Beschlussvorlage - 0146/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenspaltung Martin-Luther-King-Allee, nördlicher Abzweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
06.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
27.03.2007
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau
von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Kostenspaltung
Martin-Luther-King-Allee, nördlicher Abzweig |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Beitrag für die Teileinrichtungen Beleuchtung und Parkflächen der Martin-Luther-King-Allee,
nördlicher Abzweig (Anlagen 1 und 2) wird selbstständig erhoben. |
finanzielle
Auswirkungen |
Sicherung
von Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen für die Hansestadt Rostock |
Begründung
Die Martin-Luther-King-Allee,
nördlicher Abzweig ist eine selbstständige Erschließungsanlage.
Mit der Realisierung des
Bauprogramms wurden die Teileinrichtungen Beleuchtung und Parkflächen erneuert
und verbessert.
Grundlage für die Abrechnung
der Anlage ist die Schlussrechnung vom 30.06.2005.
Der
Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach
Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen
Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der
genannten Teileinrichtungen.
Roland Methling
Anlagen