Anfrage der Fraktion - 0061/07-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0061/07-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

16.03.2007

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

  Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt  1

 18055 Rostock

16.03.2007

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Vermeidung von Grundstücks- und Immobilienverkäufen der Hansestadt Rostock an das kriminelle Milieu

 

 

 

Vorbemerkung:              

Alle Angaben waren bzw. sind öffentlich zugänglich, sie basieren überwiegend aus Informationen und Geständnissen der öffentlichen Verhandlungen im Artur-Bree-Prozess sowie Sabine-Opolka-Prozess.

 

Über mehrere Jahre hin wurde von Seiten der Hansestadt Rostock versucht, das Grundstück Blücherstraße 55 (ehemaliges Jugendamt, rund 5.500 qm) zu veräußern. Dies geschah mittels mehrfach befristeter Ausschreibungen, die jedoch zu keinem Ergebnis führten, obwohl sich das „Grundstück in hervorragender Lage“ (Landgericht) befand.

Hieraus ergeben sich die Fragen:

1.      Welche Bedingungen waren an den Kauf geknüpft?

2.      Weshalb gab es auf die befristeten Ausschreibungen kein akzeptables Ergebnis?

3.      Wer entschied unter wessen Beteiligung über die Akzeptanz möglicher Interessenten?

 

Ein von der Stadt veranlasstes Gutachten vom Juli 2000 ermittelte einen Grundstückswert in Höhe von 1 Millionen DM (etwas über 511 TEUR). Nach den (aus welchen Gründen auch immer) gescheiterten Verkaufsversuchen der Stadt erfolgte am 11. September 2002 eine erneute Ausschreibung im Internet sowie im Städtischen Anzeiger. Diese führte zu einem einzigen Angebot in Höhe von 300 TEUR, zu dem das Grundstück bereits am 12. Dezember 2002 (Hauptausschussbeschluss) auch verkauft wurde.

4.      Aus welchem Grunde gab es eine zeitlich offensichtlich sehr kurz befristete Ausschreibung, obwohl diesmal kein Preis durch die Stadt vorgeben war und nur ein Gebot abgegeben werden sollte, somit die Chance für mehrere Interessenten gegeben war?

 

Laut Aussage von Andreas Adler (Liegenschaftsamt) vom 08.11.2006 hatte Marian Kunst der Verwaltung einen Kaufinteressenten avisiert, „einen Bekannten, wie auch immer“.

5.      Ist es üblich, dass der Verwaltung durch Dritte vorab Interessenten avisiert werden?

6.      Woher wusste Marian Kunst, dass es bis dahin keine Interessenten gegeben hat?

 

Tatsächlich trat dann auch der Kaufinteressent Robert Fuchs auf, an den „die Hansestadt Rostock erstaunlicherweise ausgerechnet… veräußert hat“ (Landgericht).

Robert Fuchs wurde bereits 1998 zu 11 Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt, wegen Hehlerei und Urkundenfälschung. Er war zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs im Dezember 2002 fast 27 Jahre alt und verfügte über einen Abschluss als Optiker (1995). Fuchs  übernahm bereits im Jahr 2000 einen wesentlichen Teil der Geschäfte von Artur Bree (nach dessen Verhaftung wegen Mordverdacht), die er bis Ende Oktober 2002 führte und dann an Brees damalige Lebensgefährtin abgab. Bereits im Jahr 2001 brach Robert Fuchs seine Optiker-Meisterausbildung ab und führte seitdem offiziell „ein selbständiges Gewerbe im Handel mit Waren aller Art“ (Landgericht).  

Weder für den Grundstückskauf noch die Sanierung des Gebäudes erhielt Fuchs von einer Bank einen Kredit. Laut Geständnis von Artur Bree entwickelten beide den Plan, dass Bree die benötigten finanziellen Mittel für Grundstückskauf und Sanierung zinslos an Fuchs zur Verfügung stellt und hierfür die aus Prostitutionsbetrieben erwirtschafteten Gewinne verwendet, die in Höhe von 260 TEUR tatsächlich in Bar an Fuchs geflossen sind. Zur Verschleierung fingierte Fuchs sog. Darlehensverträge mit seiner Mutter, seiner Großmutter und einem Bekannten. Das Bargeld selbst zahlte Fuchs in mehreren Teilbeiträgen auf unterschiedliche Konten, die er besaß. Die Rückzahlung der Gelder an Bree sollte nach Fertigstellung der Bauleistungen und Verwertung des Grundstückes durch Fuchs erfolgen.

7.      Wie wurde die Ankündigung des Käufers durch M. Kunst von der Verwaltung bewertet?

8.      Wurde die Vorstrafe des Käufers durch die Verwaltung berücksichtigt?

9.      Wie wurde die Bonität des Käufers durch die Verwaltung überprüft, nachdem er kein Bankdarlehen, sondern nur Darlehensverträge aus der Verwandtschaft vorlegen konnte?

10.   Wie bewertet die Verwaltung aus heutiger Sicht die Tatsache, dass Marian Kunst der Stadt einen Käufer ankündigte, der als rechte Hand des Rostocker „Rotlichtkönigs“ betrachtet werden kann, hinsichtlich künftiger Geschäftsbeziehungen mit Marian Kunst?

 

Die Kaufpreiszahlung an die Stadt erfolgte durch Robert Fuchs gemäß Fälligkeit am 29.08.2003, am 01.09.2003 und am 04.09.2003, wobei die letzte Tranch in Höhe von 20 TEUR direkt vom Konto von Oksana Pascenko, der Schwester von Artur Bree, überwiesen wurde, wobei es sich dabei um Kapital von ihrem Bruder handelte (Landgericht).

 

11.  Wie bewertete die Stadtverwaltung die letzte Tranch? Hat sie bei Eingang zur sofortigen Nachprüfung des Gesamtvorgangs geführt? Falls nicht, weshalb nicht?

 

Die Fraktion Rostocker Bund hat bereits im Jahr 2003 das Grundstücksgeschäft und die Zahlungen bezüglich der Blücherstraße 55 hinterfragt. Trotz echter Bemühen des Rechnungsprüfungsamtes konnten damals jedoch keine wirklichen Erkenntnisse gewonnen werden (Schreiben an die Fraktion v. 06.01.2004).

12.   Aus welchem Grunde erhielt das Rechnungsprüfungsamt offensichtlich damals keinen Einblick in alle Vorgangsakten?

 

Laut Warnowkurier vom 06.12.2006 kündigte der Oberbürgermeister in Auswertung der bis dahin teilweise bekannten Vorgänge um die Blücherstraße eine Untersuchung an, zudem sollte ggf. die Staatsanwaltschaft informiert werden.

13.  Wann wurde die angekündigte Untersuchung in Auftrag gegeben?

14.  Wie lautet das Untersuchungsergebnis?

15.  Gab es diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft? Wenn ja, wann und in welche Richtung?

 

Aus dem gesamten Vorgang ergeben sich für uns die nachfolgenden, nicht auf den konkreten Fall bezogenen Fragen:

16.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus den in beiden Prozessen (Bree und Opolka) zu gewinnenden Informationen für die Stadtverwaltung?

17.  Wie sichert die Hansestadt Rostock ab, dass eine umfassende Prüfung der Integrität und Bonität von Käufern kommunalen Eigentums erfolgt?

18.  Wie sichert die Hansestadt Rostock ab, dass künftig keine Geschäfte mit dem sog. Milieu erfolgen?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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