Beschlussvorlage - 0131/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen
kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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24.04.2007
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Erledigt
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Finanzausschuss
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26.04.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.05.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung
für das Land M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
24.04.2007 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den
öffentlichen kommunalen Häfen der
Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0735/01-BV |
0735/01-BV |
- |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt
die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren in
den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock (Anlage). |
finanzielle
Auswirkungen |
Einnahmen: 2.400,00 EUR (Mehrwertsteuer) Haushaltsstelle: 7911 1590 |
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Begründung
Entsprechend
§ 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen
Häfen der Hansestadt Rostock handelt es sich bei den Liegegebühren für
Wassersportfahrzeuge um Bruttobeträge. Diese basieren auf einer zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der o. g. Satzung gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %.
Aufgrund
der Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % ab 01.01.2007
durch Art. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 v. 29.06.2006 (HbglG 2006) wird
die Steuersatzanpassung gemäß § 29 UstG für die Liegegebühren von
Wassersportfahrzeugen entsprechend § 15
Abs. 5 der o. g. Satzung erforderlich.
Die
hier relevanten Liegegebühren werden entsprechend dem gültigen Umsatzsteuersatz
erhöht und auf einen praxistauglichen Wert aufgerundet.
Roland Methling
Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage
Nr. 0131/07-BV
Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren in den
öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
Aufgrund
des § 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung
- KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004
(GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), und des
Artikels 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) vom 29. Juni 2006
(BGBl. I S. 1402), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3286), in Verbindung mit § 29 des
Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006
(BGBl. I S. 2878), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft
der Hansestadt Rostock am ............ folgende Satzung erlassen:
§ 1 Änderungen
Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der
Hansestadt Rostock vom 16. April 2002, veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 8 vom 24. April 2002, wird wie
folgt geändert:
Der
§ 15 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„(5) Für Wassersportfahrzeuge werden nachstehende
Liegegebühren erhoben.
a) Die Liegegebühr beträgt für
Wassersportfahrzeuge bei tageweiser Benutzung je Fahrzeug und angefangene 24
Stunden für die Sommersaison vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden
Jahres
Warnemünde/Stadthafen
übrige Bereiche
- bis 8 m Länge 8,50
EUR 6,50
EUR
- über 8 m bis 10 m Länge 10,50 EUR 8,50
EUR
- über 10 m bis 15 m Länge 13,50 EUR 11,50
EUR
- über 15 m bis 20 m Länge 16,50 EUR 14,50
EUR
- über 20 m bis 25 m Länge 21,00 EUR 19,00
EUR
- über 25 m bis 30 m Länge 26,00 EUR 24,00
EUR
- über 30 m Länge
Grundpreis 26,00 EUR 24,00
EUR
zuzüglich je Meter 1,10
EUR 1,10
EUR.
b) Die Liegegebühr beträgt
bei tageweiser Benutzung je Fahrzeug und angefangene 24 Stunden für die
Wintersaison vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres
Warnemünde/Stadthafen
übrige Bereiche
- bis 8 m Länge 6,50
EUR 4,50
EUR
- über 8 m bis 10 m Länge 8,50 EUR 6,50 EUR
- über 10 m bis 15 m Länge 11,50 EUR 9,50 EUR
- über 15 m bis 20 m Länge 14,50 EUR 12,50 EUR
- über 20 m bis 25 m Länge 19,00 EUR 16,50 EUR
- über 25 m bis 30 m Länge 24,00 EUR 22,00 EUR
- über 30 m Länge
Grundpreis 24,00
EUR 22,00
EUR
zuzüglich je Meter 1,10
EUR 1,10
EUR
c) Bei
Katamaranen und Trimaranen erhöht sich die Gebühr um 50 vom Hundert der unter
a) und b) genannten Beträge.
d) Wassersportfahrzeuge, die nicht in der gewerbsmäßigen Personen- oder Güterbeförderung eingesetzt sind und an einer offiziellen Wettfahrt teilnehmen, können von der Liegegebühr befreit werden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Anzeige der Wettfahrt durch die Veranstalterin oder den Veranstalter bei der Hafenbehörde. Die Befreiung kann für drei Tage vor der Veranstaltung, für die Veranstaltung und für zwei Tage nach der Veranstaltung gewährt werden.
e) Die
Liegegebühr beträgt bei Nutzung durch Dauerlieger je m² Grundfläche
- je Monat in der
Sommersaison vom 1. April bis zum 31. Oktober 2,10
EUR
- je Monat in der
Wintersaison vom 1. November bis zum 31. März 1,60
EUR.
§ 2 Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rostock,
Roland Methling
Oberbürgermeister