Beschlussvorlage - 0256/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0256/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,53,61,66,67,82

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

23.04.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.07.2007 16:00

I, gez. Methling

 

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

15.05.2007 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Bodenschutzkonzept der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0312/01-BV

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft beschließt das überarbeitete Bodenschutzkonzept der Hansestadt Rostock als Grundlage für weitere Planungen und als Handlungsrichtlinie der Verwaltung.

2. Das Bodenschutzkonzept ist innerhalb von 10 Jahren zu überarbeiten und der Bürgerschaft erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

--

 

Begründung

 

Mit Beschluss des Bodenschutzkonzeptes der Hansestadt Rostock 2001 Nr. 0312/01-BV wurde eine Überarbeitung des Konzeptes nach fünf Jahren festgelegt.
Das Bodenschutzkonzept gliedert sich in einen Berichtsteil, in flächenspezifische Entwicklungsziele und den Maßnahmekatalog.

Das Bodenschutzkonzept wurde im Berichtsteil überprüft und mit neuen Zahlen und Fakten ergänzt. Ein neuer Schwerpunkt wurde mit dem Flächenrecycling gesetzt.
Der Maßnahmekatalog enthält konkrete Handlungsanweisungen zu den bewährten Projekten und berücksichtigt die neue Schwerpunktsetzung.
Eine Überarbeitung sollte sich an den Zeitraum der Gültigkeit wichtiger Planungen, wie Flächennutzungsplan oder Landschaftsplan anpassen.

Eine Berichterstattung zum Bodenschutz kann jährlich im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung erfolgen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 256/07-BV

 

 

 

 

 

Bodenschutzkonzept

 

der Hansestadt Rostock


 

 

Inhalt

 

 

Teil I

1 Zielsetzung und rechtliche Grundlagen des Bodenschutzes......................................................

2 Naturräumliche Grundlagen..............................................................................................................................

2.1 Geologie.............................................................................................................................................................................

2.2 Bodenentwicklung und Verbreitung im Stadtgebiet..........................................................................

3 Informationsgrundlagen......................................................................................................................................

4 Flächenbilanzierung und Flächenrecycling...........................................................................................

5 Bodenbelastungen und schädigende Einwirkungen............................................................................

5.1 Stoffliche Einwirkungen.......................................................................................................................................

5.1.1 Altlasten und schädliche Bodenveränderungen..................................................................................................

5.1.2 Schadstoffeinträge über den Luft-/ Wasserpfad....................................................................................................

5.1.3 Direkte Einträge......................................................................................................................................................

5.2 Sonstige Bodenveränderungen........................................................................................................................

5.2.1 Bodenauftrag/-abtrag.............................................................................................................................................

5.2.2 Bodenverdichtung...................................................................................................................................................

5.2.3 Erosion......................................................................................................................................................................

5.2.4 Nassbaggergutverwertung....................................................................................................................................

6 Flächenspezifische Entwicklungsziele ……………………………………………...        

Literaturnachweis

 

Teil II


Anhang 1: Maßnahmekatalog

 


1.      Zielsetzung und rechtliche Grundlagen des Bodenschutzes

Böden spielen eine zentrale Rolle in allen Bereichen des Wirtschafts- und Naturhaushaltes. Schadstoffbelastungen von Böden und ein sorgloser Umgang mit der nicht vermehrbaren Res­source Boden bei der Siedlungsentwicklung und in der Land- und Forstwirtschaft sind die we­sent­lichen Bedrohun­gen für unsere Böden. Immer noch steigt der Flächenverbrauch mit ca. 100 ha/d in Deutschland nahezu ungebremst an. Dabei nehmen die Siedlungs- und Verkehrsflächen in den Städten den größten Anteil ein. Außerdem stehen die Kommunen immer noch den gewaltigen Problemen der Beseitigung von Altlasten gegenüber. Die bei zunehmender Flächenverknappung dringende Aufgabe des Recyclings von Industrie- und Gewerbeflächen bedarf eines koordinierten Projektmanagements[31]. Mit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutz­gesetzes (BBodSchG) am 1. März 1999 sind wichtige Regelungen zur Altlasten­sanierung und zum schonenden Um­gang mit Böden ergangen. In Verbindung mit der Bundes­bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) vom 12. Juni 1999 ist damit der Boden­schutz erstmals bundesweit einheit­lich gesetzlich geregelt worden wie schon seit längerem für die Umweltme­dien Luft und Wasser.

Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustel­len. Betrachtet wird der Boden als oberste Schicht der Erdkruste. Wichtige natürliche Boden­funktionen sind die Lebens­raumfunktion für Menschen, Tiere und Pflanzen, die Regelungs­funktion für Wasser und Schadstoffe sowie die Archivfunktion für die Natur- und Kulturge­schichte. Nutzungen des Bodens als Produktions-, Siedlungs- oder Verkehrsstandort oder zur Rohstoffgewinnung sind so vorzunehmen, dass von ihnen keine schädli­chen Boden­veränderun­gen ausgehen.

Auch im Baugesetzbuch (BauGB) wird für die Bauleitplanung ein sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden vorgegeben. Mit der Erweiterung der Eingriffsregelung für Natur und Land­schaft auf das Schutzgut Boden werden im BauGB Möglichkeiten aufgezeigt, Ein­griffe in den Boden direkt bodenwirksam auszugleichen [1].

Auf Bundesebene hat der Prozess der Gesetzesharmonisierung begonnen. So wurde in Urteilen die Rolle der Bodenschutzgesetzgebung gestärkt und die Beachtung des Bodenrechts unterstrichen. Darin wird die Einhaltung der Forderungen speziell der Bodenschutzverordnung gefordert, auch wenn bisher davon ausgegangen wurde, dass diese subsidiär ist und bei der Anwendung anderen Rechts nicht beachtet werden muss. Eine Harmonisierung der Werte nach BBodSchV und weiterer Richtlinien erfolgt schrittweise, auch hinsichtlich der Verwendung von belasteten Böden

Diese bundesweit geltenden Maßstäbe für einen wirksamen Bodenschutz müssen jedoch durch entsprechende Konzepte und Programme in den Ländern und Kommunen untersetzt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer geänderten Abfall- und Bodenschutz-Zu­ständigkeitsverordnung vom 24. Febr. 1999 reagiert und damit begonnen, ein Bodenschutz­pro­gramm aufzustellen. Im ersten Teil des Bodenschutzprogramms wurde eine Bestandsaufnahme der Böden vorgenommen. An weiteren Teilen wird gearbeitet.
Die Europäische Union hat einen ersten Entwurf für eine Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt. Darin werden nicht nur die Bodenfunktionen unter Schutz gestellt, auch Böden selbst sind dort als schutzwürdig eingeordnet. Eine besondere Bedeutung wird zukünftig der Lösung des Konflikts zwischen zunehmendem Flächenbedarf und ungenutzten Brachflächen im urbanen Raum beigemessen.

Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie die Schad­­stoffbelastung der Stadtböden zwingt auch in Rostock mit Blick auf die Zu­kunfts­sicherung zu einer Trendwende im Flächenverbrauch, z.B. durch das Flächenrecycling mit der Wie­dernutzung von Altstandorten. Dazu sind lokale fachlich begründete und politisch verein­barte Ent­wicklungsziele in einem überschaubaren Zeitraum zu realisieren. Deshalb be­schloss die Bür­ger­schaft im Juli 1999 die Erarbeitung des vorliegenden Bodenschutz­kon­zeptes mit einer Beschreibung der gegenwärtigen Situation des Bodenzustandes sowie eines dar­aus abgelei­te­ten Maßnahmekataloges zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressource Boden. Mit Beschluss des Bodenschutzkonzeptes im Jahre 2001 (Nr. 0312/01-BV) wurde eine Überarbeitung nach fünf Jahren festgelegt.

Die Sicherung der Bodenfunktionen oder ihre Wiederherstellung sind auch in der Leitlinie zum Schutz des Bodens durch Altlastensanierung, flächenschonende Stadtentwicklung und Entsie­gelung in den Leitlinien zur Stadtentwicklung als Beitrag zur Rostocker Agenda 21 von der Bürgerschaft beschlossen worden [2].

2.      Naturräumliche Grundlagen

Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Bodenbildung sind das geologische Ausgangsge­stein,  und die natürlichen Umweltbedingungen wie das Relief, das Klima, der Wasserhaushalt und die Vegetation sowie die Nutzung, die im Folgenden beschrieben werden.

 

2.1.  Geologie

Landschaft und oberflächennaher Untergrund Rostocks gehen auf die letzte Eiszeit, das Pleistozän, zurück. Prägend für die ebene bis flachwellige Grundmoränenlandschaft war die Rosenthaler Staffel inner­halb des Pommerschen Stadiums der Weichselvereisung. Die weitere Ausformung er­folg­te im Spätpleistozän sowie im Holozän, bevor durch die Besiedlung in hohem Maße durch den Menschen in die Land­schaft eingegriffen wurde.

 

Der geologische Untergrund besteht vorwiegend aus Geschiebemergel, einem kalkhaltigen Lockergestein, das großflächig von Sanden unterschiedlicher Mächtigkeit überlagert ist. Die Ausprägung des Geschiebemergels schwankt zwischen lehmi­gem Sand und nahezu sand­freiem Ton. Der oberflächennahe Geschiebemergel ist in der Regel bis in eine Tiefe von 1-2 m unter Flur zu Geschiebelehm verwittert.

 

In der Rostocker Heide stehen spätpleistozäne Schmelz­wassersande über dem Geschiebemergel an. Sie sind in weiten Teilen von meist nur wenige Dezimeter mächtigen Flugsanden überdeckt. Im Bereich der Warnow-Rinne gruben sich die Schmelzwasserströme bis zu 50 m tief in die Geschiebemergelhochfläche ein und überdeckten dabei die unteren Sande  mit Talsanden.

 

Durch Verlandung des Breitlings, des Warnowtales sowie anderer wassergefüllter Senken und Rinnen kam es zu ausgedehnten, überwiegend flachgründi­gen Nie­dermoorbildungen. Die entstandenen Mudden und Torfe erreichen lokal Mächtig­keiten von mehr als 10 Metern wie z.B. in den Riekdahler Wiesen.  Schilf- und Seggentorfe sind die bestimmenden Torfarten.

 

In den Siedlungskernen sind Auffüllungen vor allem aus umgelagertem Bodenmaterial und aus Bauschuttresten typisch. Diese Aufschüttungen können mehrere Meter mächtig sein und enthalten oft Beimengungen aus Brandresten und Abfällen.

 

2.2.  Bodenentwicklung und Verbreitung im Stadtgebiet                               

Die Entwicklung vom undifferenzierten Lockergestein zum stark gegliederten Boden nimmt in Abhängigkeit von den genannten Einflussfaktoren einen sehr unterschiedlichen Verlauf. Stadtböden haben spezifische Veränderungen erfahren, die durch die Absenkung des Grundwasserspiegels, den Auftrag und Abtrag von Schichten, die Düngung und Bewässerung, die Verdichtung und die Schadstoffbelastungen der ursprünglich natürlichen Böden verursacht wurden. Die natürlichen Böden haben sich über Zeiträume von mehreren tausend Jahren entwickelt, während sich Rohböden schon nach we­nigen Jahren herausbilden können.

Die Bodendecke der Erde ist durch eine große Vielfalt gekennzeichnet. Allein in Deutschland werden 70 verschiedene Bodentypen unterschieden [29]). Von diesen Bodentypen sind in Rostock die folgenden am meisten verbrei­tet [3][4]:

 

Tab. 1: Wichtige Bodentypen der Hansestadt Rostock

Bodentyp

Vorwiegende Verbreitung

Flächenanteile

Gleye

Rostocker Heide, Warnowniederung

27%

Pseudogleye

Rostocker Heide

17%

Podsole

Rostocker Heide

17%

Niedermoore

Küstennähe, Warnowniederung

8%

Parabraunerden

Süden und Südwesten des Stadtgebietes

3%

Regosole

Küstenzone/ Dünen

6%

Pararendzinen

Aufschüttungen, Siedlungskerne

8%

Hortisole

Gärten

1%

 

Die in Rostock am weitesten verbreiteten Bodentypen Gley und Pseudogley sind unter dem Einfluss von Grund- oder Stauwasser entstanden. Gleye mit Hauptverbreitungsgebiet in der Ro­stocker Heide sind natürliche Standorte nässeverträglicher Pflanzengesellschaften.

Podsole als typische Waldböden sind in den Sandgebieten der Rostocker Heide zu finden. Die Nährstoffauswaschung und Anreicherung von natürlich vorkommenden Metalloxiden in tie­fe­ren Horizonten machen eine andere als die forstwirtschaftliche Nutzung problematisch.

 

Im Uferbereich von Warnow und Breitling sowie in den Niederungen der Warnowseitenbäche (Schmarler Bach, Hechtgraben, Peezer Bach, Stromgraben) ist es zur Entwicklung von Nie­der­moorböden aus Torfen und teilweise auch Mudden gekommen. Die Nieder­moorböden erfüllen die Bo­den­funktionen in besonderem Maße. Sie sind Lebensraum für hochspezialisierte Pflanzen- und Tier­arten. Sie können Wasser und Nährstoffe zurückhalten und haben erheblichen Ein­fluss auf das lokale Klima. Ihr Bestand ist durch Eingriffe in ihren Wasserhaushalt stark gefährdet.

Parabraunerden entwickeln sich auf lehmigen Substraten, typisch ist eine vertikale Tonverla­gerung. In Abhängigkeit vom vorhandenen Ausgangsgestein sind sie vor allem im Süden und im Westteil Rostocks anzutreffen. Parabraunerden gelten als leistungsfähige Böden und werden vorzugsweise ackerbaulich genutzt.

 

Neben ihrer natürlichen Ausbildung insbesondere auf erodierten Geschiebemergelkuppen ent­steht der Bodentyp Pararendzina auch auf Aufschüttungen, vor allem in der Warnowniederung. Erste Aufschüttungen entstanden bereits nach der Stadt­grün­dung im 13. Jahrhundert. Trümmerreste und  Bauschutt wurden insbesondere nach dem 2. Weltkrie­g großflächig über das Stadtkerngebiet verteilt. Auch in der Warnowniederung wurden oft mehrere Meter  solcher Auffüllungen aus Ziegeln, Betonteilen, Schlacken sowie Hafen- und Klärschlämmen auf die dort anstehenden Torfe und Mud­den aufgebracht, um den Baugrund zu verbessern.

 

Lockersyroseme und Regosole als weitere Rohbodentypen entwickelten sich auf carbonat­freien Aufträgen, so auch im Strandbereich als Dünen. In Feuchtgebieten bilden sich durch Auf- und Abträge Roh-Gleye aus.

Die Gartenböden (Hortisole) entwickelten sich durch intensive und tiefe Bodenbearbeitung in Verbindung mit Humusanreicherung.

3.      Informationsgrundlagen

Die Informationsgrundlagen über die Böden im Rostocker Stadtgebiet, über ihre Funktion, ihre Verbreitung, die aktuelle Nutzung und vor allem über ihre Belastung wurden in den letzten Jahren weiter verbessert und allen Interessenten besser zugänglich gemacht. Deshalb wird das  im Amt für Umweltschutz vorhandene Altlasten- und Bodeninformationssystem ständig weiterentwickelt. Diese Datenbank verfolgt neben einer umfassenden Bürgerinformation das Ziel, Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Investitionen und Planungen zu schaffen.

Das Bodeninformationssystem ist ein Teil des kommunalen Umweltinformationssystems (UIS).

 

·       Datenbestand

Grundlage für alle Auskünfte über die Altlasten im Stadtgebiet und ein erfolgreiches Altlastenmanagement ist ein spezielles Altlastenkataster. Von den ursprünglich etwa 3500 registrierten Altlastverdachtsflächen in der Hansestadt Rostock sind nach gründlichen Recherchen und Untersuchungen nur noch 388 verblieben. Jedoch signalisieren diese Flächen einen  großen Bedarf an Untersuchung, Bewertung und Sanierung  (Vgl. Anhang 1 Handlungsfeld(1)).

 

Die in den Jahren 1992 bis 1995 mit einer Stadtbodenkartierung erhobenen Daten über das Bodeninventar bilden die Voraussetzung, um die Bodenschutzbelange in der Landschafts- und Bauleitplanung berücksichtigen zu können. Sie werden ständig aktualisiert und  erlauben Aussagen zu Bodenarten, Bodennutzung und zur Versiegelung [3] (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (3)).

 

Die Untersuchungen auf sensibel genutzten Flächen wie Kleingarten und Spielplätzen wurden systematisch weitergeführt (vgl. Anhang 1). Ver­einzelt ermittelte Überschreitungen der Orientierungswerte von ausgewählten Schad- und Nährstoffen in diesen Böden erforderten keinen akuten Handlungsbe­darf.

Die in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)  im Bereich des Holbeinplatzes, in Stuthof und in der Rostocker Heide eingerichteten  Bodendauerbeobachtungsflächen werden weiter betrieben und grundlegende Bodendaten aufgenommen. In Verbindung mit den  vorhandenen Immissionsmesscontainern soll u.a.  der Einfluss des Straßenverkehrs auf die angrenzenden Böden beobachtet werden.

Der umfassende Datenbestand über die Waldböden wird im Forstamt geführt. In der Forstlichen Standortkartierung sind 5100 ha der städtischen Waldfläche mit Stand 1999 dokumentiert. Ergebnisse sind Standortkarten mit Haupt- und Lokalbodenformen und beschreibenden Merk­malen, wie z.B. Grundwasserflurabstands-Amplituden [5]. Die Kartierung der Waldböden ist Grundlage für eine standortgerechte Waldbewirtschaftung und fließt in die Waldbewirtschaftungspläne (Forsteinrichtung) und die Umsetzung der FSC- Zertifizierung (Bürgerschaftsbeschluss 1887/71/1999) ein. Die FFH- Managementplanung auf insgesamt 3500 ha Stadtwald hat die vorliegende Forsteinrichtung als integrierten Bestandteil übernommen.

4.      Flächenbilanzierung und Flächenrecycling

 

Für eine nachhaltige Stadtentwicklung spielen der Umgang mit dem Boden und das Eigentum am Boden eine her­vor­ragende Rolle. Gefordert ist vor allem ein umfassendes und langfristig tragfähiges Ma­nagement von Bo­den- und Flächenressourcen. Der verbindliche Flächennutzungsplan für die Hansestadt Rostock von 2006 hat die rechtlichen Festlegungen für die Nutzung der einzelnen Grundstücke vorbereitet und enthält Aussagen über die Art der Nutzungen. Zahlen über die Nutzungsverteilung liegen für die Jahre 1989, 1995 und 2002 vor. Damit werden Vergleiche zu früheren Flächen­bilan­zie­rungen möglich.  Erstmals wurde die Flächennutzungsentwicklung 1995 mit Hilfe von Satelliten- und Luftbildern von der Universität Rostock ausgewertet [6]. Die ersten zur Verfügung stehenden Satelliten- und Luftbilder besitzen noch keine hohe Auflösung. Mit den Luftbildern der Befliegung 2002 konnte eine deutlich bessere Qualität erzielt werden. Der in Zusammenarbeit mit der Universität Rostock erstellte Interpretationsschlüssel ermöglichte eine detailliertere Auswertung. Die Entwicklung der realen Flächennutzung ist in Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 2: Zunahme baulich versiegelter Flächen zwischen 1989 und 2002

 

Zunahme baulich versiegelter Flächen [ha]

1989 - 1995

1995-2002

1989 - 2002

Einzelhausbebauung

6,93

103,91

110,84

Reihenhausbebauung

2,79

18,04

20,83

Großblockbebauung

0,09

1,65

1,74

Mischnutzung

1,66

13,27

14,93

Industrie und Gewerbe

54,40

21,90

76,30

Kläranlage

0,82

4,17

5,00

Parkplätze

51,14

21,51

72,65

Stadtplätze

0,16

1,40

1,55

Summe

117,99

185,85

303,84

 

Betrachtet man die Entwicklung der Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet, so wird deutlich, dass im Zeitraum 1989 – 1995 der Schwerpunkt in der Erweiterung der Flächen für Industrie und Gewerbe lag. In der darauf folgenden Periode von 1995 – 2002 stand der Wohnungsbau, vor allem für Einfamilienhäuser im Vordergrund [28].

 

Abbildung 1

Flächennutzung nach Luftbildauswertung 2002

 

 

Die Flächenbilanzierung weist einen durchschnittlichen jährlichen Flächenverbrauch von 23 ha für Siedlungs- und Verkehrsflächen im Zeitraum von 1989 bis 2002 nach. Diese Kennziffer soll mit dem beschlossenen Flächennutzungsplan nicht überschritten werden. Es werden darin zusätzlich Bauflächen ausgewiesen, die bei einer Geltungsdauer von 10 – 15 Jahren einen Flächenverbrauch in einer ähnlichen Größenordnung bedeuten.

Zukünftig ist vor jeder neuen Flächeninanspruchnahme zu prüfen, ob ein begründeter Be­darf vorliegt und ob in diesen Fällen nicht ein Flächenrecycling auf vorhandenen Industrie- und Gewerbebrachen oder auch in Baulücken die bessere nachhaltige Lösung ist. Das BauGB fördert im § 13 a eine vereinfachte Entwicklung solcher Flächen.

Beispiele von Brachflächen im Stadtgebiet, die für so eine städtebauliche Entwicklung geeignet sind, enthält Tabelle 3.

 

Tabelle 3: Beispiele für Brachflächen im Innenbereich

 

Gebiet

Planungsfläche ha

Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde

6,4

Nordkante Akerwerft

 21,5

Ehemaliger Grenzschlachthof

 15,1

GE-Fläche westlich Max-Eyth-Straße

 3

Ehemaliges Dieselmotorenwerk

 14,8

Friedrich-Franz-Bahnhof

10

 

 

5.      Bodenbelastungen und schädigende Einwirkungen

Von großer Bedeutung für den Bodenschutz ist die im § 5 BauGB vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht für die „für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“.  Daraus ergibt sich ein großes stadtplanerisches Nachfragepotential nach bodenbezogenen Daten, insbesondere zur Bodenkontamination [31]. Die Probleme werden im Einzelnen geschildert.

 

5.1 Stoffliche Einwirkungen

5.1.1.                 Altlasten und schädliche Bodenveränderungen   

 

·       Altstandorte und Altablagerungen

Im Altlastenkataster waren am 31. Dezember 2006 insgesamt 3.000 Altstandorte und 315 Altablagerungen erfasst. Bei 2.582 Altstandorten und 181 Altablagerungen hatte sich der Ver­dacht nach einer historischen Recherche, orientierender oder Detailuntersuchung nicht bestätigt. Weitere 60 Flächen  wurden saniert und 11 teilsaniert.

Besonders gravierende Altlasten mit vordringlichem Handlungsbedarf sind die Altstandorte des ehemaligen Gaswerkes Bleicherstraße, des Geländes des ehemaligen Chemiehandels  in der Neubrandenburger Straße, Teilflächen der ehemaligen Schädlingsbekämpfung im Dalwitzhofer Weg, die sich alle im Trink­was­ser­schutzgebiet der Warnow befinden. Außerdem ist auf Grund der Schadstoffbelastungen im Boden und Grundwasser ein notwendiger Sanierungsbedarf auf den ehemaligen Betriebsgeländen der Bitumenverarbeitung Altkarlshof, der chemischen Reinigungen Rahnstädter Weg und Ahlbecker Straße und IKS Neubrandenburger Straße vorhanden.

 

 

·       Schadstoffe in Aufschüttungsböden

Die Schadstoffanreicherungen in Aufschüttungsböden können insbesondere bei Nutzungs­än­derung, z.B. einer alten Industriebrache in Wohnnutzung, gesundheitliche Gefährdungen darstellen. Bei Umlagerungen können darüber hinaus unbelastete Böden nachteilig verändert werden (siehe Kap. 5.2.1Bodenauftrag und -abtrag”).

Auffällig in Rostock sind die erhöhten Gehalte an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwas­ser­stoffen (PAK). Neben der Belastung mit PAK sind auf ei­nigen Aufschüttungen auch erhöhte Gehalte an MKW sowie an Schwermetallen nachgewiesen. Letztere überschreiten häufig die Vorsorgewerte der BBodSchV.

Bisher ist der Belastungsstatus aber nur in Teilbereichen der großflächigen Aufschüttungen innerhalb des Stadtgebietes untersucht worden. (vgl. Anhang 1, Handlungsfelder (1.5 und 1.6)). In Zusammenarbeit mit dem LUNG werden seit 2006 Böden verschiedener größerer Städte in M-V auf Hintergrundgehalte an PAK, Schwermetallen sowie Chlorid und Sulfat untersucht. Ausgewählte Teilflächen in Rostock spielen bei diesem Pilotprojekt eine besondere Rolle.

 

In der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 sind Vor­sorge-, Prüf- und Maßnahmewerte festgelegt. Für die Schadstoffe, die dort nicht angeführt sind, gelten die Zuordnungswerte der LAGA M 20 –Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen- für den Wiedereinbau von Boden. Weitere Werte zur Ergänzung der BBodSchV werden zurzeit erarbeitet.

 

·         Bioabfall

Der Boden erfüllt auch die Funktion der Entsorgung. Es werden auch Stoffe in den Boden eingebracht, die in ihm abgebaut oder umgesetzt werden. Dazu gehören abbaubare organische Abfälle, die in einer Anlage oder durch Eigenkompostierung aufbereitet werden müssen und dann wieder dem Naturkreislauf zurückgeführt werden. So wird beispielsweise in der Hansestadt Rostock der Bioabfall getrennt erfasst. Durch die Biotonne wurde 2006 eine Menge von 8.575 t gesammelt. Dafür wird das Sammelsystem der Braunen Tonne genutzt. Dazu kommen weitere 8.550 t Grünschnitt. Der so eingesammelte Abfall wird in der Kompostieranlage in Parkentin aufbereitet.

Daneben besteht die Möglichkeit eine so genannte Eigenkompostierung durchzuführen. Die Abfallerzeuger kompostieren die Bioabfälle dann auf dem eigenen Grundstück und setzen diese Biomasse im eigenen Garten zur Bodenverbesserung wieder ein. Die Zahl der Personen wird zum 30.06.2006 mit 17.361 von insgesamt angeschlossenen 193.772 Personen angegeben. Bisher sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass durch den Einsatz von Kompost Schadstoffanreicherungen im Boden stattgefunden haben.

 

 

5.1.2.                 Schadstoffeinträge über den Luft- und Wasserpfad

Im Rostocker Stadtgebiet werden ständig Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Schwebstaub  an zwei Messstationen in der Luft gemessen.2 Die Belastung durch Staubniederschläge blieb innerhalb des Messzeitraumes bis 2001 fast konstant und entspricht mit 260 mg/m2d im Jahresmittel den Belastungen in vergleichbaren Städten in Mecklenburg-Vorpommern. Eine deutliche Tendenz zur Abnahme der Staubniederschläge im Innenstadtbereich und damit verbunden die Abnahme von Schadstoffniederschlägen ist deutlich erkennbar. Der Staubniederschlag ist unter 200 mg/m2d gesunken. Deshalb finden keine Messungen mehr statt, da die Belastung gering ist und keine gesetzliche Vorschrift zur Erfassung besteht.

Die Hauptquelle für die Luftbelastung ist der Verkehr, untergeordnet tragen Industrie und Hausbrand zur Schwebstaubemission bei. Der Eintrag von Schad­stof­fen über den Luftpfad in den Boden ist weitgehend ungeklärt. Schwermetalle werden wie auch PAK von Ruß- und Staubpartikeln der Abgase bzw. Abriebstäube gebunden und können dauerhaft an den Fahrbahnrändern eingelagert werden. Flächengröße und Bedeu­tung der Bodenbelastungen in den Seitenstreifen sind noch aufzuklären (vgl. An­hang 1, Handlungsfeld (1)). Gefährdungen bestehen weiterhin durch Altöl- und Benzin­tropfver­luste, Reifen-, Bremsbelag- und Fahrbahnabriebe und durch Einträge von Auftau­salzen über den Wasserpfad [10].

 

Als Hauptbelastungselemente bzgl. Boden- und Gesundheitsgefährdung spielen vor allem Blei und Cadmium wegen der großen Verbreitungsreichweiten (bis 220 m bzw. 40 m) eine Rolle. Zur Abschätzung der Gefährdung für das Schutzgut Boden sind deshalb die in Rostock im Staubniederschlag gemessenen Pb- und Cd-Gehalte mit Depositionsraten vergli­chen worden (Tab. 4 und 5). Diese auf Vorsorge orientierten Werte errechnen sich aus Richtwerten für tolerierbare Gesamtgehalte und Vorbelastungen [11, S. 34].

Tab. 4: Jahresmittelwerte von ausgewählten Schwermetallen im Staubniederschlag Messcontainer Stuthof

             (Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)

 

 

StNd

Pb

Cd

Cu

Ni

Cr

As

Jahr

mg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

1995

72

9,8

0,51

6,3

3,5

3,3

0,19

1996

53

12,3

0,66

6,3

2,7

2,4

0,19

1997

95

12,0

0,64

24,9

3,0

3,7

0,25

1998

83

8,5

0,42

7,0

3,1

3,4

0,52

1999

72

8,3

0,55

6,2

2,9

4,2

0,95

2000

89

10,9

0,51

8,8

3,3

4,0

 

2001

83

17,4

0,38

13,5

5,8

3,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 5: Jahresmittelwerte von ausgewählten Schwermetallen im Staubniederschlag Messcontainer Holbeinplatz

                (Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)

 

 

StNd

Pb

Cd

Cu

Ni

Cr

As

Jahr

mg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

µg/m2d

1995

321

44,4

0,38

67,5

11,6

18,3

1,05

1996

271

34,9

0,50

56,9

11,4

18,0

0,68

1997

256

33,1

0,29

50,4

9,2

13,6

0,68

1998

179

15,9

0,19

32,1

6,9

11,2

0,58

1999

165

16,6

0,21

36,3

6,2

9,5

1,32

 

 

Die im Schwebstaub gemessenen PAK-Gehalte tragen im Vergleich zu anderen Eintragsquel­len nur untergeordnet zur PAK-Belastung in Böden bei. Die Konzentration des Leitparameters Benzo(a)pyren sank in Rostock zwischen 1992 und 1997 von 2,2 ng/m3 auf 0,5 ng/m3. Benzo­(a)pyren stammt vor allem aus Kohlefeuerungen. Die Emissionsrate war deshalb im Winter 10fach höher als im Sommer [12, S. 30].

 

Eine Prüfung, inwieweit die Anreicherung von Schadstoffen im Boden mit dem Staubniederschlag korreliert, kann durchgeführt werden, wenn die Staubniederschläge konstant gemessen werden. Zurzeit erfolgt keine kontinuierliche Messung am Holbeinplatz. Hier ist eine engere Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erforderlich, das für die Dauerbeobachtungsflächen und für die Luftgütemessung zuständig ist.

 

 

 

5.1.3.                 Direkte Einträge

 

 

Pflanzenschutzmittel und Düngemit­tel

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der Vergangenheit reicherte schwer abbaubare Schadstoffe im Boden und im Grundwasser an. Durch strengere Regelungen wird der Einsatz von solchen Pflanzenschutzmitteln inzwischen stark eingeschränkt. Der Einsatz bestimmter Wirkstoffe, die in der Natur nicht abgebaut werden, ist inzwischen nicht mehr erlaubt.

Nach Auskunft des Pflanzenschutzdienstes ist der Anwendungsumfang von PSM rückläufig. Trotzdem ist noch Aufklärungsarbeit notwendig, um chemische Pflanzenschutzmaßnahmen weiterhin einzuschränken.

Chemische Pflanzenschutzmittel sollten im Haus- und Kleingartenbereich nur auf gärtnerisch genutzten Flächen (Rasenflächen, Beet- und Topfpflanzen) zum Einsatz kommen. Die für diesen Einsatz zulässigen Mittel sind mit der Angabe „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich“ gekennzeichnet. In der Rahmengartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. der Hansestadt Rostock ist dies unter Pkt. 6.1 ausgeführt. Ergänzend wird darauf verwiesen, biologischen Methoden den Vorzug zu geben.

Auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen können Pflanzenschutzmittel nur unter Einhaltung der Gebote des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.05.1998 eingesetzt werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Versorgungs-, Umspannanlagen, Fernwärmetrassen, Straßenbahntrassen, Hafenvorgelände u.ä. darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erfolgen. Für die Stadt Rostock ist dies das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Regionaldienst Rostock –LALLF- (ehem. Landespflanzenschutzamt).

Im Bereich der Stadt Rostock werden für diese Maßnahmen weitestgehend nur blattwirksame Herbizide auf Glyphosat- /Glufosinatbasis  genehmigt.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Als befestigte Flächen gelten in diesem Sinne alle Wege und Plätze inklusive Garageneinfahrten und Gehwege mit asphaltiertem, gepflastertem oder geschottertem Untergrund. Auch die vielfach als Parkplätze angelegten Rasengittersteinflächen sind den befestigten Flächen zuzuordnen. Eine Fugenbehandlung bei gepflasterten Flächen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Auf öffentlichen Grün- und Waldflächen werden bis auf begründete Ausnahmen generell keine Pflanzenschutzmittel angewendet. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald ist nicht zulässig ausgeschlossen (lt. städtischer Forsteinrichtung und FSC- Zertifizierung); Ausnahmen werden nur nach entsprechender Notwendigkeit und daraus erfolgender behördlicher Anordnung gemacht. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der jährlichen Kontrolle zur FSC- Zertifizierung.

 

Laut Düngemittelverordnung vom 1.7.1996 sind die Nutzer landwirtschaftlicher Flächen zu Nach­weisen über Düngereinsatz und zu Untersuchungen des Nährstoffstatus der Böden ver­pflich­tet. Auf Klein- und Hausgärten wird die Düngung dagegen häufig ohne entsprechende Be­messungsgrundlagen durchgeführt. Beratungs- und Informationsangebote zu vorhandenen Untersuchungsergebnissen sind daher zu verstärken (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (4.4)). Dün­­gereinsatz ist oft auch Ursache für Eutrophierungen von Gewässer­öko­systemen, die mit den ausgewaschenen Nährstofffrachten aus dem biologischen Gleichgewicht gebracht wer­den.

Die Gülleverwertung ist ebenso in der Düngemittelverordnung geregelt. Sie ist in Rostock zu­sätzlich problematisch, wenn die landwirtschaftlichen Flächen in der unmittelbaren Nähe von Wohnsiedlungen liegen. Über den Einsatz muss hier besonders sorgfältig entschieden werden.

 

Auftaumittel

Als Streusalz wird ausschließlich auf Fahrbahnen dreier Dringlichkeitsstufen sogenanntes Feuchtsalz, kristallines NaCl mit Kochsalzlösung, verwendet. In Ton-/ Humuskomplexe eingelagerte Na+-Ionen verursachen Verschlämmungen bzw. Verdichtungen des Bodens und verringern so die Durchlüftung und Wasserleitfähigkeit. Das Chlorid-Ion kann in das Grundwasser ausgewa­schen werden. Durch Anreicherungen der Auftausalze in den Straßenrandbereichen werden Vegetationsschäden hervorgerufen.

Vor und nach der Winterdienstperiode 2005/2006 wurden Bodenproben in ausgewählten Straßenrandbereichen entnommen. Diese Proben wurden auf ihren Chloridgehalt analysiert. Die Mehrzahl der Analysen wies danach keine phytotoxischen Chloridkonzentrationen auf. Diese Befunde stehen  im Widerspruch zu den an Straßenbäumen festgestellten Anzeichen, wie Blattrandnekrosen, die bisher ziemlich sicher als Salzschäden eingestuft wurden. Weitere Untersuchungen bzw. Klärung der Ursachen müssen erfolgen.

 

In der Trinkwasserschutzzone im Bereich der Warnow ist ebenso wie auf Geh­wegen nur Kies als abstumpfendes Mittel erlaubt, da von ihm keine Gefährdung ausgeht. Der Verbrauch schwankt in Abhängigkeit von den Einsatztagen und lag im Winter 2005/2006 bei 2900 t Koch­salz und 1200 t Kies.

 

         Tab. 6: Verbrauch von Streusalz und –sand in der Hansestadt Rostock 1996 – 2006

 

Winterhalbjahr

 

Einsatztage

 

Salzverbrauch (t)

Kiesverbrauch (t)

betreutes Straßennetz (km)

1996/1997

70

             2.130  

             1.731  

374

1997/1998

26

                610  

                640  

374

1998/1999

54

             2.894  

             1.400  

385

1999/2000

40

             1.330  

             1.560  

392

2000/2001

42

             2.123  

             1.163  

392

2001/2002

37

             2.144  

             1.947  

382

2002/2003

45

             2.764  

             1.968  

382

2003/2004

48

             2.125  

             1.202  

382

2004/2005

52

             2.370  

             1.300  

408

2005/2006

75

             2.900  

             1.200  

384

 

Havarien mit bodengefährdenden Stoffen

           

Im Jahr 2005 gab es im Stadtgebiet 13 Havariefälle, von denen Bodengefährdungen  ausgingen. In den meisten Fällen handelte es sich um Mineralölschäden.

 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden bei drohenden oder eingetretenen Bodenverunreinigungen unverzüglich eingeleitet. Bei unbefestigtem verunreinigtem Boden wird in der Regel ein Bodenaustausch angeordnet.
Für das Jahr 2006 wurde lediglich eine größere havariebedingte Bodenverunreinigung erfasst. In weiteren Fällen konnte eine Bodengefährdung durch schnelles Eingreifen verhindert werden.

Im BBodSchG sind die Verantwortlichkeiten geregelt: Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, muss der Zustandsstörer für die Schadensbeseitigung aufkommen. Die Hansestadt Rostock hat aufgrund der Küstenlage außerdem noch Gefahren durch illegale Beseitigung ölverschmutzter Wässer aus Schiffen abzuwehren. Jüngstes Beispiel war die Ölverschmutzung am gesamten Strand der Hansestadt im Februar 2003.

 

 

Schädigung des Bodenhaushaltes durch schädliche Mikroor­ganismen

Hierunter fallen Keimbelastungen durch Tierkadaver und Kot.

 

·       Tierkadaver

Innerhalb des Stadtgebietes ist bisher nur eine Ablagerung von Tierkadavern bekannt geworden. Die Ab­lagerung erfolgte bereits in den 70er Jahren im Ortsteil Brinckmanshöhe. Die Beseitigung der Ablagerung er­folgte im Zuge der Erschließung des Wohngebietes 1997.

Der Eintrag von Keimen oder Pharmazeutika über Tierkadaver in den Boden wird im zuneh­menden Maße kontrolliert werden müssen.

Durch das Vogelgrippevirus bestand 2006 die Anforderung, einen Wasenplatz für Tierkadaver im Stadtgebiet auszuweisen. Hier sollen die verendeten Tiere im Seuchenfall abgelagert werden, wenn die im Land vorhandenen Kapazitäten zur Tierkörperbeseitigung nicht ausreichen. Unter Beachtung vor allem wasserwirtschaftlicher und bodenkundlicher Belange konnte eine Vorzugsfläche ausgewiesen werden.

 

·       Eintrag von Exkrementen/ Hundekot

Mit Datum 01. August 2006 waren in Rostock 6502 Hunde gemeldet. Im Verhältnis zum vorhergehenden Berichtszeitraum ist damit ein Rückgang der registrierten Hunde um ca. 400 zu verzeichnen.

Rechnet man pro Hund mit einem Anfall von 60-90 kg Kot im Jahr, entspricht diese Anzahl ca. 390-585 t/a. Geht man von einer Anzahl von 2000 bis 3000 nicht gemeldeter Hunde aus, bewegt sich die Zahl zwischen 510 – 850 t jähr­lich. Im Vordergrund steht die gesundheitliche Gefährdung durch die mikrobielle Bela­stung und nicht die Gefahr für den Boden. Die Keime können über längere Zeit im Boden erhalten blei­ben und sind wegen Verschleppung nicht lokal zu begrenzen (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (5.1)). Weiterhin ist die Zahl der Hundehalter, die die Exkremente ihrer Tiere nicht wegräumen nach wie vor  hoch. Beschwerden oder Hinweise zu Verunreinigungen durch Hundekot sind trotz verbesserter rechtlicher Lage immer noch zahlreich. Flächendeckend existieren in Rostock 24 Hundetoiletten und 13 Beutelspender. Abfalltüten für die Hundekotentsorgung werden ebenfalls über die Ortsämter kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung kann über die Abfallbehälter der Hundetoiletten als auch über die Papierkörbe erfolgen.  Zur Aufklärung der Hundehalter wird die „Kleine Hundefibel“ an die Hundehalter verteilt.

 

·       Klärschlamm

Gefahren für die Bodenqualität können auch durch das Aufbringen von Klärschlämmen entstehen, die mit Schadstoffen durchsetzt sein können [31]. Die Beseitigung von Klärschlämmen durch landwirtschaftliche Nutzung als  Pflanzendünger  oder zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit unterliegt zunächst dem Abfallrecht. Daneben wird die Verwertung von Klärschlammen durch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) geregelt. Aus Sicht gemessener Schadstoffbela­stungen ist der überwiegende Teil der in M-V anfallenden kommunalen Klärschlämme für die Landwirtschaft gut verwertbar, denn die mittleren Schwermetallgehalte liegen wie die Gehal­te der organischen Schadstoffe größtenteils weit unter den in der AbfKlärV vorgegebenen Grenzwerten [13].

 

1998 wurden landesweit jedoch nur 53% des Klärschlammaufkommens in der Landwirtschaft eingesetzt. In Rostock stehen geeignete Ackerflächen nur begrenzt zur Verfügung. Auch deshalb wurden die aus der Kläranlage Rostock-Bramow im Geschäftsjahr 2005 anfallenden Klärschlamm-Trocken­massen von 5592 t zur Kompostierung in den Landkreis Parchim abgegeben.

 

5.2.  Sonstige Bodenveränderungen

5.2.1.                 Bodenauftrag und -abtrag

Im Rahmen der Veränderungen und Belastungen von Böden bilden neben der Flächenversiegelung vor allem Bodenauf- und -ab­träge einen Schwerpunkt. Dabei spielen im Stadtgebiet vor allem die Aufträge und Abträge von Boden im Zuge von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen eine Rolle.

Bodenaufträge dürfen lt. DIN 19 731 nicht durch Aufspülung und Aufschlämmung vorge­nom­men werden. Ohne Oberboden-Abschiebung sind Aufträge bis max. 20 cm möglich. Nach­fol­ge­maßnahmen, wie Auflockerungen, sind bei allen großflächig angelegten Projekten fest­zu­schreiben. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sind Aufträge als Eingriff zu be­trach­ten, wenn sie auf einer Fläche > 300 m2 im Außenbereich vorgenommen werden.

Beim Bodenaushub ist generell dem Grundsatz der Vermeidung zu folgen. Ausführungen zum Massenausgleich bzw. zur Verwertung sind Bestandteil der Planung [14]. Bei allen städti­schen Großvorhaben ist ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen. Die ökologischen Bela­stungen können dadurch gezielt gemindert und die ökonomischen Auswirkungen minimiert werden. Gute Erfahrungen konnten mit dem Bodenmanagement für die IGA 2003 gesammelt werden.

Bodenaushub mit geringen Schadstoffkonzentrationen bis Vorsorgewert nach BBodSchV bzw. Zuordnungswert Z 0 nach LAGA ist möglichst wieder auf dem gleichen Baugrundstück einzubauen. Ansonsten wird die Beseitigung des Bodenma­terials nötig (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (3)).

 

5.2.2.                 Bodenverdichtung

Bodenaufträge können in Abhängigkeit von den physikalischen Bodeneigenschaften zu Ver­dichtungen der liegenden Horizonte führen. Dabei werden das Gefüge so­wie der Wasser- und Lufthaushalt des Bodens  beeinträchtigt. Technogene Bodenverdichtungen sollten durch Auflockerungen beseitigt werden.

Eine weitere Ursache für die Bodenverdichtung ist die notwendige Bearbeitung von landwirtschaftlichen Flächen (siehe Kap. 6 ”Flächenspezifische Entwicklungsziele”). Für die Bedeutung und Bewertung von solchen Verdichtungen ist entscheidend, ob nur der Oberboden oder auch der Unterboden betroffen ist.

Für die Bewirtschaftung von Waldflächen ist gemäß städtischer Forsteinrichtung und FSC- Zertifizierung ein flächiges Befahren ausgeschlossen. Hier kommt ein vorgeschriebenes System von Haupt- und Nebenwegen, Maschinenwegen und Rückegassen zum Einsatz, die sich nach den jeweils örtlichen Bedingungen richten. Die Einhaltung wird im Rahmen der jährlichen Kontrolle zur FSC- Zertifizierung überprüft.

 

 

5.2.3.                 Erosion

Von Winderosion sind in Küstennähe liegende Ackerflächen zwischen Diedrichshagen und Lichtenhagen im kleineren Umfang betroffen.

Größere Probleme bereitet allerdings die Wassererosion auf noch  bewirtschafteten Restflächen des Warnowhanggebietes z.B. bei Kassebohm. Die Fol­ge sind starke Oberbodenreliefierungen mit Nachteilen für die Wasserregulierung und das Ve­getationswachstum. Zunehmend sind Lärmschutzwälle von Wassererosion betroffen. Auf den steilen Hängen finden immer wieder Bodenverlagerungen  statt.

 

5.2.4.                 Nassbaggergutverwertung

Derzeit fällt in Rostock  Baggergut mit hohem organischem Gehalt in einer Größenordnung von jährlich 50.000 - 100.000 m³ an. Die konzipierte Aufnahmekapazität der dafür vorgesehenen industriellen Absetz-Klassieranlagen (IAA) liegt bei max. 300.000 m³ im Spülfeld (SF) Schnatermann sowie 200.000 m³ im SF Radelsee. Aus dem abgetrockneten

Tab. 7:   Schadstoffkonzentrationen des Bodensubstrats aus der Industriel­len  Absetz- und Klassier-Anlagen (IAA) Rostock im Vergleich mit den Vorsorgewerten der BBodSchV     (in mg/kg Trockenmasse)

 

 

 

Cd

Cu

Cr

Ni

Pb

Zn

Hg

PAK16

PCB6

Vorsorgewerte gem. BBodSchV

Lehm

1

40

60

50

70

150

0,5

3/10*

0,05/0,1*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SF Schnater­-

mann 1996-97

MB

SB

0,2

0,35

10,0

16,8

30,0

45,0

9,0

15,0

8,0

16,3

26,0

47,8

< 0,3

< 0,3

0,43

0,65

 

Mieten SF       

Radelsee 1998

SB

0,6

31,0

53,2

19,7

35,0

134

< 0,3

1,32

 

Mieten SF      Radelsee 1999

MB

SB

0,13

0,23

12,3

27,0

8,6

23,8

6,7

14,3

13,7

26,7

73

150

0,21

0,5

0,64

1,21

0,02

0,05

Mieten SF

Radelsee 2001

    MB

     SB    

0,14

0,36

17,9

29,9

16,1

40,1

4,5

10,7

11,2

21,2

43

89

0,54

0,40

 

 

Mieten SF

Schnaterm.2002

    MB

     SB    

0,24

0,43

9,0

16,4

11

17

10

12,2

12

18,4

53

89

0,28

0,45

0,52

0,71

0,066

0,074

Mieten SF

Radelsee 2002

    MB     SB    

0,23

0,47

10

20

11

19

7

14

11

21

53

107

0,18

0,3

0,66

1,2

0,064

0,053

Mieten SF

Radelsee 2006

    MB     SB    

0,5

0,75

17

29

10

16,5

7,2

11,8

16

29,5

90

146

0,28

0,47

1,1

1,45

0,026

0,019

SF Schnater­-

mann 2005/2006

MB

SB

0,3

0,4

28,5

21,6

12,3

14,1

10,0

10,9

23,8

23,8

69,5

82,6

0,4

0,3

3,3

1,2

0,018

0,014

MB...Mischböden          SB...Schlickböden

PCB...Polychlorierte Biphenyle

 * Vorsorgewert bei mehr als 8 % organischer Substanz im Boden, unter diesen Bedingungen sind die Vorsorgewerte für die Schwermetalle nicht mehr bindend (s. BBodSchV). 

Schlamm entwickelt sich nach Beräumung der Klassierpolder in den Reifungsanlagen für Schlicke und Mischböden der IAA ein verwertbares Bodensubstrat mit guter, stabiler Krümelstruktur und hohem Sorptionsvermögen. Die Abnahmemengen dieses Bodenmaterials liegen derzeit für die unterschiedlichen Einsatzfelder bei ca. 100.000 m³ pro Jahr. Zur Sicherung der Verwertbarkeit wird das Sediment bereits vor der Baggerung hinsichtlich seiner stofflichen Parameter, seiner Gehalte an Schwermetallen und organischer Parameter analysiert. Vor dem Einsatz werden die aufbereiteten Substrate entsprechend den rechtlichen Anforderungen zertifiziert.

Die Tab. 7 belegt, dass die Schadstoffwerte des gereiften Bodensubstrats  die Vorsorgewerte der BBodSchV unterschreiten bzw. nur selten erreichen.

 

 

6.      Flächenspezifische Entwicklungsziele

Die Bodenentwicklungsziele orientieren sich an den Leitlinien zur Stadtentwicklung sowie am Umweltqualitätszielkonzept, das seit 2006 für die Hansestadt Rostock verbindlich ist. Sie sind insbeson­dere auf den vorsorgenden Bodenschutz gerichtet. Ihre Untersetzung und die Erarbei­tung konkreter Maßnahmen erfolgt vorhabenbezogen. Die im Bodenschutzkonzept vereinbarten Ziele und Richtlinien sollen Eingang in weitere Fach­planungen (z.B. Warnowuferkonzept) finden.

 

 

 

Flächenkategorie Bodentyp/ Bodennutzung

Ist-Bewertung

Entwicklungsziel

Maß­nahme

Niedermoore

Kartierung abgeschlossen.

Starker Nutzungsdruck, in Rostock abneh­men­de Fläche bzw. fortgeschrittene Boden­degradierung, seltene Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Ein­griffen

Schutz vor Überbauung, intensiver Nutzung und vor Torf­­zehrung infolge Entwässerung.  ,

Schutz und Wiederherstellung aller Bodenfunktionen .­­Erhalt des Naturraumpotentials

Anhang 1, (4.1)

Waldböden

 

Kartierung 1999 abgeschlossen; Mineralböden: 29% hydromorphe, 42% semi-hydromorph,

21% terre­strisch (Podsole);

7% Moore

Förderung Bodenentwicklung durch Steuerung standortgerechter Vegetation , nach­haltige Bewirt­schaftung entsprechend der waldbaulichen Zielstellung aus der Forsteinrichtung und FFH-Status, Zertifi­zierung der Waldbewirtschaftung nach FSC- Standard

Anhang 1, (4.6/4.7)

landwirtschaftlich genutzte Böden

 

abnehmende Fläche, Nährstoffeinträge über Dünger, Bodenverdichtungen; Information aus Einzelflächen­erhebung

Erhaltung als Freiflächen und

nachhaltige Bewirtschaftung,

Extensivierung[u1] .

 

 

Kleingärten

 

sensibel genutzte Böden; mitunter auf Auf­schüttungen mit erhöhter Schad­stoffbelastung

(Organische Schad­stoffe, Pb, Cd, Cu...)

Erhalt der Flächen. Nachhaltige Bewirtschaftung und

Schutz vor Schadstoffeinträgen.

Verbesserung der Bodenqualität bei Überschreitung der Prüf-/ Maßnah­mewerte BBodSchV?

Anhang 1, (4.4)

Parks/ Grünflächen

 

siehe Landschaftsplan (1996)

Erhalt/ Wiederherstellung  der Erholungsfunktion.

 und

 Schutz vor Versiegelung, Teilflächen- Entsiegelung.

Anhang 1, (3)

Kinderspiel­flächen/ Freizeitanlagen

Böden sensibler Nutzung, bisher ca. 40 auf Schadstoffe untersuchte Spielplätze ohne Grenzwertüberschreitung

Sicherung der Entwicklung im Sinne „Kinderfreundliche Stadt“.

Einhaltung der Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte  der BBodSchV v. 12.7.99.

Anhang 1, (4.3)

Aufschüttungs­bereiche

erhebliche PAK-Belastung, großflä­chiger Besorgungsbereich am Warnowufer und in Innenstadtbereichen

Aufklärung über Belastungs­status im Rahmen des Pilotprojektes, Gefährdungs­abschätzung und Flächenrecycling

Anhang 1, (1)

Dünen/ Küstenzonen

 

reliktische Böden, prägend für Küstenzone, unterliegen Auflagen des Küstenschutzes

Erhalt der Schutzfunktion und des Lebensraumes bei ausge­prägter Bodenentwicklung (Regosole).

Anhang 1, (4.5)

 

Im Folgenden werden einige der in der Tabelle angegebenen Flächen ausführlicher behandelt. Zu den hier nicht erwähnten Flächenkategorien sind Aussagen bereits im vorgehenden Text zu finden, die dort im Zusammenhang mit der jeweiligen Problematik stehen.

 

 


·       Niedermoore

Die noch nicht überbauten Niedermoore im Stadtgebiet werden überwiegend extensiv als Mähwiese oder Weide genutzt. Dennoch können die Grundwasserstände im Sommer stark absinken. Infolge dessen treten Minerali­sierungsverluste im belüfteten Torfhorizont auf, darauf folgen Sackungen, deren Ursache auch im fehlenden hydrostatischen Auftrieb liegt.

Untersu­chungen zeigten, dass diese Veränderungen auch auf Rostocker Niedermoorstandor­ten in grö­ßerem Umfang zu re­gistrieren sind. Die aktuelle Moorkartierung gibt über die Flä­chen­ausdehnung der noch vor­handenen Niedermoorgebiete Aufschluss. Die im Vergleich zu den Kartierungen der 50iger Jahre  abneh­men­den Moorflächen geben An­lass, moorerhaltende Maßnahmen wie Renaturierung oder exten­sive Nutzun­gen zu veranlassen. Die 1999 vorgelegte Moorschutzkonzeption des Landes be­schreibt zwar prioritär schutz­würdige Moore und Schutzmaßnahmen, trifft aber für die Restmoorflächen im Stadtgebiet nicht zu (vgl. Anhang 1, Handlungsfeld (4.1)).

Neben ihren Funktionen als Filter, Speicher und Puffer sind die Niedermoore als Extremstandorte für Flora und Fauna von besonderer Bedeutung und sind deshalb auch oft als Biotop gem. § 20 LNatG geschützt.

 

·       Waldböden[u2] 

 

Die vom Stadtforstamt kartierte Gesamtfläche an Waldböden beträgt 6004 ha, darunter sind 5177 ha „waldbe­standener Holz­boden“ (Rostocker Heide - hiervon ca. 200 ha im Landkreis - und Stadtweide, Cramonstannen, Stolteraa) und 827 ha Wiesen- und Moorflächen (Hütelmoor). Alle aufgenommenen Flächen befinden sich in städtischer Hand. Im Beckensandbereich der Rostocker Heide ist die Abfolge Podsol-Gleypodsol-Humusgley-Moor­gley-Gleymoor/ Moor verbreitet anzutreffen.

42% der kartierten Böden sind semi-hydromorph (Gleypodsole oder Rügpodsole), d.h. halb­zei­tig grundwasserbe­herrscht bis langzeitig grundwassernah. 29% der hydromorphen Böden sind mineralische Nassstandorte, 7% organische Nassstandorte, d.h. Moore.

 

Infolge der langjährigen flächendeckenden Kartierung der Waldstandorte konnten die Kom­ponenten Klima, Relief, Boden, Grund- und Stauwasser als Stammformen systemati­siert wer­den. Die Systematisierung der Bodenformen erfolgte nach Substrat-, Perstruktions- und Hori­zont­profilen.

 

 

Die Leitlinien zur Waldbehandlung fordern die Erhaltung, Vermehrung, Ent­wicklung und Pflege multifunktionaler, arten- und strukturreicher Waldöko­systeme. Zur Umsetzung dieser Ziele sind im Rahmen der Forsteinrichtung Waldbehand­lungs­gruppen gebildet worden mit bin­denden Grundsätzen. Der Bodenschutz ist wesentlicher Bestand­teil dieser Leitlinien und auch der daraus folgenden  Zertifizierung des Stadtforstamtes nach dem international wichtigsten Standard des Forest Stewardship Council (FSC-Standard). Er ist somit bindend für die nachhaltige, städti­sche Wald­bewirtschaftung [5] (vgl. An­hang 1, Handlungsfeld (4.6/4.7)). 

 

 

 

 

·       Dünen und Küstenzonen

 

Die Gesamtlänge der Außenküste beträgt auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock 18,0 km und die Strandlänge abzüglich Molen und Hafeneinfahrt 17,0 km. 

Für die Entwicklung der Dünen und ihrer Besiedlung durch Flora und Fauna sind stabile  Umfeldbedingun­gen wich­tig. Ab­schiebungen der Weißdüne bewirken örtlich stärkere Abwe­hungen und das Zuwehen der Graudüne. Durch Dünenbildung werden natürliche Böden, wie z.B. Podsole, überdeckt. Innerhalb kurzer Zeit nach Akkumulierung organischer Substanz im oberen Horizont der Düne kann sich dann ein Rohboden entwickeln. Durch stärkere Anreicherung von Humus im oberen Horizont bildet sich der Regosol vor allem im Bereich der Graudünen aus. In der weiteren Abfolge entwickeln sich daraus Braunerden oder Parabraunerden oder auch der Bodentyp Podsol. Diese Böden und ihr Untergrund im Bereich des Großraumes Warnowmündung werden als besonders wertvoll hinsichtlich Archivfunktion bewertet.

Der Bodenschutz im Dünen- und Küstenbereich muss sich den Belangen des Küstenschutzes unterordnen. Notwendige Maßnahmen wie Dünenverstärkungen werden vom StAUN Rostock vorgegeben und kontrolliert.

 


verwendete Literatur und Materialien:

 

[1] Baugesetzbuch (BauGB; 2006)

[2] Leitlinien zur Stadtentwicklung (2000), Hansestadt Rostock

[3] Bericht zur Stadtbodenkartierung Rostock (1995), Universität Rostock, Bodenkarte zuletzt überarbeitet 2006,

[4] Kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung Überseehafen (1998), argument GmbH Kiel

[5] Forstliche Standortkartierung (1999), Erläuterungsbericht; Hansestadt Rostock

[6] „Satellitenbildgestützte Flächenbilanzierung der Hansestadt Rostock“ (1995), Abschlußbericht.- Universität Rostock, Institut für Geodäsie und Geoinformatik

[7] Flächennutzungsplanung Hansestadt Rostock 2006

[8] Statistische Nachrichten (2000); Hrsg. Amt für Statistik und Wahlen Hansestadt Rostock

[9]„Ergebnisbericht zur Untersuchung von Altlastverdachtsflächen“, AnalyTech,

Gutachten v. 25.2.2000

[10] BAHRDT, H.-P. et al. (1987): „Flächenverbrauch und Verkehr“, Hrsg. Institut für Landes- und Stadtentwicklung (ILS) NRW

[11] KÜHLING, W.; PETERS, H.-J. (1994): „Die Bewertung der Luftqualität bei Umweltverträg­lichkeitsprüfungen“.- In: UVP Spezial 10, Dortmund

[12] Luftgütebericht Meckl.-Vorpommern für 1996/97.- Hrsg. Umweltministerium M-V (1998)

[13]„Aufkommen, Beschaffenheit und Verbleib von kommunalen Klärschlämmen in Meckl.-Vorpommern“.- In: Materialien zur Umwelt, H 2 (2000); Hrsg. LUNG Meckl.-Vorpommern

[14] „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (bvb-Entwurf, 1999)

[15] Konzeption zur Bestandssicherung der Niedermoore Meckl.-Vorpommern.-

Hrsg. Umweltministerium Meckl.-Vorpommern (1999)

[16] GRÖNGRÖFT, A. et al. (1999): „Funktionale Bewertung von Böden“, Gutachten des Institutes für Bodenkunde der Universität Hamburg.- Hrsg. Umweltbehörde Hamburg

[17] REICHE, E.W. (1998): Bodenschätzungs-Standard-Auswertung Schleswig-Holstein. Eine Methode zur computergesteuerten Übersetzung, Parameterbildung und planungs­bezogene Bodenbewertung.- In: Mitt. Dt. Bdkdl. Ges. Bd. 87, S. 39-42

[18] DAHLMANN, I.; ERDMANN, K. (1999): „Bewertung von Bodenfunktionen - Kriterien und Verfahren der raumbezogenen Darstel­lung“.- In: Mitt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 21-24

[19] „Verwertungsstrategien für aquatische Sedimente in Meckl.-Vorpommern“.-

In:  Materialien zur Umwelt, H 3 (1999); Hrsg. LUNG Meckl.-Vorpommern

[20] Internationale Bodenkonvention (Entwurf 1998), Tutzingen

[21] Bodenschutzkonzept. Senat der Hansestadt Hamburg (1993); Drucksache 14/4644

[22] JÜTTNER, W. (1999): „Bodenschutz im Spannungsfeld zwischen Vor- und Nachsorge“.- In: Mitt. Dt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 118-129

[23) Inhalte Bodenschutzkonzept - Bericht, Univ. Rostock (1992), Institut für Bodenkunde

[24] Richtlinien zur Erstellung der Leitlinien in Bodenschutzkonzepten (1991), Nordrhein-W.

[25] Arbeitsblätter zum Moorstandortkatalog Meckl.-Vorpommern; Hrsg. LUNG M-V (1996)

[26] Jensen-Huß, K.; Bruhm, I. (1999): „Operationalisierung Bodenfunktionen“.-

In: Mitt. Bdkdl. Ges. Bd. 91, S. 33-36

[27] Bunzel, A. (1999): „Bauleitplanung und Flächenmanagement bei Eingriffen in Natur und Landschaft“.- Hrsg. Difu Berlin

[28] BILL, R.; GRENZDÖRFFER, G.; WEßNER, A. (2003): Flächennutzungsklassifizierung der Hansestadt Rostock auf der Grundlage der HRSC-AX Daten 2002 für den vorsorgenden Bodenschutz, Abschlussbericht Universität Rostock, Institut für Geodäsie und Geoinformatik

[29] BLUME, H.-P. (1990): Handbuch des Bodenschutzes. Ecomed Verlagsgesellschaft mbH

[30] Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock (2006)

[31] Deutscher Städtetag: Thematische Strategie für die städtische Umwelt – Mitteilung an die EU-Kommission vom 01.04.2004

 

 

 

 

 

 

 

 


Anhang1

 

Ziele und Maßnahmen

Erläuterungen / Bemerkungen

Verantwortlich/beteiligte Ämter

1 Fortschreibung des Boden- und Altlasteninformationssystems

 

 

1.1 Bodenkartenwerk mit thematischen Karten über Bodenkennwerte, Bodenbelastungsgebiete (Schwermetalle, organische Schadstoffe), Bodenschutzgebiete, Versiegelungskartierung, Realnutzung nach Auswertung von städtischen Befliegungen

Bodenkartenwerk: Versiegelungskartierung und Realnutzung 2002 erfolgt, Auswertung der Luftbilder 2005 noch erforderlich, Bodenbelastung nur in Zusammenarbeit mit dem LUNG;

Auswertung der Reichsbodenschätzung angearbeitet

A73, A62, A61, LUNG, STAUN

 

 

 

1.2 Führung Altlastenkataster mit Altablagerungen und Altstandorten mit ständiger Aktualisierung und Reduzierung der Altlastenverdachtsflächen nach Klärung bzw. Sanierung

Altlastenkataster ist vorhanden und wird aktuell geführt.

Durchführung von Recherchen und Untersuchungen zur Klärung des Altlastenverdachts

A73, STAUN, LUNG

 

1.3 Fortführung der Profildatenbank*

Bedarfsorientierte Fortführung und Aktualisierung des Bodenkatasters inkl. Baugrunduntersuchungen, Einarbeitung in das Bodenkartenwerk

A73

1.4 Durchführung vorhabensbezogener Kartierungen mit Mindestdatenerhebungen und Forderung nach Bewertung des Bodenzustandes unter Nutzung standardisierter Bewertungsverfahren

Standardisierung für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, aber z.B. auch bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen und Grünordnungsplänen

A73, A61, A67

1.5  Boden-Monitoring mit Bodenuntersuchungen zur Überwachung der Schadstoffgehalte, Grundwasser-Beprobungen; Dauerbeobachtungsflächen Holbeinplatz, Stuthof und in der Rostocker Heide

Betreuung von 2 Dauerbeobachtungsflächen, Grundwassermonitoring wird durchgeführt, Dauerbeobachtungsflächen auf Waldböden vorhanden.

A73, A82, LUNG

1.6  Bestimmung des Schadstoffgehaltes bei sensiblen Nutzungen entsprechend Mindestuntersuchungsprogramm

Untersuchungen in Kleingartenanlagen und auf Spielplätzen, Vorrang Neueinrichtung  von Spielplätzen

A73, A67, Verband der Gartenfreunde

2       Flächenrecycling durch Altlastensanierung

 

 

2.1  Erstellung von Sanierungskonzepten, Sanierungsplanung und –durchführung

Sanierungen auf kommunalen Flächen oder B-Plan begleitend

A73, A62, A61, STAUN               

2.2 Aufbau eines Flächenrecycling-Katasters (Erfassung von Brachflächen**  )

Grundlagen des Flächenrecycling vorhanden, Abstimmungen mit Ämtern gelaufen, Kataster bleibt offen, Beteiligung am EU-Projekt BERI 2004-2007

Erarbeitung einer Checkliste zur besseren Vermarktung von Recyclingflächen

A61, A73, A62, A67, A06

 

3    Bodenschutz in der Planung

 Einbeziehung aller Akteure in den Prozess der Maßnahmenplanung (v.a. Naturschutz-Behörde) und Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter/innen für Bodenschutzproblematik; vertiefte Integration der Bodenschutzbelange in Bauleitplanung

 

 

3.1 Erarbeitung von Planungskennzahlen für Bodenschutzprogramme: Verdichtungsgrad (WE/ha) und Versiegelungsgrad, Verdichtungspotential auf Grundlage Brachflächenkataster

Zeitnahe Umsetzung anstreben vor allem für B-Planung; Grundsätzliche Regelungen für Stadtteile oder Räume mit besonderer Bedeutung;

A73, A61, A67, A60, RGS

3.2 Monitoring standortbezogener Richtwerte/ Qualitätsziele (Zusammenfassung im Umweltqualitätszielkonzept)

Umsetzung Umweltqualitätszielkonzept; Anpassung vorhandener Indikatoren, Monitoring gem. BauGB

A73, A61, A67, A82

3.3 Ausweisung von Vorranggebieten in Abstimmung mit dem Naturschutz (evtl. Flächen für Ökokonto oder Eingriff-Ausgleichsregelung)

Verbesserte Abstimmung mit dem Naturschutz; Bedeutung der Standorteigenschaften für naturnahe Flächen herausstellen.

A73, A67, A61

3.4 Erstellung von Bodenmanagementkonzepten (BMK) für sämtliche städtischen Großvorhaben mit Bodenbewegung größer 10.000 m3 und bei Erschließung von B-Plangebieten;

     Dokumentation der Verwertung und Entsorgung des Bodenmaterials und Kontrolle der Wege (digitales Bodenbuch)

Pilot- BMK erfolgreich, Bodenbuch angelegt; Fortführung;  als Auflage bei B-Planung und großen Einzelvorhaben;

 

 Dokumentation der Bodenbewegung von nichtstädtischen Vorhaben

A73, A60, A67, A61, A66, STAUN

3.5 Verwertungsmarketing für Nassbaggergut mit Sicherung der Abnahme Sand/ Bodenma­terial aus Reifung im Land­schafts-/Landbau

Fortführung – Verwerten statt Deponieren

A66

    Maßnahmen zur Versiegelungsbegrenzung bzw. Entsiegelung

 

 

3.7 Begrenzung der Neuversiegelung durch Festsetzung eines baufeldspezifischen Versiegelungsgrades in Form einer Grundflächenzahl in bestimmten sensiblen Bereichen mit entsprechender Begründung

Konkreter Bodenschutzstandard

A73, A67, A61

3.8 Erarbeitung von Checklisten für Minimierung Flächeninanspruchnahme und zur Prüfung des Entsiegelungspotenzials /Kompensationskataster

Erarbeiten bis 2008 –

Ideen existieren bereits

A67, A73, A61

3.9 Verbesserung der Anreize für die Umsetzung von Entsiegelung und Minimierung von Neuversiegelung durch Abwassersplitting/Versiegelungsabgabe  etc.

Steuerung über finanzielle Anreize wie eine Regenwasserabgabe

A73, WWAV

3.10 kleinflächige Entsiegelung mit sofortiger Begrünung vorrangig in der Innenstadt und Prüfung des Einsatzes durchlässiger Materialien bei städtischen Baumaßnahmen (z.B. Rasengittersteine für Stellplätze)

Entsiegelungspotenzial besteht besonders durchTeilrückbau von Verkehrsflächen

Austausch zugunsten durchlässiger Materialien bei Instandsetzungsmaßnahmen

A73, A67, A66

4    Schutz sensibler Böden und Flächen

 

 

Niedermoore

 

 

4.1 Ausweisung als Bodenschutz-Vorranggebiete und Einordnung in höchste Schutzstufe, Ausweisung unbebauter, unver­sie­gelter Schutzzonen um Niedermoore im Radius von mind. 60 m, ggf. Erweiterung der Schutzzone bei hydrologischem  Erfordernis und Biotopvernetzung zur Sicherung der Lebensraumfunktion.

Schutz der noch verbliebenen Niedermoore, Ausweitung auf weitere nässegeprägte Böden wie Moorgleye, Anmoorgleye, Humusgleye

 

A73, A67, A61

4.2 Unterstützung von Renaturierungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Sicherung / Verbesserung der Bodenfunktionen

Degradierte Bereiche durch Wiedervernässung aufwerten, Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen

Beispiel Renaturierung Carbäk-Niederung

A73, A67

Kinderspielplätze (Schadstoffe siehe 1.6)

 

 

4.3 Neuanlagen/ Gestaltung entsprechend Spielbereichsentwicklungsplanung

Möglichst naturnahe Gestaltung mit geringer Versiegelung
unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche

A67, A73

Kleingärten (Schadstoffe siehe 1.6)

 

 

4.4 Beratungsangebote zur Verbesserung des Bodenzustandes bzw. risikolosen Nutzung, Empfehlungen zur Düngung ent­sprechend Nährstoffstatus des Bodens und zur cadmiumarmen Düngung, Verzehrempfehlungen, Hinweise zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Aufklärung zugunsten des naturnahen Gärtnerns fortführen.

Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie Mineraldüngern und Vermeidung von Überdüngung und Luxuskonsum für die Pflanzen, Verringerung Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser

A73, A67

Dünen

 

 

4.5 Ausweisung der ‚Dünenböden’ als Boden-Vorranggebiete

Abstimmung mit dem Naturschutz; Schutz auch teilweise bedeutsam für Hochwasser/Sturmflutschutz

 A73, A67

Waldböden

 

 

4.6 Fortsetzung und Erweiterung des Messprogramms auf kommunaler Waldfläche: Ergänzungsmessungen, z.B. Schad­stoffimmission über Humusanalysen; Kartierung der ca. 800 ha Nichtholzflächen, Auswertung vorliegender Daten über Hütelmoor im westlichen FFH-Gebiet

 

A82

4.7 Einsatz möglichst bodenschonender Verfahren in der Forstwirtschaft

Mit der FSC-Zertifizierung erfolgt standortgerechte Waldbewirtschaftung. Optimierung bodenschonender Methoden, Förderung des Laubwalds zur Reduzierung der Bodenversauerung

A82

5 Umweltinformation und  Öffentlichkeitsarbeit

 

 

5.1 Bereitstellung von Informationen zum Bodenschutz und zur Bodenhygiene, Herausgabe von Broschüren, Falt­blättern und Presseinformationen

Aufklärung zur Entsiegelung, zum Gärtnern, zum Hundekot, zu  Streusalz

A73

5.2 Betreuung und  Aktualisierung der Bodenlehrpfade im Stadtgebiet

Pflege der Informationstafeln an der Stoltera und im IGA-Park
Einbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit

A73

5.3 Fortbildungsangebote für die Stadtverwaltung und im schulischen Bereich

Weiterbildungen für interessierte Mitarbeiter zur Anwendung des Bodenschutzrechts; Unterstützung Fortbildung Bodenschutz für Schulen bei Bedarf und entsprechend personeller Kapazität

A73, Vereine, Schulen

6 Kooperation – Projekte

 

 

6.1 Fortführung der engen Kooperation mit der Universität Rostock im Bereich vorsorgender Bodenschutz, Flächenbilanzierung und Realnutzungskartierung über Luftbilder

Jährliche Vereinbarungen zu speziellen Projekten entsprechend Haushalt
Angebot Themen Bachelor- und Masterarbeiten, Belegarbeiten, gegenseitiger Erfahrungsaustausch und Mitwirkung an Projekten,  Workshops und Vorlesungen/Seminaren

A73, Universität

6.2 Bewerbung und Mitwirkung an nationalen und internationalen Projekten zu Schwerpunkten des Bodenschutzes im Rahmen kommunaler Planungen

Mitwirkung und Erfahrungsaustausch im EU-Projekt BERI zum Brachflächenrecycling und innerhalb der UBC

A73, A61, A03, EU-Städte und Regionen, UBA, UBC

6.3 Mitwirkung an Rechtsvorschriften im Bodenschutz

Aktive Beiträge zur Ausgestaltung des Landesbodenschutzgesetzes und bei der Überarbeitung von relevanten Landesverordnungen

A73, Umweltministerium, LUNG, Städte- und Gemeindetag

 

6.4 Weiterentwicklung von Indikatoren zum Bodenschutz als Grundlage für das Umweltqualitätszielkonzept, Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, Leitlinien zur Stadtentwicklung

Bewertung einer nachhaltigen Stadtentwicklung

Bereitstellung fachlicher Grundlagen für kommunale Planungen

A73, 06, 61, 67

 

* Profildatenbank: Sammlung verfügbarer Bodenprofile, die nach bodenkundlicher Kartierung innerhalb des Stadtgebietes aufgenommen wurden oder Baugrundbohrungen, die sich an die Anforderungen der Bodenkundlichen Kartieranleitung anpassen lassen.

**Definition Brachfläche:

Eine Fläche ist dann im planerischen oder städtebaulichen Sinne eine Brache, wenn sie nach Aufgabe der vorhergehenden Nutzung über einen längeren Zeitraum ungenutzt und – unter ökonomischen Gesichtspunkten – funktionslos geworden ist, für die sich aus unterschiedlichen Gründen keine Folgenutzung über den Markt findet und für die folglich aus städtebaulichen Gründen Handlungsbedarf gegeben ist.

Quelle: Winkler, Bärbel; Kriebel, Lutz; u.a: Strategien zur Vermeidung künftiger Gewerbebrachen. Materialien zur Raumentwicklung, Heft 48; Hrsg. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn 1992

 

 

 

 

 



2 Werte der Station Rostock-Holbeinplatz (Jahresmittelwerte aus Halbstundenmittelwerten I 1)

1997: CO 740 mg/m3; NO2 68 mg/m3, Schwebstaub 30 mg/m3 [12]


 [u1] Aufgabe konkreter Fl./ Trends vom Amt fl. LW erfragen, nach Flurgrundstücken

 [u2](Zuarbeit Harmuth..siehe c:\klienten\unterlagen\zu-forst.doc)

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Beschlüsse

Erweitern

15.05.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

04.07.2007 - Bürgerschaft