Beschlussvorlage - 0338/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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24.04.2007
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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26.04.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.05.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 der Kommunalverfassung M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Wirtschaft und Tourismus Finanzausschuss |
26.04.2007 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Abschluss
einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker
Messe- und Stadthallengesellschaft mbH |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
bei
der HHST 01.8400.7150 ein jährlicher Zuschuss von maximal 3.000 TEUR |
Begründung
Die Bürgerschaft hat in ihrer
Sitzung am 22.06.2005, Beschl.-Nr. 025/05-BV der Übertragung der Immobilie
Stadthalle einschließlich der angrenzenden Freiflächen an die Rostocker Messe-
und Stadthallengesellschaft mbH zugestimmt.
Mit
der Übertragung übernimmt die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
die volle Verantwortung für die laufende Instandhaltung und Betreibung der
Immobilie. Gleichzeitig wurde durch die Übertragung als Sacheinlage kurzfristig
die notwendige Finanzierung des Sanierungsbedarfes in Höhe von ca. 3.000 TEUR
über die Aufnahme eines Darlehens durch die Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH gesichert.
Um
Planungs- und Handlungssicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten, wird
die anliegende Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der
Gesellschaft zur Festschreibung des jährlichen Zuschussbedarfes in Höhe von
maximal 3.000 TEUR einschließlich des Betrages in Höhe von 400 TEUR zur
Bedienung des Kapitaldienstes abgeschlossen.
Von
2004 bis 2005 erhielt die Gesellschaft einen jährlichen Zuschuss in Höhe von
3.060 TEUR. Im Jahr 2006 wurde auf Grund der Haushaltssperre ab 01.11.2006 der
geplante Zuschuss in Höhe von 3.060 TEUR auf 3.000 TEUR reduziert. Mit der
Kreditaufnahme in Höhe von 3.000 TEUR bei der Deutschen Kreditbank zu einem
festen Zinssatz bis 30.03.2016 von 4,92 % übernimmt die Gesellschaft eine
finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 400 TEUR (Kredittilgung).
Diese
Mehrbelastung wird durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen und unter Wahrung des
Sparsamkeitsprinzips durch das Unternehmen selbst erwirtschaftet und wird sich
nicht zuschusserhöhend auswirken.
Die
Zielvereinbarung ist an die Erfüllung des Kostendeckungsgrades gebunden. Mit
der jährlichen Wirtschaftsplanung wird die Geschäftsführung den
betriebswirtschaftlichen Nachweis unter Sicherstellung der Bedienung des
Kapitaldienstes zur benötigten Zuschusshöhe erbringen.
Durch diese Vereinbarung
sollen die Interessen der Stadt und die Interessen der Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH zum beiderseitigen Nutzen auf das gemeinsame Ziel
ausgerichtet werden, eine marktfähige, attraktive und den Anforderungen
entsprechende Veranstaltungsstätte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des
städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu
gewährleisten.
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 01.02.2006 Beschl.-Nr. 0738/05-BV dem Haushaltssicherungskonzept
2006 bis 2009 zugestimmt. Unter der Maßnahme 2006/3/04 wurde beschlossen, dass
eine Zielvereinbarung mit dem Ziel der Deckelung bzw. der Reduzierung des
Zuschusses unter Einhaltung festgelegter Leistungskennziffern abzuschließen
ist.
Roland Methling
Anlage
Zielvereinbarung
in
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009, Beschluss-Nr.
0738/05-BV vom 01.02.2006, Maßnahme 2006/3/04.1, und des
Bürgerschaftsbeschlusses vom 22.06.2005, Beschluss-Nr. 0425/05-BV/N wird
zwischen der Hansestadt
Rostock, als alleinige Hauptgesellschafterin der Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH, vertreten durch den Oberbürgermeister
und
der Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
die nachfolgende
Zielvereinbarung abgeschlossen.
Präambel
1.
Mit
Beschlussfassung der Bürgerschaft am 22.06.2005, Beschluss-Nr. 0425/05-BV/N
wurde der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft die Immobilie Stadthalle
einschließlich der angrenzenden Freiflächen übertragen.
2.
Zur Sicherung der
Marktfähigkeit hat die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
eigenverantwortlich die kurzfristig notwendige Sanierung des Gebäudes in Höhe
eines Investitionsvolumens von ca. 3.000 TEUR vorgenommen, um die Stadthalle
weiterhin für die Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen u.a. zu nutzen.
3.
Um Planungs- und
Handlungsfähigkeit für die Gesellschaft zu gewährleisten, wird diese
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH mit der Option geschlossen, dass der Vertrag
jeweils um ein Jahr unter Berücksichtigung der Leistungskraft des städtischen
Haushaltes - längstens jedoch bis zur Beendigung der Kreditlaufzeit verlängert
werden kann.
4.
Die
Zielvereinbarung ist an die Erfüllung ausgewählter Leistungskennziffern und an
die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes gebunden. Weiterhin enthält
diese Vereinbarung eine Bedingung, durch welche die Geschäftsführung regelmäßig
verpflichtet wird, auf Grundlage eines
betriebswirtschaftlichen Nachweises den Zuschussbedarf zu begründen.
5.
Durch diese
Vereinbarung sollen die Interessen der Stadt und die Interessen der Rostocker
Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zum beiderseitigen Nutzen auf das
gemeinsame Ziel ausgerichtet werden, eine marktfähige, attraktive und den
Anforderungen entsprechende Veranstaltungsstätte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
des städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu
gewährleisten.
§ 1
Zuschusszahlungen
1. Die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
erhält ab 2007 maximal einen Zuschuss von der Hansestadt Rostock in Höhe von
3.000.000 EUR, einschließlich des Betrages in Höhe von 400 TEUR zur Bedienung
des Kapitaldienstes.
Somit teilt sich der Gesamtzuschuss auf in
ca. 2.600.000 EUR Betriebsmittelzuschuss
ca. 400.000
EUR zur Bedienung des Kapitaldienstes
2.
Mit der
jährlichen Wirtschaftsplanung unter Berücksichtigung weiterer
Konsolidierungsmaßnahmen und unter Wahrung des Sparsamkeitsprinzips wird die
Geschäftsführung den betriebswirtschaftlichen Nachweis zur benötigten
Zuschusshöhe erbringen.
Ziel ist es, unter den Bedingungen ständig steigender
Betriebskosten den Zuschuss schrittweise zu reduzieren.
3.
Die Mittel in
Höhe sind zweckgebunden für die Deckung der mit dem Geschäftsbetrieb und der
Erhaltung der Immobilie entstehenden Kosten in Höhe von max. 2.600 TEUR und für
die Rückzahlung des von der Betreiberin aufgenommenen Investitionskredites in
Höhe von max. 400 TEUR zu verwenden.
Zur Durchführung der geplanten Investitionen hat die
Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft einen Investitionskredit
aufgenommen. Der Kredit hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2016.
4. Für die nachfolgenden Jahre sind nachfolgende Ziele
vereinbart:
Jahr |
Betriebsmittel-zuschuss ohne Zins und Tilgung |
Kostendeckungs-grad ohne Zinsen |
Kapitaldienst |
Gesamtzu-schuss |
|
EUR |
% |
EUR |
EUR |
2007 |
2.600.000 |
55,3 |
400,00 |
3.000.000 |
2008 |
2.600.000 |
55,5 |
400,00 |
3.000.000 |
2009 |
2.600.000 |
55,5 |
400,00 |
.3.000.000 |
Die Ziele für die Jahre 2010 bis 2016 werden mit der
jeweiligen Wirtschaftsplanung jährlich fortgeschrieben.
5. Die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
ist verpflichtet, die Einhaltung des Kostendeckungsgrades sowie der
Leistungskennziffern jährlich nachzuweisen und durch den Wirtschaftsprüfer im
Jahresabschlussbericht bestätigen zu lassen.
6. Die Zuschusszahlungen werden als
Gesellschafterzuschuss gewährt. Sie werden
handelsrechtlich in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentliche
Erträge erfasst. Steuerlich stellen sie Gesellschaftereinlagen dar.
§ 2
Schlussbestimmungen
5.
Diese
Zielvereinbarung tritt mit Genehmigung des Haushalts 2007 durch die
Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft.
6.
Der Vertrag läuft
bis zum 30.04.2008. Der Vertrag kann um jeweils ein Jahr unter Berücksichtigung
der Leistungskraft des städtischen Haushaltes - längstens jedoch bis zur
Beendigung der Kreditlaufzeit verlängert werden - wenn die im Vertrag
festgeschriebenen Prämissen eingehalten, ein betriebswirtschaftlicher Nachweis
über die benötigte Zuschusshöhe von der Gesellschafterin geprüft wurde und
diese Zielvereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist durch einen
der Vertragspartner gekündigt wird.
7.
Werden die in der
Zielvereinbarung festgelegten Vorgaben nicht erfüllt, kann die Hansestadt
Rostock nach wirtschaftlicher Betrachtung die Zuwendungshöhe in einem
angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten die Kennziffern bei
einer Abweichung von mehr als 5%.
Werden die vereinbarten Ziele durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH nachhaltig - in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren - nicht erfüllt, wird der Vertrag nicht verlängert.
8.
Bei erheblichen
Havarien, nicht vorhersehbaren Ereignissen und nach Maßgabe des Haushaltes muss
vor Ablauf der Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern mit der Maßgabe
neu verhandelt werden, die weitere Verfahrensweise zur Zuschusszahlung und der
Gewährleistung des Kapitaldienstes zwischen den Vertragsparteien zu regeln.
Rostock,
den
…………………………… ……………………….
Hansestadt Rostock Rostocker
Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH