Antrag - 0403/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.05.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
18.04.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
26.04.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
09.05.2007
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|
||
Absender |
Datum |
||
Prof. Dr. Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
Präsidentin |
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
|
|
Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung Finanzausschuss |
26.04.2007 17:00 |
|
|
Gegenstand |
|
||
Satzung
der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer |
|
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Die Erhebung der Hundesteuer
ist speziell für Hundehalter eine Ungleichbehandlung gegenüber den Haltern von
anderen Haustieren. Für diese Schlechterstellung fehlt jegliche Sachgrundlage.
Historisch betrachtet, wurde
die Hundesteuer in Deutschland erstmals in Preußen um 1810 als eine Luxussteuer
eingeführt, da man unterstellte, dass Hunde keine Nutztiere seien, sondern nur
zum Vergnügen gehalten werden und dass die Halter damit ihren Wohlstand zum
Ausdruck bringen wollen.
Heute ist jedoch klar, dass
Hunde wie auch andere Haustiere für Familien und auch für alleinlebende
Menschen vor allem aber eine soziale Dimension haben. So sind sie ein Bezugs-
und nicht selten sogar Lebensmittelpunkt vieler Menschen, ganz unabhängig von
ihren sozialen Hintergründen. Eine steuerliche Belastung von Hundehaltern ist
damit schon aus diesem Grund nicht mehr zeitgemäß. So dient die Hundesteuer den
Gemeinden heute nur noch als reine Einnahmequelle und als eine
Regulierungsmöglichkeit für die Anzahl von Hunden in ihrem Gebiet. Es ist dabei
zum einen unverständlich und willkürlich, dass die Halter von Hunden zu einem
größeren Teil an der Finanzierung des Gemeindehaushaltes beteiligt werden und
zum anderen ist es fragwürdig, dass die Gemeinde in das Leben und somit in die
Freiheit ihrer Bürger eingreift und versucht, die Zahl und die Art von
Haustieren zu regulieren. Diese staatliche Einmischung in die Privatsphäre ist
weder wirklich vermittelbar noch hinnehmbar.
Durch diesen Antrag bleiben
die landesrechtlichen Pflichten (Steuermarken, Definition und Umgang mit
gefährlichen Hunden etc.) sowie die hundebezogenen Ordnungssatzungen in unserem
Ortsrecht (Hundekot, Leinenpflicht etc.) unberührt. Die gesetzlichen
Verpflichtungen zu bestimmten Verwaltungshandeln, welche die Hansestadt weiter
gewähren muss, sollen durch eine kostendeckende Gebühr gegenfinanziert werden.
Dies betrifft zum Beispiel die Ausstellung von Steuermarken, die unabhängig von
der Höhe der Steuer an jeden Hund ausgehändigt werden müssen.
Prof. Dr. Norbert Ulfig
Vorsitzender