Antrag - 0340/07-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0340/07-A

 

Antrag

Datum

 

19.03.2007

Absender

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

20.03.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.05.2007 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Liegenschaftsausschuss

11.04.2007 17:00

 

Gegenstand

 

Vermeidung von Immobilienverkäufen an das sog. Milieu

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Prüfung der Integrität und Bonität potentieller Käufer kommunalen Eigentums vor dem Verkauf derart zu gestalten, dass künftig weitgehend ausgeschlossen wird, dass städtisches Eigentum an das Rotlichtmilieu bzw. generell an kriminelle Milieus veräußert wird. Über die eingeleiteten Maßnahmen in Form eines Vorgabekatalogs ist die Bürgerschaft zeitnah zu informieren.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Begründung

 

In Auswertung der Informationen, die bei den Prozessen um Artur Bree und Sabine Opolka zu erlangen waren, muss die Hansestadt Rostock Mechanismen schaffen, die es weitgehend ausschließen, dass kommunales Eigentum in die Hände von Käufern gerät, die dem kriminellen oder dem Rotlichtmilieu zuzuordnen sind.

Anlass für den Antrag ist die gerichtlich festgestellte Tatsche, dass das ehemalige Jugendamt in der Blücherstraße 55 nach Ankündigung eines Kaufinteressenten durch Marian Kunst an einen Hauptvertrauten von Artur Bree veräußert wurde, obwohl er zum Verkaufszeitpunkt bereits vorbestraft gewesen ist, seit zwei Jahren die Geschäfte von A. Bree führte, keine Bankbürgschaft vorlegen konnte und die Kaufsumme direkt aus Einnahme aus Modellwohnungen zwecks Geldwäsche genommen wurden.

Erinnert sei auch an das Nichtvorliegen einer Bankbürgschaft im Falle des Verkaufs der Heinrich-Heine-Str. Warnemünde und die Verhandlungen mit einem Kreditvermittler, der gar nicht von der Bank legitimiert gewesen ist und gegen den die Bank ein Strafverfahren eingeleitet hat.

Derartige „Pannen“ müssen für die Zukunft ausgeschlossen sein.

 

Aus unserer Sicht könnte der Vorgabekatalog differenziert für Grundstücksverkaufe unter bzw.  über 100 TEUR erarbeitet werden. Bei Verkäufen ab 100 TEUR sollte Folgendes vor jedem Grundstücksverkauf abgeklärt werden:

-          Vorhandensein einer Bankbestätigung oder Bankbürgschaft

-          Prüfung früherer Insolvenzen

-          Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses

Zudem sollte es eine regelmäßige Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen Stadtverwaltung, Kripo und Staatsanwaltschaft gegeben.

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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02.05.2007 - Liegenschaftsausschuss

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09.05.2007 - Bürgerschaft