1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Bürgerschaft
im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten in Rostock den G8 - Gipfel so
abzusichern, dass die Rostocker Einwohnerinnen und Einwohner und alle Gäste
friedlich und mit gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme der G8 - Gipfel
gemeinsam erleben können.
2. Der Oberbürgermeister
wird aufgefordert, den beschrittenen Weg der Kooperation mit den
Gipfelkritikern fortzusetzen. Dazu sind auch öffentliche Einrichtungen auf
vertraglicher Basis zur Verfügung zu stellen, soweit keine entgegenstehenden
öffentlichen Belange berührt werden. Über den Fortschritt der
Vorbereitungsmaßnahmen ist im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung zu berichten.
3. Die Einwohnerinnen und
Einwohner der Hansestadt Rostock sind in Abstimmung mit der Polizei und den
Ordnungsbehörden frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf das tägliche Leben
zu informieren. Dazu zählen insbesondere Beschränkungen in der öffentlichen
Infrastruktur.
4. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, in Schwerin weitere Gespräche zu führen, um die
Nachfolgekosten des G8-Gipfels für die Stadt zu reduzieren.
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