Antrag - 0403/07-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0403/07-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Prof. Dr. Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

5.4.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Finanzausschuss

18.04.2007 17:00

 

 

26.04.2007 17:00

 

Gegenstand

 

Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. die Haushaltsstelle 9000.0220 Hundesteuer in der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 und der nachfolgenden Haushaltsjahre auf null Euro herabzusetzen.

 

2. der Bürgerschaft einen Beschlussvorschlag für eine ab 2008 gültige Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer vorzulegen, bei der faktisch keine Steuerveranlagungen für alle derzeit gültigen Steuertatbestände mehr stattfinden. Alle übrigen Regelungen der Satzung, die nicht die Steuerveranlagung betreffen, sollen dabei erhalten bleiben. Für das durch das Landesrecht vorgeschriebene Verwaltungshandeln z.B. die Ausstellung von Steuermarken (gemäß § 1 Abs. 4 HundehVO M-V) sind entsprechend kostendeckende Verwaltungsgebühren vorzusehen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Erhebung der Hundesteuer ist speziell für Hundehalter eine Ungleichbehandlung gegenüber den Haltern von anderen Haustieren. Für diese Schlechterstellung fehlt jegliche Sachgrundlage.

Historisch betrachtet, wurde die Hundesteuer in Deutschland erstmals in Preußen um 1810 als eine Luxussteuer eingeführt, da man unterstellte, dass Hunde keine Nutztiere seien, sondern nur zum Vergnügen gehalten werden und dass die Halter damit ihren Wohlstand zum Ausdruck bringen wollen.

Heute ist jedoch klar, dass Hunde wie auch andere Haustiere für Familien und auch für alleinlebende Menschen vor allem aber eine soziale Dimension haben. So sind sie ein Bezugs- und nicht selten sogar Lebensmittelpunkt vieler Menschen, ganz unabhängig von ihren sozialen Hintergründen. Eine steuerliche Belastung von Hundehaltern ist damit schon aus diesem Grund nicht mehr zeitgemäß. So dient die Hundesteuer den Gemeinden heute nur noch als reine Einnahmequelle und als eine Regulierungsmöglichkeit für die Anzahl von Hunden in ihrem Gebiet. Es ist dabei zum einen unverständlich und willkürlich, dass die Halter von Hunden zu einem größeren Teil an der Finanzierung des Gemeindehaushaltes beteiligt werden und zum anderen ist es fragwürdig, dass die Gemeinde in das Leben und somit in die Freiheit ihrer Bürger eingreift und versucht, die Zahl und die Art von Haustieren zu regulieren. Diese staatliche Einmischung in die Privatsphäre ist weder wirklich vermittelbar noch hinnehmbar.

 

Durch diesen Antrag bleiben die landesrechtlichen Pflichten (Steuermarken, Definition und Umgang mit gefährlichen Hunden etc.) sowie die hundebezogenen Ordnungssatzungen in unserem Ortsrecht (Hundekot, Leinenpflicht etc.) unberührt. Die gesetzlichen Verpflichtungen zu bestimmten Verwaltungshandeln, welche die Hansestadt weiter gewähren muss, sollen durch eine kostendeckende Gebühr gegenfinanziert werden. Dies betrifft zum Beispiel die Ausstellung von Steuermarken, die unabhängig von der Höhe der Steuer an jeden Hund ausgehändigt werden müssen.

 

 

Prof. Dr. Norbert Ulfig

Vorsitzender

 

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Beschlüsse

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18.04.2007 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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26.04.2007 - Finanzausschuss

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09.05.2007 - Bürgerschaft