Antrag - 0555/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vergabepraxis - Nein zur ausbeuterischen Kinderarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.09.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.07.2007
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12.09.2007
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die Vergabepraxis soll so geändert
werden, dass zukünftig durch die Stadt Rostock keine Produkte aus
ausbeuterischer Kinderarbeit eingekauft werden.
Folgende Produkte sind häufig
von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen, wenn sie in Asien, Afrika oder
Lateinamerika hergestellt wurden:. Bälle, Sportartikel, Bekleidung, Spielwaren,
Teppiche, Wohn –und Kleidungstextilien, Lederprodukte, Billigprodukte aus
Holz, Pflastersteine und Agrarprodukte wie Kaffee, Tee, Orangensaft,
Schokolade, Blumen, Tomaten und anderes.
Falls möglich sind fair
gehandelte Waren zu bevorzugen.
Mit diesem Schritt stärkt
Rostock seine soziale Verantwortung und wirkt vorbildhaft. Es wird ein Beitrag
zum nachhaltigen Handeln im Sinne der Agenda 21 geleistet.
Die Forderung einer Erklärung
der Unternehmen zur ausbeuterischen Kinderarbeit
und zur Einhaltung sozialverträglicher
Standards ist rechtlich zulässig.
Die Städte München,
Düsseldorf, Bonn, Frankfurt am Main und Konstanz haben als erste Städte
Beschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit umgesetzt und ihre Vergabepraxis
geändert.
Johann-Georg Jaeger
Fraktionsvorsitzender
Anlage: (liegt nur in Papierform vor)
Interview Beschaffung Stadt
Bonn
Informationen aus
Düsseldorf Seite 1 bis 3
Keine Produkte aus
ausbeuterischer Kinderarbeit – Änderung der Vergabepraxis der
Landeshauptstadt München ab 18. April 2003
Beschlussfassung aus der
Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main