Antrag - 0555/07-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0555/07-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion Bündnis 90)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

25.05.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.07.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Vergabeausschuss

05.07.2007 17:00

 

Gegenstand

 

Änderung der Vergabepraxis - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Vergabepraxis neu zu regeln und dazu der Bürgerschaft einen Vorschlag zum Beschluss zu unterbreiten:

 

Bei künftigen Ausschreibungen der Stadt Rostock und ihrer Kommunalen Betriebe sollen nur Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Dazu sollen die bietenden Unternehmen um Auskunft gebeten werden in welchen Land das angebotene Produkt hergestellt bzw. bearbeitet wurde. Für Produkte , die in Lateinamerika, Asien oder Afrika hergestellt oder verarbeitet worden sind, soll folgende Bestätigung erbracht werden,

 

1. eine unhabhängige Zertifizierung der Produkte wie Rugmark oder ein TransFairsiegel

2. falls keine unabhängige Zertifizierung für das Produkt existiert, eine verbindliche Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konventionen (ILO-Kernarbeitsnormen), insbesondere der ILO-Konvention182

3. oder eine verbindliche Zusage, dass zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit eingeleitet worden sind.

 

Die Bestätigungen sollen auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken.

 

Die Beschlussvorlage ist der Bürgerschaft zu ihrer Septembersitzung vorzulegen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Vergabepraxis soll so geändert werden, dass zukünftig durch die Stadt Rostock keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingekauft werden.

Folgende Produkte sind häufig von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen, wenn sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt wurden:. Bälle, Sportartikel, Bekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn –und Kleidungstextilien, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Pflastersteine und Agrarprodukte wie Kaffee, Tee, Orangensaft, Schokolade, Blumen, Tomaten und anderes.

Falls möglich sind fair gehandelte Waren zu bevorzugen.

 

Mit diesem Schritt stärkt Rostock seine soziale Verantwortung und wirkt vorbildhaft. Es wird ein Beitrag zum nachhaltigen Handeln im Sinne der Agenda 21 geleistet.

 

Die Forderung einer Erklärung der Unternehmen zur ausbeuterischen Kinderarbeit

 und zur Einhaltung sozialverträglicher Standards ist rechtlich zulässig.

 

Die Städte München, Düsseldorf, Bonn, Frankfurt am Main und Konstanz haben als erste Städte Beschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit umgesetzt und ihre Vergabepraxis geändert.

 

 

 

 

 

Johann-Georg Jaeger

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

Anlage:     (liegt nur in Papierform vor)

Interview Beschaffung Stadt Bonn

Informationen aus Düsseldorf  Seite 1 bis 3

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Änderung der Vergabepraxis der Landeshauptstadt München ab 18. April 2003

Beschlussfassung aus der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main

 

 

 

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