Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0071/07-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeit in den Senatsbereichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2007
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.05.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Claudia Naujoks (Fraktion der SPD) Neuer Markt 1
18050 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Zuständigkeit
in den Senatsbereichen |
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Per Organisationsverfügung
hat der Oberbürgermeister den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der Hansestadt Rostock und das Kataster-, Vermessungs- und
Liegenschaftsamt aus dem Bereich des Bausenators herausgelöst und seinem
eigenen Bereich zugeordnet. Eine Beteiligung der Bürgerschaft hat es in diesen
Fällen nicht gegeben. Gemäß § 40 Abs. 4 KV M-V wird den Beigeordneten mit
Zustimmung der Stadtverwaltung ein entsprechender Aufgabenbereich zugewiesen.
Eine wesentliche Veränderung des Aufgabenbereiches eines Senators ist nach
einschlägiger Kommentierung ebenfalls zustimmungspflichtig.
Der Oberbürgermeister wird
gebeten, folgende Frage zu beantworten:
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Welche sachliche
Begründung gibt es für die Neuzuordnung des KOE und des Kataster-,
Vermessungs- und Liegenschaftsamtes?
Claudia Naujoks