Beschlussvorlage - 0338/07-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0338/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 der Kommunalverfassung M-V

 

11.04.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Finanzausschuss

24.04.2007 17:00

 

26.04.2007 17:00

II, gez. Scholze

 

Gegenstand

beteiligt

Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zu. Die Zielvereinbarung tritt mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2007 durch die Rechtsaufsichtsbehörde M-V in Kraft.

 

 

finanzielle Auswirkungen

bei der HHST 01.8400.7150 ein jährlicher Zuschuss von maximal 3.000 TEUR

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 22.06.2005, Beschl.-Nr. 025/05-BV der Übertragung der Immobilie Stadthalle einschließlich der angrenzenden Freiflächen an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zugestimmt.

 

Mit der Übertragung übernimmt die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH die volle Verantwortung für die laufende Instandhaltung und Betreibung der Immobilie. Gleichzeitig wurde durch die Übertragung als Sacheinlage kurzfristig die notwendige Finanzierung des Sanierungsbedarfes in Höhe von ca. 3.000 TEUR über die Aufnahme eines Darlehens durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH gesichert.

 

Um Planungs- und Handlungssicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten, wird die anliegende Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Gesellschaft zur Festschreibung des jährlichen Zuschussbedarfes in Höhe von maximal 3.000 TEUR einschließlich des Betrages in Höhe von 400 TEUR zur Bedienung des Kapitaldienstes abgeschlossen.

 

Von 2004 bis 2005 erhielt die Gesellschaft einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.060 TEUR. Im Jahr 2006 wurde auf Grund der Haushaltssperre ab 01.11.2006 der geplante Zuschuss in Höhe von 3.060 TEUR auf 3.000 TEUR reduziert. Mit der Kreditaufnahme in Höhe von 3.000 TEUR bei der Deutschen Kreditbank zu einem festen Zinssatz bis 30.03.2016 von 4,92 % übernimmt die Gesellschaft eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 400 TEUR (Kredittilgung).

 

 

Diese Mehrbelastung wird durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen und unter Wahrung des Sparsamkeitsprinzips durch das Unternehmen selbst erwirtschaftet und wird sich nicht zuschusserhöhend auswirken.

 

Die Zielvereinbarung ist an die Erfüllung des Kostendeckungsgrades gebunden. Mit der jährlichen Wirtschaftsplanung wird die Geschäftsführung den betriebswirtschaftlichen Nachweis unter Sicherstellung der Bedienung des Kapitaldienstes zur benötigten Zuschusshöhe erbringen.

 

Durch diese Vereinbarung sollen die Interessen der Stadt und die Interessen der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zum beiderseitigen Nutzen auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet werden, eine marktfähige, attraktive und den Anforderungen entsprechende Veranstaltungsstätte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu gewährleisten.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 01.02.2006                       Beschl.-Nr.  0738/05-BV dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 zugestimmt. Unter der Maßnahme 2006/3/04 wurde beschlossen, dass eine Zielvereinbarung mit dem Ziel der Deckelung bzw. der Reduzierung des Zuschusses unter Einhaltung festgelegter Leistungskennziffern abzuschließen ist.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage


 

 

Zielvereinbarung

 

 

in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009, Beschluss-Nr. 0738/05-BV vom 01.02.2006, Maßnahme 2006/3/04.1, und des Bürgerschaftsbeschlusses vom 22.06.2005, Beschluss-Nr. 0425/05-BV/N wird

 

 

zwischen der Hansestadt Rostock, als alleinige Hauptgesellschafterin der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH, vertreten durch den Oberbürgermeister

 

und

 

der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin

 

die nachfolgende Zielvereinbarung abgeschlossen.

 

 

Präambel

 

1.      Mit Beschlussfassung der Bürgerschaft am 22.06.2005, Beschluss-Nr. 0425/05-BV/N wurde der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft die Immobilie Stadthalle einschließlich der angrenzenden Freiflächen übertragen.

 

2.      Zur Sicherung der Marktfähigkeit hat die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH eigenverantwortlich die kurzfristig notwendige Sanierung des Gebäudes in Höhe eines Investitionsvolumens von ca. 3.000 TEUR vorgenommen, um die Stadthalle weiterhin für die Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen u.a. zu nutzen.

 

3.      Um Planungs- und Handlungsfähigkeit für die Gesellschaft zu gewährleisten, wird diese Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH mit der Option geschlossen, dass der Vertrag jeweils um ein Jahr unter Berücksichtigung der Leistungskraft des städtischen Haushaltes - längstens jedoch bis zur Beendigung der Kreditlaufzeit verlängert werden kann.

 

4.      Die Zielvereinbarung ist an die Erfüllung ausgewählter Leistungskennziffern und an die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes gebunden. Weiterhin enthält diese Vereinbarung eine Bedingung, durch welche die Geschäftsführung regelmäßig verpflichtet wird,  auf Grundlage eines betriebswirtschaftlichen Nachweises den Zuschussbedarf zu begründen.

 

5.      Durch diese Vereinbarung sollen die Interessen der Stadt und die Interessen der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH zum beiderseitigen Nutzen auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet werden, eine marktfähige, attraktive und den Anforderungen entsprechende Veranstaltungsstätte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushaltes und der Erfolgsplanung des Unternehmens zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1

Zuschusszahlungen

 

1.    Die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH erhält ab 2007 maximal einen Zuschuss von der Hansestadt Rostock in Höhe von 3.000.000 EUR, einschließlich des Betrages in Höhe von 400 TEUR zur Bedienung des Kapitaldienstes.

 

 

Somit teilt sich der Gesamtzuschuss auf in

 

ca. 2.600.000 EUR Betriebsmittelzuschuss

 

ca.    400.000 EUR zur Bedienung des Kapitaldienstes

 

2.      Mit der jährlichen Wirtschaftsplanung unter Berücksichtigung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen und unter Wahrung des Sparsamkeitsprinzips wird die Geschäftsführung den betriebswirtschaftlichen Nachweis zur benötigten Zuschusshöhe erbringen.

 

Ziel ist es, unter den Bedingungen ständig steigender Betriebskosten den Zuschuss schrittweise zu reduzieren.

 

3.      Die Mittel in Höhe sind zweckgebunden für die Deckung der mit dem Geschäftsbetrieb und der Erhaltung der Immobilie entstehenden Kosten in Höhe von max. 2.600 TEUR und für die Rückzahlung des von der Betreiberin aufgenommenen Investitionskredites in Höhe von max. 400 TEUR zu verwenden.

 

Zur Durchführung der geplanten Investitionen hat die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft einen Investitionskredit aufgenommen. Der Kredit hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2016.

 

 

4.    Für die nachfolgenden Jahre sind nachfolgende Ziele vereinbart:

 

 

Jahr

 

Betriebsmittel-zuschuss ohne Zins und Tilgung

Kostendeckungs-grad ohne Zinsen

Kapitaldienst

Gesamtzu-schuss

 

EUR

%

EUR

EUR

2007

2.600.000

55,3

400,00

3.000.000

2008

2.600.000

55,5

400,00

3.000.000

2009

2.600.000

55,5

400,00

.3.000.000

 

Die Ziele für die Jahre 2010 bis 2016 werden mit der jeweiligen Wirtschaftsplanung jährlich fortgeschrieben.

 

 

5.    Die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH ist verpflichtet, die Einhaltung des Kostendeckungsgrades sowie der Leistungskennziffern jährlich nachzuweisen und durch den Wirtschaftsprüfer im Jahresabschlussbericht bestätigen zu lassen.

 

 

6. Die Zuschusszahlungen werden als Gesellschafterzuschuss gewährt. Sie werden      handelsrechtlich in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentliche Erträge erfasst. Steuerlich stellen sie Gesellschaftereinlagen dar.

 

 

 

§ 2

Schlussbestimmungen

 

5.      Diese Zielvereinbarung tritt mit Genehmigung des Haushalts 2007 durch die Rechtsaufsichtsbehörde  in Kraft.

 

6.      Der Vertrag läuft bis zum 30.04.2008. Der Vertrag kann um jeweils ein Jahr unter Berücksichtigung der Leistungskraft des städtischen Haushaltes - längstens jedoch bis zur Beendigung der Kreditlaufzeit verlängert werden - wenn die im Vertrag festgeschriebenen Prämissen eingehalten, ein betriebswirtschaftlicher Nachweis über die benötigte Zuschusshöhe von der Gesellschafterin geprüft wurde und diese Zielvereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist durch einen der Vertragspartner gekündigt wird.

 

7.      Werden die in der Zielvereinbarung festgelegten Vorgaben nicht erfüllt, kann die Hansestadt Rostock nach wirtschaftlicher Betrachtung die Zuwendungshöhe in einem angemessenen Verhältnis anpassen. Als nicht erfüllt gelten die Kennziffern bei einer Abweichung von mehr als 5%.

Werden die vereinbarten Ziele durch die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH nachhaltig - in mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren - nicht erfüllt, wird der Vertrag nicht verlängert.

 

8.      Bei erheblichen Havarien, nicht vorhersehbaren Ereignissen und nach Maßgabe des Haushaltes muss vor Ablauf der Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern mit der Maßgabe neu verhandelt werden, die weitere Verfahrensweise zur Zuschusszahlung und der Gewährleistung des Kapitaldienstes zwischen den Vertragsparteien zu regeln.

 

 

Rostock, den

 

 

 

 

 

 

……………………………                                                                 ……………………….

Hansestadt Rostock                                                                         Rostocker Messe- und

Stadthallengesellschaft mbH

 

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Beschlüsse

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24.04.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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26.04.2007 - Finanzausschuss

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09.05.2007 - Bürgerschaft