Antrag - 0465/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.05.2007
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Für den Ortsbeirat sind die
soziale Situation und die Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen von
besonderem Interesse und besonderer Bedeutung. Da die Förderung der Hansestadt
Rostock im Bereich der Jugendhilfe nicht losgelöst von der Lebenssituation der
Kinder und Jugendlichen gesehen werden sollte, ist es notwendig, dass der
Ortsbeirat rechtzeitig informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
wird. Da dies vor Beschluss des
Jugendhilfeausschusses am 03.04.2007 zu den Förderungen für das Jahr 2007 nicht
geschehen ist, sehen wir einen Verstoß gegen § 3 Abs.3, Pkt. 3, Buchst. h der
Ortsbeiratssatzung vorliegen, in dem als Aufgabe für die Ortsbeiräte die Abgabe
von Stellungnahmen zur Vergabe von öffentlichen Zuschüssen an Vereine und
Einrichtungen im Ortsbeiratsbereich festgeschrieben ist. Auch der
Jugendhilfeausschuss hat entspr. SGB VIII im Rahmen der von der Bürgerschaft
erlassenen Satzung und gefassten Beschlüsse zu handeln.
Wir fordern deshalb die
Bürgerschaft auf, die Vergabe der Fördermittel im Jugendhilfebereich an sich zu
ziehen und vor einer Entscheidung für die Beteiligung des entsprechenden
Ortsbeirates zu sorgen.
Anette Niemeyer
Vorsitzende des Ortsbeirates