Beschlussvorlage - 1118/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.GE.35 ?Schutow- Altes Messegelände?
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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12.01.2007
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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30.01.2007
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus * Bau- und Planungsausschuss |
12.01.2007 17:00 30.01.2007 17:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
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2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 05.GE.35
„Schutow- Altes Messegelände“
Satzungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss Nr.
0470/06 vom 05.07.2006 |
Keine |
Keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.
05.GE.35 “Sonder- und
Gewerbegebiet Schutow – Altes Messegelände” vorgebrachten
Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Behörden hat die Bürgerschaft
mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse
sind Bestandteil des Beschlusses. 2.
Aufgrund des §
10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt
Rostock den Bebauungsplan Nr. 05.GE.35
“Sonder- und Gewerbegebiet Schutow – Altes Messegelände”,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
(Anlage 2) 3.
Die Begründung
wird gebilligt. (Anlage 3) |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 05.GE.35
„Sonder- und Gewerbegebiet Schutow - Altes Messegelände“ werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines IKEA-
Einrichtungshauses geschaffen.
In dem seit dem 27.02.2002 rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 05.GE.35 ist das betreffende Gebiet zwischen Messestraße und dem zentralen
verkehrsberuhigten Bereich als Gewerbegebiet festgesetzt. Seit der Rechtskraft
des Bebauungsplans hat es jedoch keine gewerblichen Ansiedlungsinteressen
gegeben. Mit der geplanten Errichtung des Einrichtungsmarktes kann die bisher
brachliegende Fläche einer geordneten baulichen Nutzung zugeführt und die
Erschließung des Gebietes weitergeführt werden.
Mit einer Verkaufsfläche von bis 25.500 m² gehört der
geplante Einrichtungsmarkt zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die
außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig
sind.
Die Ansiedlung von IKEA, als international tätigem
Anbieter für Möbel und Einrichtungsgegenstände, soll zur wesentlichen
Steigerung der Anziehungskraft der Hansestadt Rostock als Einzelhandelsstandort
beitragen. Damit kann die Wirtschaftskraft der Stadt gesteigert werden und ein
Beitrag zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet werden. Gleichzeitig
wird von der Ansiedlung eine Initialwirkung für die weitere Entwicklung des
alten Messegeländes in Schutow als Handels- und Gewerbestandort erwartet.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 03.08.2006 bis zum 04.09.2006.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:
-
Aufnahme des
Sortiments „Bekleidung“ in die Liste der ausgeschlossenen
Sortimente
-
Vergrößerung
einer Verkehrsfläche an der B 105
(Verlängerung des Bypasses um 30 m)
-
Verschiebung der
Fläche für einen 50 m hohen Werbeturm vom südwestlichen in den südöstlichen Bereich des SO 5
-
Zweckbestimmung
einer Grünfläche an der B 105 von öffentlich in privat; damit entfällt die
textliche Festsetzung Nr. 24 (die folgende Nummerierung der textlichen
Festsetzungen wird angepasst)
-
geringfügige
Korrekturen bzw. Ergänzungen in der Begründung
Die
vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine
wesentlichen Planungsinhalte.
Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht
erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten und wurden in die
planerische Abwägung eingestellt.
Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 35,7 ha.
Parallel zum Planverfahren werden zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag und ein Erschließungsvertrag geschlossen. Über die Verträge wird die für die Hansestadt Rostock kostenfreie Herstellung aller betroffenen öffentlichen Flächen und die Übernahme aller mit dem Vorhaben verbundenen sonstigen Kosten durch den Vorhabenträger regelt.
Roland
Methling
*
Anm. Sidi/Wo. (03.01.2007): Beratungsfolge geändert (vorgezogen)