Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0071/07-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0071/07-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

27.03.2007

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Claudia Naujoks (Fraktion der SPD)

Neuer Markt  1

18050 Rostock

28.03.2007

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Zuständigkeit in den Senatsbereichen

 

 

 

 

 

 

Per Organisationsverfügung hat der Oberbürgermeister den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock und das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt aus dem Bereich des Bausenators herausgelöst und seinem eigenen Bereich zugeordnet. Eine Beteiligung der Bürgerschaft hat es in diesen Fällen nicht gegeben. Gemäß § 40 Abs. 4 KV M-V wird den Beigeordneten mit Zustimmung der Stadtverwaltung ein entsprechender Aufgabenbereich zugewiesen. Eine wesentliche Veränderung des Aufgabenbereiches eines Senators ist nach einschlägiger Kommentierung ebenfalls zustimmungspflichtig.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:

 

 

-          Welche sachliche Begründung gibt es für die Neuzuordnung des KOE und des Kataster-, 

      Vermessungs- und Liegenschaftsamtes?

 

 

 

 

Claudia Naujoks

 

 

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09.05.2007 - Bürgerschaft