– funktionslos geworden ist, für die sich aus unterschiedlichen Gründen
keine Folgenutzung über den Markt findet und für die folglich aus
städtebaulichen Gründen Handlungsbedarf gegeben ist.
Quelle: Winkler, Bärbel; Kriebel, Lutz; u.a: Strategien zur Vermeidung künftiger Gewerbebrachen. Materialien zur Raumentwicklung, Heft 48; Hrsg. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn 1992
2 Werte der Station Rostock-Holbeinplatz (Jahresmittelwerte aus Halbstundenmittelwerten I 1)
1997: CO 740 mg/m3; NO2 68 mg/m3, Schwebstaub 30 mg/m3 [12]